Urheberrecht…was darf ich, was darf ich nicht…Nutzung von Youtube, Soundcloud, etc.

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von Dreas, 11.November.2021.

  1. gaga

    gaga Gehört zum Inventar

    Dazu muss man aber sagen, dass IHR in diesem Fall die Veranstalter ward. Unter Musikern wird nämlich häufig gemutmaßt, sie wären diejenigen, die zahlen. Das ist nicht so - der Veranstalter ist für die GEMA zuständig. Man wird als Band nur eventuell gebeten, die Liste der gespielten Stücke zu erstellen.
     
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  2. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    So ist es.

    CzG

    Dreas
     
  3. rbur

    rbur Moderator

    Das ist eine individuelle Abmachung. Bei Aebersold steht zB ausdrücklich dabei, dass man es nicht darf.
     
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  4. antonio

    antonio Gehört zum Inventar

    Ja, habe gerade auch mal nachgeschaut- bei einzelnen Cd's ist das in Mäusekleinschrift aussen am Rand aufgedruckt, bei andern nichts, wieder bei andern steht im Heft sowas von "all Rights reserved". Was zum Geier das auch alles beinhalten soll. Wahrscheinlich muss man vorher die Erlaubnis einholen, um sie abzuspielen :)
     
  5. charly-5

    charly-5 Ist fast schon zuhause hier

    Um etwas nachzusingen/nachzuspielen braucht es nicht die Erlaubnis des Urhebers. Deswegen hat Ramstein auch so gekocht, als die Band von Heino gecovert wurde. Der musste nur die üblichen Gebühren abdrücken.
    Eine weiterhin erkennbare Klangfolge ohne zu fragen leicht abändern und im eigenen Song dann kostenlos zu nutzen, darüber streiten sich sich seit Äonen Kraftwerk und Moses Pelham, der da mal was für Sabrina Setlur gebastelt hatte. Laut EuGH und BGH derzeit nicht mehr zulässig => keine Zitate mehr und keine Weiterentwicklung einer Basisfolge ohne explizites ok des Urhebers.
    Würde ein kostenloses Konzert keine Gebühren für den Urheber bedeuten, wären die Veranstalter tricky genug, am Eingang lediglich Verzehrbons für gut Geld zu verkaufen.
    Müssten Straßenmusiker GEMA-Gebühren und Setlisten abliefern, könnte man sie und dann auch Bettler umsatzsteuerpflichtig machen (mit Bon-Zwang, damit niemand explizit eine Quittung verlangen muss). Das ist aber ohnehin nur noch spannend, bis man es endlich geschafft hat, das Bargeld endgültig als Zahlungsmittel einzustampfen. Dann geht auch beim Straßenmusiker und Bettler nichts mehr ohne EC-Cash-Gerät.
    Und wenn die GEMA die Fläche als Abrechnungsfaktor zugrunde legt, wird da nicht generös vorgegangen, sondern kostenmaximierend. Es geht um die Fläche, für die der Veranstalter Hausrecht geltend machen kann. Völlig wurscht, ob er die auch in Gänze nutzen kann. Beispiel Fußgängerzone. Die aus den vier Eckpunkten zu ermitteltende Fläche zählt. In dem Bereich ein großer Brunnen oder eine Dornenlandschaft, die nicht betreten werden kann - egal, und das soviel ich weiß sogar höchstrichterlich abgesegnet.
    Richterlich wurde auch festgestellt, dass man Witze nacherzählen darf. Da wollte auch mal einer sein Urheberrecht geltend machen.
     
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  6. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Da hatte ich mich auch köstlich amüsiert. Und seine CD war auch noch sehr erfolgreich.

    Die Änderung der GEMA Gebühren mit erweiterte Auslegung der Fläche hat auch dazu geführt, dass auf Weihnachtsmärkten weniger Musik (Live und Konserve)
    gespielt wird.

    CzG

    Dreas
     
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  7. Hewe

    Hewe Strebt nach Höherem

    Sicher ist das schon einmal kommentiert worden. Wenn wir in den TOTM´s Playbacks nutzen... dürfen wir das? Ich lade deshalb auch nicht mehr auf der Wolke hoch, sondern nur noch die Datei hier im Anhang. FG von Hewe
     
  8. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Nein. Du darfst vor allem nicht das Stück dazu spielen.
    Das PA darfst Du auch nicht nutzen.

    Und es hier hochzuladen ist ein großes Problem für @matThiaS

    Hast Du es in auf anderen Plattformen, Cloud, hochgeladen und verlinkst es hier nur, hast Du (eigentlich) immer noch ein Problem, aber der Betreiber des Forums nicht mehr.

    Also nicht im Forum hochladen!

    Das ist wie Cartoons im Witzethread posten….oder Noten im. TOTM.

    CzG

    Dreas
     
  9. Hewe

    Hewe Strebt nach Höherem

    Am besten, nur noch eigene Stücke einstellen.... :eek: Hewe
     
    antonio gefällt das.
  10. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Don‘t panic!

    Jeder, der hier Coverversionen veröffentlicht, verstößt gegen das Urheberrecht, es sei denn es sind eigene Stücke oder der Komponist riecht schon streng.

    Fakt.

    Keiner hat bisher dadurch Probleme bekommen, sonst wüssten wir das.

    Auch Fakt.

    Ängste sind unbegründet, aber wir sollten den Betreiber frei halten.

    CzG

    Dreas
     
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  11. bebob99

    bebob99 Strebt nach Höherem

    Nein.

    Das Urheberrecht gilt natürlich für Musik UND Text. Dazu gehört auch das Übersetzen in andere Sprachen. Was aber scheinbar für viele Veröffentlichungen von Liedtexten kein Problem zu sein scheint. Ich habe jedenfalls noch nie gehört, dass jemand Schwierigkeiten bekommen hätte, weil er den Text eines Liedes öffentlich gepostet = kopiert hat.

    Möglicherweise gibt es eine Grauzone, wenn der Text nicht die schützenswerte Schöpfungshöhe erreicht, was nach meinem Empfinden in manchen Genres vermutlich für einen großen Teil der gesungenen Lieder gelten mag. :bag:
     
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  12. Matthias Wendt

    Matthias Wendt Ist fast schon zuhause hier

    Es geht glaube ich noch tiefer, nicht nur um die GEMA:
    Die Urheber können eine Coverversion nicht verbieten, eine veränderte Neuinterpretation allerdings schon. Deshalb hat Heino ja sein Ärzte-Cover mitsamt den Textfehlern nachgesungen: Keine Chance auf Unterlassungsklage.
    IMHO hat Ramstein nicht gekocht, im Gegenteil, die haben ihn ja sogar als speziellen Gast auf ihr Konzert in Wacken eingeladen, mit Riesenerfolg.
     
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  13. Sebastian

    Sebastian Ist fast schon zuhause hier

  14. Sebastian

    Sebastian Ist fast schon zuhause hier

  15. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Nein, mußten sie nicht, da Heino original gecovert hat. Steht auch so in dem von Dir verlinkten Wiki Beitrag.

    CzG

    Dreas
     
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  16. Matthias Wendt

    Matthias Wendt Ist fast schon zuhause hier

    Da steht ja eigentlich genau drin, warum sie nicht nachgefragt haben:
    "Der Musikverlag des Urhebers muss nur dann genehmigen, wenn eine Bearbeitung mit einem eigenständigen schöpferischen Anteil durch Veränderungen der melodisch-harmonischen Form und/oder des Textes vorgenommen wurde."
    Sonst wäre ja auch der ganze Gag der Heino-Covers hinfällig:)
     
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  17. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Merke: Covern ist ohne Erlaubnis zulässig, die GEMA Gebühr
    muss natürlich gezahlt werden.

    Bearbeiten ist nur mit Zustimmung des Rechte-
    inhabers möglich. Gebühr fällt auch an.

    CzG

    Dreas
     
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  18. Matthias Wendt

    Matthias Wendt Ist fast schon zuhause hier

    Hier erklärts der Meister selbst noch mal ganz schön, auch, wer alles Geld bekommt:
     
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  19. Sebastian

    Sebastian Ist fast schon zuhause hier

    Okay, cool - ich hatte vermutet, der stilistische Schwenk hätte schon ausgereicht, damit es als "Bearbeitung mit einem eigenständigen schöpferischen Anteil" zählt. Wieder was gelernt. Ich bin da mental immer ziemlich schnell auch bei dem "Entstellungs-Paragraphen" §14 UrhG, wobei die Hürden in der tatsächlichen Rechtsprechung für den wahrscheinlich eher hoch liegen dürften.
     
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