Urheberrecht…was darf ich, was darf ich nicht…Nutzung von Youtube, Soundcloud, etc.

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von Dreas, 11.November.2021.

  1. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Es kommen hier immer wieder Fragen auf, die das Urheberrecht betreffen.

    Hier eine Zusammenfassung. Können wir gerne diskutieren:

    - Wer hält die Urheberrechte?
    Der Komponist (und seine Erben)
    - Wann läuft es aus?
    70 Jahre nach dem Tod des Komponisten
    - darf ich Noten kopieren?
    Nein, auch nicht für meine Bandkollegen.
    - darf ich geschütze Bilder oder Karrikaturen hier hochladen?
    Nein.
    - darf ich Playalongs zum Spielen für die Veröffentlichung nutzen?
    Nein
    - Darf ich meine Coverversionn auf Youtube, Soundcloud,
    Saxophonforum veröffentlichen?
    Nein
    - Darf ich hier meine Einspielungen auf z. B. Spotify o. Youtub
    verlinken?
    Ja
    - Darf ich auf privaten Veranstaltungen meine Coversongs kostenfrei
    spielen?
    Ja
    - Darf ich im öffentlichen Raum meine Coversongs kostenfrei spielen?
    Nein, GEMA Gebühr ist fällig (meist günstiger als man denkt)

    Überall wo „Nein“ steht brauche ich die Zustimmung des Rechteinhabers, um es doch zu machen.

    Weitere Fragen?

    Bevor hier irgendein Shitstorm los geht:

    Nein, ich bin kein Jurist sondern diplomierter Kaufmann, der schon im Studium und während meiner Laufbahn auch juristische Aspekte behandeln musste.

    Ich habe mich vor einigen Jahren intensiv in das Thema eingearbeitet, als @matThiaS die TOTM wegen der Problematik schließen wollte. Ein
    Medienkanzlei, mit der ich damals zusammenarbeitete hat ein Gutachten für das Saxophonforum erstellt (finanziert von vielen Mitgliedern des Forums), welches @matThiaS ermöglichte unter gewissen Bedingungen die TOTM weiter zu führen.

    Urheberrecht war eh immer Thema in meinem Job.

    Derzeit bin ich als Dozent in der Erwachsenenbildung unterwegs wo das Thema auch eine zentrale Rolle spielt.

    Jeder der Fragen dazu hat kann hier rein schauen oder Fragen stellen.

    Zu diesem Thema bin ich sicher nicht der einzige, der sich damit beschäftigt hat.

    CzG

    Dreas
     
    Zuletzt bearbeitet: 11.November.2021
  2. GelöschtesMitglied11073

    GelöschtesMitglied11073 Guest

    Hätte da tatsächlich eine Frage. Wenn ich von einem bekannten Lied selbst ein Playalong mit Gitarre einspiele,darf ich das dann nutzen?

    wenn nicht, wieviel müsste ich Notenmäßig an dem Lied ändern um es nutzen zu dürfen ?
    Ich kenne mich da garnicht aus
     
  3. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Gute Frage!

    Akkorde sind nicht geschützt. Wenn Du jetzt ein Playalong einspielst, dürften die Rechte bei Dir liegen.

    Aber ich checke das noch, und melde mich dann.

    CzG

    Dreas
     
  4. elgitano

    elgitano Ist fast schon zuhause hier

    f
    fällt das nicht unter:
    - Wer hält die Urheberrechte?
    Der Komponist (und seine Erben)
    - Wann läuft es aus?
    70 Jahre nach dem Tod des Komponisten

    Claus
     
    Dreas gefällt das.
  5. gaga

    gaga Gehört zum Inventar

    Wie @Dreas : Darfst du - nur ohne die Melodie im Hintergrund. Akkordstrecken sind frei, auch wenn sie eindeutig einem Lied zuzuordnen sind. Siehe z.B. "How High The Moon --> Ornithology"

    Die Melodie darfst du nicht öffentlich verwenden, auch nicht verändert, denk dir eine neue aus, das hat im Jazz lange Tradition : Contrafacts
     
    Dreas gefällt das.
  6. Tröterich

    Tröterich Ist fast schon zuhause hier

    Moin, wie sieht es aus, wenn ich die Texte ins Deutsche übersetze?
    ? TRÖTERICH
     
  7. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    @Huuuup

    Wie @gaga schrieb. Wenn Du selbst ein Playalong einspielst hast Du die Rechte an dem Playalong. Spielst Du dazu die Melodie verletzt Du Urheberrecht.

    @Tröterich

    Und Du machst dann was damit?

    CzG

    Dreas
     
  8. GelöschtesMitglied11073

    GelöschtesMitglied11073 Guest

    Ok,aber wenn ich die Melodie in einigen Tönen verändere,so das die Molodie zwar erkennbar ist aber doch anders wie das orginal? Wahrscheinlich ist das eine Grauzone,oder?
    Eigentlich müssten dann auch alle Strassenmusiker,die irgendwen nachspielen Gema anmelden ?
     
  9. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Solange die Melodie erkennbar ist gilt das Urheberrecht.

    Ja.

    CzG

    Dreas
     
  10. antonio

    antonio Gehört zum Inventar

    Verstehe ich das richtig: Sämtliche StrassenmusikantInnen, welche ein Playalong (ab CD, von einem Musikverlag) zu ihrem Spiel auf der Strasse, im Bahnhof usw. laufen lassen, verstossen also gegen Urheberrecht. Ich geh mal davon aus, dass die jetzt nicht ein solches beim Verlag(oder bei den Musikern darauf) eingeholt haben.

    Solches Treiben wäre dann also schon öffentlich und auch quasi gewerblich...? Bei euch in D. Hier in der CH weiss ich nicht, wie weit das geht, wird aber wohl grundsätzlich nicht anders sein.

    antonio
     
  11. hoschi

    hoschi Strebt nach Höherem

    ...wartemelodien beim telefonieren während des verbindens...
    ...werbefilme über produkte...selbst miniauflagen (>500stk.)...
     
  12. SaxPistol

    SaxPistol Strebt nach Höherem

    Ich glaube, in diesen sehr öffentlichen Sektoren (auch Beschallung von Supermärkten, Fahrstühlen, Kneipen, Wellnesstempeln, Kirchen ... ) wird ohnehin viel mit Pauschalen gearbeitet.
     
    Dreas gefällt das.
  13. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Deren Hauptproblem sind aber die Stücke, die die spielen.

    CzG

    Dreas
     
    Jazzpfeife und antonio gefällt das.
  14. Sebastian

    Sebastian Ist fast schon zuhause hier

    Das Urheberrecht in Deutschland ist in erster Linie "Urheberpersönlichkeitsrecht", das Recht des Urhebers, als solcher benannt zu werden. Darum geht es aber oftmals weniger, sondern um davon abgeleitete Verwertungsrechte an "Schöpfungen".

    Tatsächlich wird bei Straßenmusik mittlerweile häufig auf die Durchsetzung der Bestimmungen geachtet. Also: Titelliste an GEMA, später entsprechende Gebühren abzuführen, wie auch bei "regulären" Populärmusikkonzerten.
     
    antonio und Dreas gefällt das.
  15. JES

    JES Gehört zum Inventar

    Wonach richtet sich denn die gema Gebühr, der Tatsache, dass ich ein Stück öffentlich spiele, oder daran, wieviel Geld ich damit einnehme?
     
  16. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Bei Veranstaltungen in Räumen ist die Gebühr abhängig von der Fläche und dem Eintrittspreis.

    Bei Veranstaltungen im Freien gilt die beschallte Fläche.

    Details dazu findest Du hier:

    https://www.gema.de/portal/app/tarifrechner/tariffinder

    CzG

    Dreas
     
  17. SaxPistol

    SaxPistol Strebt nach Höherem

    Sebastian gefällt das.
  18. JES

    JES Gehört zum Inventar

    Darauf wollte ich hinaus:
    Wenn ich mich auf die Straße stelle und mit einem playalong geschützte Stücke spiele, ist das m.E. keine Veranstaltung. Es ist auch keine dauerhafte Nutzung.
    Wie zählt das dann, wenn ich a) Geld von Passanten akzeptiere oder b) kein Geld nehme?

    Falls mein Unterhaltungsprogramm doch unter Veranstaltungen fällt, gilt dann nur meine standfläche, weil ich wäre ja dann der erste bzw letzte Stand der Veranstaltung? Also kleiner 100qm?
     
  19. Sebastian

    Sebastian Ist fast schon zuhause hier

    Laut dem Artikel (Danke dafür @SaxPistol ) ist es unerheblich, ob man es für eine "Veranstaltung" hält oder nicht und ob eine Absicht besteht, Einnahmen damit zu erzielen oder nicht:
    Die GEMA unterhält einen Vertrag mit der „Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V.“, dessen Bestandteil es ist, dass sie bei Straßenmusik auf jegliche Ansprüche verzichtet.

    Für Deine zweite Frage wirst Du bestimmt fündig, wenn Du Dich durch den Tariffinder klickst, da kommen sehr viele Detailfragen auf den unteren Ebenen.
    Oder fragst Du implizit, wo "Straßenmusik" aufhört und wo "Konzert im Freien" beginnt?
     
    Dreas gefällt das.
  20. rbur

    rbur Moderator

    Man sollte es vielleicht anders formulieren: Sie erhebt Ansprüche, aber die werden durch einen Pauschalfvertrag abgegolten. Eventuell zahlt diese Musikervereinigung auch was dafür
    dein Erachten steht nicht zur Debatte. Es ist eine Veranstaltung im Sinne der Verwertungsgesellschaften. Bzw es geht um öffentliche Aufführung.
    ob du Geld nimmst oder nicht ist der GEMA egal. Dem Finanzamt eventuell nicht.
    Nein, die beschallte Fläche. Wobei das etwas großzügig gehandhabt wird. Auch wenn du zwei Kilometer weit zu hören bist, gilt nur der Hof in dem du spielst.
     
    Dreas, saxhornet und ilikestitt gefällt das.
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden