Funkstrecke für Funkmikrofon ... Frequenzen .... Gebühren ???

Dieses Thema im Forum "Home- und Live-Recording, Tontechnik" wurde erstellt von Gelöschtes Mitglied 11184, 8.März.2017.

  1. Gelöschtes Mitglied 11184

    Gelöschtes Mitglied 11184 Guest

    Ich habe ein paar Fragen zur Funkstrecke von Funkmikrofonen:

    1) welche Frequenzen darf man Gebührenfrei benutzen ?

    2) wie zuverlässig ist die Funkstrecke ?

    3) darf man privat Funkmikrofone verwenden ?

    Grund der Frage ... mein Freund musste sich neue Funkmikrofone kaufen, weil das Frequenzband gesperrt wurde ...

    hier ein paar Sachen die ich gefunden habe:

    Die bislang zulassungs- und kostenfreien Frequenzbereiche zwischen 790 und 814 Megahertz (MHz) sowie zwischen 838 und 862 MHz entfallen ab dem 1. Januar 2016. Für professionelle Anwender („gewerblich und fachmännisch ausgeübter Einsatz“) sind unter bestimmten Voraussetzungen voraussichtlich noch bis Ende 2017 so genannte „optionale Zusatzkapazitäten“ verfügbar


    Voraussetzung
    Es muß sich um eine professionelle Nutzung handeln.
    Die Bundesnetzagentur (BNetzA) spricht vom "gewerblichen und fachmännisch ausgeübten Einsatz drahtloser Produktionsmittel."
    Dazu zählen "Programmproduktionen sowie sonstige professionelle Veranstaltungen und Einrichtungen, wie Theateraufführungen, Konzerte professioneller Musikgruppen oder professionelle Dienstleistungen der Veranstaltungstechnik."



    Gebühr für die Zuteilung
    Für die Prüfung des Antrages und die Ausstellung der Nutzungs-Urkunde ist eine einmalige Gebühr von 130,- Euro zu zahlen. Der Betrag ist unabhängig von der Anzahl der beantragten Funkstrecken.

    Erweiterungen und Änderungen kosten 65,- €.

    Die Nutzungs-Urkunde hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.

    Beiträge für die Nutzung
    Je Funkstrecke (Handsender/Taschensender/ InEar-Sender...) ist ein jährlicher Beitrag zu zahlen.

    • 34,25 MHz – 38,05 MHz
      Bedarfsträger: Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, private Rundfunkprogrammanbieter und -produzenten, Dienstleister der Veranstaltungstechnik, Jedermann für Hobbyzwecke, Kongresszentren, Museen, Theater usw.
    • 470 MHz – 608 MHz, 614 – 703 MHz und 733 – 823 MHz
      Bedarfsträger: Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, private Rundfunkprogrammanbieter und -produzenten, sowie professionelle Nutzer drahtloser Produktionstechnik. Professionelle drahtlose Produktion ist der gewerbliche und fachmännisch ausgeübte Einsatz drahtloser Produktionsmittel. Hierzu zählen Programmproduktionen sowie sonstige professionelle Veranstaltungen und Einrichtungen, wie Theateraufführungen, Konzerte professioneller Musikgruppen oder professionelle Dienstleistungen der Veranstaltungstechnik. Die Teilbereiche 758 bis 788 MHz und 791 bis 821 MHz, die auch für Downlink-Übertragungen des drahtlosen Netzzugangs genutzt werden, bilden eine optionale Zusatzkapazität für die Nutzung von Funkmikrofonen. Betriebsfrequenzen aus diesen Teilbereichen dürfen von den Frequenzzuteilungsinhabern, unter Einhaltung der übrigen Bestimmungen, nur dann genutzt werden, wenn am jeweiligen Betriebsort aus technischen oder operationellen Gründen keine anderen Betriebsfrequenzen im Rahmen der Zuteilung nutzbar sind.
    • 1350 MHz – 1400 MHz

      Bedarfsträger: Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, private Rundfunkprogrammanbieter und -produzenten sowie sonstige professionelle Nutzer drahtloser Produktionstechnik.

      Der Frequenzbereich 1350-1400 MHz kann nach Zustimmung des militärischen Bedarfsträgers für die Nutzung durch Funkmikrofone innerhalb geschlossener Gebäude für ein festgelegtes Einsatzgebiet zugeteilt werden.

      Die Betriebsfrequenzen werden vom Frequenzzuteilungsinhaber aus dem in der Frequenzzuteilung vorgegebenen Frequenzbereich ausgewählt.

      Frequenznutzungen von Funkmikrofonen dürfen keine Störungen bei Anwendungen primärer Funkdienste verursachen und genießen keinen Schutz vor Beeinträchtigungen durch Anwendungen primärer Funkdienste. Verursachen Frequenznutzungen durch Funkmikrofone Störungen bei Anwendungen primärer Funkdienste, ist die störende Frequenznutzung durch Funkmikrofone sofort zu beenden.
    • 1452 MHz 1518 MHz
      Bedarfsträger: Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, private Rundfunkprogrammanbieter und -produzenten sowie sonstige professionelle Nutzer drahtloser Produktionstechnik. Frequenznutzungen im Teilbereich 1492 bis 1518 MHz sind ausschließlich innerhalb von Gebäuden gestattet. Der Teilbereich 1452 bis 1492 MHz, der auch für Downlink-Übertragungen des drahtlosen Netzzugangs genutzt wird, bildet eine optionale Zusatzkapazität für die Nutzung von Funkmikrofonen. Betriebsfrequenzen aus diesem Teilbereich dürfen von den Frequenzzuteilungsinhabern, unter Einhaltung der übrigen Bestimmungen, nur dann genutzt werden, wenn am jeweiligen Betriebsort aus technischen oder operationellen Gründen keine anderen Betriebsfrequenzen im Rahmen der Zuteilung nutzbar sind.
     
  2. stefalt

    stefalt Strebt nach Höherem

    einiges findest Du hier
     
  3. Gelöschtes Mitglied 11184

    Gelöschtes Mitglied 11184 Guest

    also sollte man sich ein Mikro im ISM Bereich kaufen .... ????

    Der ISM-Bereich 863 – 865 MHz ist von all dem nicht betroffen und darf auch nach dem 31.12.2015 uneingeschränkt verwendet werden. Jedoch kann es vorkommen, dass es durch den Ausbau des Drahtlosinternets zu Störungen bis hin zum Ausfall der Drahtlossysteme kommen kann.
     
  4. jb_foto

    jb_foto Ist fast schon zuhause hier

    Hallo,

    das hängt davon ab was du machen möchtest und was es kosten darf.
    Du kannst in der Duplex-Lücke bleiben, dort sind die meisten der anmeldefreien Sendeanlagen angesiedelt.
    Vorteil: keine Anmeldung, keine jährlichen Kosten
    Nachteil: Anzahl der Frequenzen, d.h. parallele Nutzung begrenzt

    Wenn Du mehrere Anlagen betreiben möchtest so solltest du in ein anmeldepflichtiges Band gehen, hier ist nicht jeder 2. mit seiner Funke vertreten und du hast weniger Stress was die freien Kanäle/Frequenzen angeht.

    Ich würde dir raten, insbesondere wenn du mehrere Systeme benötigst, d.h. diverse Mikro und In-Ear, mir im Vorfeld eine Planung über die Anzahl der benötigten Strecken zu machen.
    Danach suchst du dir das passende Band aus. Es wird dir nicht viel nützen wenn du diverse Strecken benötigst und dann bei jedem Auftritt Stress bzgl. der genutzten Anlagen hast weil gerade jemand auch auf deinen Frequenzen turnt (das sind zumeist die frei nutzbaren)

    Mfg
    Jürgen
     
    JES gefällt das.
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