Hallo, Ich lebe zur Zeit für 6 Monate in den USA und will mir ggf. ein Tenor Saxophon anschaffen. Wenn ich nach dieser längeren Zeit wieder zurück nach Deutschland komme, muss ich dann noch Zoll und Mwst. drauf zahlen? Viele Grüße,
Als ich damals aus den USA zurück bin war die Regel, dass einem z.B ein Auto (da war es nachprüfbar) mindestens ein Jahr in den USA gehört hat.
Hi, ich habe mir damals über Ebay ein C-Melody gekauft und dann relativ simpel im Flieger (Handgepäck mitgenommen). Damals (ca. 7 Jahre her) konnte man das einfach bei LH anmelden. Nix Steuer und dergleichen. Wie das heute bei z.B. LH funktioniert weiß ich nicht, musst du einfach erfragen / googlen. 306
@306 Lufthansa hat mit Zollrechtlichen Dingen nichts zu tun und ob man ein Saxphon ohne es zu verzollen bei Einreise am Zoll vorbei schmuggeln kann, war glaube ich nicht die Fragestellung von @FlytheredUnicorn. Wenn du am Flughafen in Deutschland bei Einreise kontrolliert worden wärst, hättest du (auch vor 7 Jahren) feststellen dürfen, dass deine Aktion wahrscheinlich illegal war. Ausnahme: Es gibt "Reisefreimengen", d.h. wenn der Wert aller im Ausland erworbenen Waren (belegbar mit Rechnungen) unterhalb einer gewissen Grenze liegt ist dies nicht zu verzollen. Soeben gegoogelt: Es gibt folgende Reisefreimengen: Bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro (normalfall), bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro, bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro. Gerd
Geil .... bringst Du mir eins mit ??? http://www.tenormadness.com/product_detail.php?product_id=1774 Kann man in Europa leider nicht kaufen und ich hätte gerne noch eine in Silber ....
OK - habe mal nachgelesen bzgl. dem "einen Jahr" (Zitat Zoll): Eine der Voraussetzungen der Anerkennung von Waren als Übersiedlungsgut ist, dass der gewöhnliche Wohnsitz vor der Übersiedlung mindestens zwölf Monate außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft bestanden haben muss. Ausnahmen sind möglich, wenn der Begünstigte nachweisen kann (z.B. durch seinen Arbeitsvertrag), dass er zumindest die Absicht hatte, zwölf oder mehr Monate außerhalb der EU zu leben. Wen Details interessieren (da habe ich das her): Voraussetzungen und Regelungen - Übersiedlungsgut
@Gerd_mit_Sax Ups, du hast absolut Recht. Habe ich nie drüber nachgedacht - wollte einfach nur während meines Praktikums weiter üben und heil mit nachhause nehmen ... naja wieder was gelernt.
Oh, was habe ich für einen schlechten Charakter: Ich habe an: "This one time, at band camp, I stuck a flute in my pussy." gedacht