eine interessante rechtsfrage ohne bitte um rechtsauskunft

Dieses Thema im Forum "Bücher / CDs / Noten / Playalongs" wurde erstellt von prinzipal, 27.September.2017.

  1. prinzipal

    prinzipal Ist fast schon zuhause hier

    moin,

    um es klar zu sagen: ich wünsche bei der diskussion um die unten gestellten fragen keine verbindlichen rechtsauskünfte, die ja.... illegal .... usw ... und ich wünsche auch kein jammern wegen der fragen.

    daß wir im ernstfall die rechtsanwält*innen unseres vertrauens für viel geld einschalten würden, erwähne ich ebenfalls nicht.

    möglicherweise nehmen hier mitglieder der mit der materie vertrauten musikvereine eine zwischenrolle ein, die ohne rechtsberatungsverbotsverstoß eine konstruktive idee haben und diese auf geeignete weise kommunizieren können.

    ok, danke fragen unten.

    :-D

    # muß ein selbstständig als honorarkraft "beschäftigter" an privaten musikschulen eine lizenz zum unterrichten aus legal gekauften noten vom verlag haben ? oder sind, wenn er*sie*es die eigenen gekauften noten benutzt, durch den kauf die erwerbe für den unterricht lizensiert ?
    # muß ein selbstständig als honorarkraft "beschäftigter" an privaten musikschulen eine lizenz zum unterrichten für vom/vonnse schüler*in legal gekauften noten besitzen/erwerben ? d.h. ist es legal, aus noten der schüler*innen zu unterrichten ?
    # sind kopien von selbst arrangierten, z.b. gemeinfreien titeln, wie z.b. "honeysuckle rose" , ohne lizensierung eines verlages oder selbstlizensierung eben genau für eine bestimmte musikschule legal ?
     
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  2. bebob99

    bebob99 Strebt nach Höherem

    Also als nicht Jurist würde ich zumindest diese Frage mit "Ja" beantworten. "Gemeinfrei" heßt ja schon, dass Du damit machen kannst, was Du willst, weil sämtliche Rechtsansprüche des Komponisten und ggf. Arrangeurs bereits verjährt sind. Das schließt natürlich die Nutzung als Lehrmaterial ein.

    Die Idee, dass man legal gekaufte Noten nicht als Unterrichtsmaterial verwenden dürfte ist mir auch fremd. Ich darf sie dazu nicht kopieren, es muss also jeder seinen eigenen Satz Originale haben, aber danach sehe ich keine weitere Einschränkung der Nutzung. Das würde doch auch gar keinen Sinn machen.

    Wenn Du "selbständig" in der Musikschule bist, musst Du Dich allerdings um rechtskonformes Lehrmaterial selber kümmern, wenn dafür nicht ein Unterrichtsmaterial Fundus vorhanden ist.

    GERADE das Thema "Lehre" erlaubt zumindest im normalen Urheberrecht mehr als jede andere Form der Nutzung.
     
  3. sachsin

    sachsin Strebt nach Höherem

    .... so ist es: Liedersammlungen bis zu 6 Seiten dürfen ganz kopiert werden. Haben sie mehr Seiten, so dürfen bis zu 10 % (max. 20 Seiten) vervielfältigt werden.

    Hier findest Du noch weitere Antworten zum Urheberschutz und dem Verwenden von Kopien für Schüler.

    http://www.schulbuchkopie.de/index.php/fotokopie-was-geht-was-geht-nicht

    :)
     
  4. bebob99

    bebob99 Strebt nach Höherem

    Na das ist eine blöde Regelung. Wer denkt sich denn sowas aus. Dann darf ein 8-seitiges Werk gar nicht kopieren, weil schon 1 Seite mehr als 10%hat...
     
  5. visir

    visir Gehört zum Inventar

    Also ich kenn das fast nicht anders als dass ich mir als Schüler die Lehr- und Übungsnotenhefte kaufe und mit der/die/das Lehrwesen daraus unterrichtet - sowohl in der Musikschule als auch im Privatunterricht. Und ich übe dann daheim damit... es sind meine Noten, ich spiele sie. Dass von Zeit zu Zeit jemand daneben steht und mir was dazu erklärt...
    Mir haben Lehrer auch schon Hefte geborgt, für die Zeit, in der ich was daraus gelernt habe... ich würde einmal meine, solange es nur dieses Exemplar gibt und nichts vervielfältigt wird...
    Wie wäre das denn bei Heften mit Duetten - werden ja wohl auch zwei davor stehen dürfen und gemeinsam daraus spielen...
     
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  6. hiroaki

    hiroaki Ist fast schon zuhause hier

  7. Gelöschtes Mitglied 7743

    Gelöschtes Mitglied 7743 Guest

    Zum Kopierverbot von Noten, siehe hier:
    https://www.nmz.de/artikel/wann-ist-notenkopieren-legal

    Des Weiteren ist die öffentliche Aufführung von Werken lizenzpflichtig. Ein Musikunterricht ist m.E. keine öffentliche Aufführung eines Werks.

    Für Arrangements eines gemeinfreien Werks, an dem der Urheberschutz abgelaufen ist, liegt das Urheberrecht nach meiner Ansicht beim Arrangeur, der das Werk dann auch selbst verwerten darf, sofern er die Verwertungsrechte nicht abgetreten hat.
     
  8. prinzipal

    prinzipal Ist fast schon zuhause hier

    nun wo steht denn, daß die benutzung der noten der schüler*innen für gewerbliche zwecke an musikschulen legal ist ?

    es geht hier nicht um eine öffentliche aufführung. allerdings soll ja der unterricht geld einbringen.

    :-D
     
  9. bebob99

    bebob99 Strebt nach Höherem

    Der Unterricht hat ja mit "den Noten" gar nichts zu tun. Das ist nur Arbeitsmaterial wie Schreibblöcke oder Notenständer. Du verkaufst die Noten nicht gewerblich und Du bekommst auch nicht für die Aufführung des Werks ein Honorar, sonst wäre es ein (Privat) Konzert. Insofern erwirtschaftest Du den Gewinn nicht aus der Verwertung der Noten und des Musikstücks, sondern durch Deine Lehrtätigkeit. Wenn Ihr im Unterricht danach spielt, sind sie bestimmungsgemäß verwendet.

    So viele verschiedene mögliche Anwendungen für Noten gibt's ja dann auch nicht. Man kann sie ansehen, ausstellen, danach spielen. Man kann sie handeln. Da ist's dann aber auch schon ziemlich aufgeräumt. Und "danach spielen" ist wohl genau der Teil für den Noten angeschafft bzw. angeboten werden. Exakt dazu sind sie aufgelegt.

    Die Urheber Schutzrechte sollen dafür sorgen, dass das Werk nicht verbreitet wird, ohne dass der Urheber etwas davon hat. Verbreiten kann ich es durch öffentliches Spielen, durch Kopieren oder ich könnte einen Film davon machen und es online stellen. In allen Fällen erfahren erheblich mehr Menschen vom genauen Inhalt des Werks (dessen Verbreitung schutzwürdig ist) als der Urheber dafür Einnahmen hätte.

    Dein Exemplar gehört Dir und Du darfst mit dem physischen Teil machen was Du willst. Verschenken, verkaufen, verleihen (da könnte es eventuell was dagegen geben), verbrennen. Du darfst keine Kopien herstellen. Nicht auf Bild, nicht in fester Form und auch nicht akustisch, wenn "Öffentlichkeit" besteht, also etwa ab 50 Personen.

    In der Kirche die Noten projizieren wäre wie Kino vermutlich Lizenz pflichtig. Im Hörsaal der Musik Hochschule würde ich davon ausgehen, dass es als Lehrtätigkeit zur Besprechung spezifischer Eigenarten eher als Zitat gelten würde.

    Wie Gesagt: Laie. Gelegentlich überrascht mich eine Gesetzeslage, die dem Hausverstand widerspricht.
     
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  10. bluefrog

    bluefrog Strebt nach Höherem

    Ich zitiere mal aus dem Link https://www.nmz.de/artikel/wann-ist-notenkopieren-legal oben:

    Die Rechtslage zum Kopieren von Noten ist nach wie vor klar und eindeutig: Das Vervielfältigen von Noten (egal, ob durch Fotokopieren oder mittels anderer Techniken, wie zum Beispiel scannen, faxen, Darstellungen auf Bildschirmen) ist nach § 53 Abs. 4 UrhG ohne Zustimmung des Urhebers oder des Verlages verboten!

    Das Kopierverbot von Noten ist im deutschen Urheberrecht insoweit eine Besonderheit, da im Übrigen die Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken oder Leistungen für private Zwecke grundsätzlich gestattet ist.

    Ich interpretiere das so, dass jedes Kopieren verboten ist, auch wenn die Kopie nur privat im stillen Kämmerlein verwendet wird. Ich darf also auch Noten nicht kopieren, um für mich ein Notenblatt zu haben, in dem ich beliebig rumschmieren kann. (Ich dürfte sie allerdings abschreiben, wie aus nicht zitierten Teilen des Links hervorgeht.) Bei allem Verständnis für die Musikverlage, finde ich das hanebüchen. Dem Verlag entgeht nichts, wenn ich von mir gekauften Noten für mich eine Kopie mache.


    LG Helmut
     
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  11. Bereckis

    Bereckis Gehört zum Inventar

    So ist es leider geregelt, außer du hast eine Lizenz zum Kopieren als Musikinstitut.

    In der Praxis habe ich in der Regel die Noten für den Unterricht gekauft. Und als Unterrichtender habe ich analog verfahren.
     
  12. bebob99

    bebob99 Strebt nach Höherem

    Das wird damit begründet, dass in einer Seite Noten wesentlich mehr "Arbeit" Steckt als in einer Seite Text. Die Regelung ist aber aus einer Zeit, in der Notensetzprogramme noch keine allgemeine Verbreitung hatten. Juristische Regelungen sind aber sehr langlebig.

    Die Gebührenordnung der Notare sieht ja auch exorbitante, aber leider vorgeschriebene Kosten für "Abschriften" vor. Das war OK, als eine Heerschar von Schreibern die Verträge mit Feder und Tinte peinlich genau per Hand vervielfältigen mussten. Heute trägt man den Namen des Kunden in eine Bildschirmmaske ein und druckt 3 Sätze "Standardvertrag" - zum gleichen, weiterhin geltenden Gebührensatz. Wirklich begründbar ist das nicht, aber streite mal, wenn sämtliche beteiligten Parteien unbedingt für eine Beibehaltung der Regelung sind.

    Und weil das keiner kontrollieren kann und auch nicht darf, wirst Du zu Hause das nur mit Deinem Gewissen ausmachen. Beim Konzert darf aber kontrolliert werden, ob Du eine Kopie am Pult hast, oder ein Original. Bevor ein Richter eine Hausdurchsuchung anordnet, muss schon ein weitreichender Verdacht auf kriminelle Handlung bestehen. Einfach so auf Zuruf der Rechteverwerter, um vorsorglich einen leider immer bestehenden Pauschalverdacht zu kontrollieren, so geht's bei uns auch noch nicht.

    Deshalb werden auf Drucker, Scanner, Kopiergeräte, Datenträger, ... vorsorglich Urheberrechts Abgaben eingehoben, weil man KÖNNTE damit ja unerleubte Vervielfältigungen herstellen, deren Kontrolle den Aufwand sonst nicht lohnt. DAS ist krank. Da bezahlt man im Voraus Strafe für eine mögliche Tat - die dann aber immer noch verboten ist. :eek:
     
  13. Gelöschtes Mitglied 7743

    Gelöschtes Mitglied 7743 Guest

    So ist auch mein Verständnis der Gesetzeslage. Wenn du ein Notenblatt bearbeitest, dann das Original oder eine (auch mittels PC) abgeschriebene Kopie.
     
  14. Gelöschtes Mitglied 7743

    Gelöschtes Mitglied 7743 Guest

    Der Schüler - der die Noten legal erworben hat - benutzt seine Noten nicht für gewerbliche Zwecke; er bezahlt ja seinen Unterricht.
     
  15. Roland

    Roland Strebt nach Höherem

    Moin!

    Wir spielen in der Big Band auch nur aus Kopien. Eben, weil man sich mal schnell Notizen machen muss. Es fehlt soviel in den Noten, man macht eine Stelle auf, man ändert Stimmenverteilungen, ... Beim Auftritt hat der Leader aber die ganze Kiste mit den Originalnoten incl. Partitur dabei; wenn also der Noteneingreiftrupp mit Tränengas und Blendgranaten einen Zugriff macht, kann man denen den Inhalt der Kiste vor die Nase halten.

    Alles andere wäre unpraktikabel.

    Grüße
    Roland
     
  16. bebob99

    bebob99 Strebt nach Höherem

    Unpraktikabel oder nicht. Wenn beim Konzert eine Kopie im Umlauf ist und Du kontrolliert wirst, nützt es nichts, dass Du AUCH ein Original hast. Die Kopie ist in jedem Fall illegal. Die Idee dieser Regelung ist: Du darfst das Original beschmieren (besser 'individualisieren') so viel Du willst. Wenn es dann unbrauchbar ist, musst Du ein neues Original kaufen.

    Klar, es wird (unterstelle ich mal) in den wenigsten Fällen in der Praxis genau so gemacht. Wenn Du Besuch von einem pingeligen und geschäftstüchtigen Anwalt hast, dann gilt nur der Buchstabe des Gesetzes, nicht ob es "praktikabel" ist. Der Meiste Gewinn wird in der Juristerei durch die Exekution unpraktikabler Gesetze erwirtschaftet.

    Das war aber gar nicht das Ausgangsproblem. Da geht's ohnehin nur um Originale, aber eben deren erlaubte Nutzung. Eine wie auch immer geartete vom normalen Gebrauch zu unterscheidende und extra zu lizensierende Verwendung als Unterrichtsmaterial habe ich bisher noch nicht gehört. Gibt's dazu einen konkreten Gesetzestext, der so etwas definiert? Eine Verlags interne Richtlinie würde ich nicht als bindend ansehen, wenn das dem Kunden beim Kauf nicht klar kommuniziert wird. Als Rechte Inhaber kann man ja besondere Einschränkungen im Gebrauch zusätzlich definieren, aber es ist unzumutbar, jeden möglichen Gebrauch im Einzelfall nachfragen zu müssen, ob nicht genau für diesen Fall eine Abweichung zum "normalen" Fall bestehen könnte.

    Wenn also auf den Noten steht: "Eine Verwendung als Unterrichtsmaterial ist nicht zulässig", dann kann das schon bindend sein, wenn das nicht eine unzumutbare Einschränkung in der Gebrauchs Tauglichkeit ist. Schon weil "Unterricht" gar nicht scharf genug definiert ist, um hier Rechtssicherheit zu haben. Wenn mein Satzkollege einen Blick in meine Noten wirft, weil er nicht wusste, wie Vierteltriolen gesetzt aussehen, dann lernt er was dabei. Wäre das "Unterricht"?

    Also, bevor mir nicht jemand einen Gesetzestext zeigt, wo so eine spezielle Lizensierung als Unterrichtsmaterial nötig wäre, halte ich das für ein Gerücht.

    Wie gesagt: Laie eben.
     
  17. sachsin

    sachsin Strebt nach Höherem

    Konkret auf Deine Frage @prinzipal habe ich bei unserem Musiklehrer nachgefragt. Er arbeitet als Honorarkraft an unserer privaten Schule im Fachbereich Erzieher. Er kopiert als Klassensatz seine Noten - einzelne Notenblätter eines Liedes für den Unterricht - und beruft sich ebenfalls auf die Aussage in dem von mir bereits oben erwähnten Link im Post #3

    Wer darf für den Unterrichtsgebrauch kopieren?
    Alle Lehrkräfte der staatlichen, kommunalen oder privaten Schulen im Sinne des Schulgesetzes ihres Landes. Kopieren dürfen die Lehrkräfte auf dem Schulkopierer oder einem eigenen Kopierer zu Hause. Sie dürfen die zulässigen Kopien auch in einem gewerblichen Copyshop herstellen lassen. Es ist auch unerheblich, ob das Originalwerk an der Schule vorhanden ist oder privat gekauft wurde.

    ----
    Theorie und Praxis halt....doch versteh ich Deine Frage schon als generelles Problem.

    Viele Grüße

    :)
     
    Zuletzt bearbeitet: 29.September.2017
  18. visir

    visir Gehört zum Inventar

    ...dann wäre das bei einem Lernheft wie Parkverbot am Parkplatz...
     
    stefalt, bebob99 und bluefrog gefällt das.
  19. Claus

    Claus Mod Emeritus

  20. sachsin

    sachsin Strebt nach Höherem


    ... das wusste ich in dieser Einzelheit nicht. Danke für die Info und den Link :)
     
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