Plattformen-Steuertransparenzgesetz - PStTG

Dieses Thema im Forum "Hilfe zum Forum" wurde erstellt von Saxjoggl, 5.Januar.2023.

  1. Saxjoggl

    Saxjoggl Nicht zu schüchtern zum Reden

    Hallo Freunde der gepflegten Blasmusik,

    Seit dem neuem Jahr zählt ja oben genanntes Gesetz. Jetzt wollte ich mal wissen, ob das auch hier bei den Kleinanzeigen gilt?
    Mit einem Saxophon-Verkauf kommt man ja schnell über die steuerfreien 2000€.
    Danke schon mal im voraus
     
  2. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Sicher. Aber ist steuerrechtlich nix Neues. Wenn jemand über E-bay und Co, Produkte verkauft, um sein Einkommen aufzubessern war er schon immer steuerpflichtig.

    Jetzt zieht der Gesetzgeber die Schrauben an, um illegale Einkommen rechtmäßig zu versteuern.

    M. E. völlig in Ordnung, wenn man auch die Geschäfte von Influencern betrachtet.

    Könnte aber sein, dass @matThiaS darauf kein Bock hat und hier die Kleinanzeigen einstellt.

    CzG

    Dreas
     
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  3. Claus

    Claus Mod Emeritus

    Die Neuerung ist ja, dass nicht mehr nur die Steuerpflichtigen Angaben machen müssen, sondern (auch) die Plattformbetreiber. Ein Bürokratiemonster par excellence.

    Wenn das anwendbar sein sollte, wird es m.E. schwierig, den Kleinanzeigenmarkt aufrecht zu erhalten.

    Ich würde allerdings erst einmal argumentieren, dass die Kleinanzeigen hier lediglich „invitationes ad offerendum“ darstellen und deshalb hier auf der Plattform keine rechtsverbindlichen Verträge geschlossen werden (sondern erst nachher per Mail). Dann dürfte das PStTG nicht anwendbar sein.

    Mal sehen - zu diesem Thema wird es in den nächsten Monaten sicherlich heftige juristische Diskussionen geben…
     
  4. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Bin ich bei Dir.

    Aber ich kann schon verstehen, dass der Staat Handlungsbedarf sieht.

    Konkretes Beispiel:

    Eine weitläufige Bekannte ist Schnäppchenjägerin auf Flohmärkte.
    Kauft dort Modeartikel für kleines Geld und vertickt die dann über E-bay.

    Sie macht da bis zu 2.000,-€ bis 3.000,-€ Profit pro Monat.

    Wird natürlich nicht versteuert. Das ist nicht o. k.

    Doof ist, das wieder auf Grund einiger „schwarzer Schafe“
    (vielleicht sind es gar nicht so wenige), alle unter neuen Restriktionen leiden müssen.

    CzG

    Dreas
     
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  5. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    zur Not muss Matthias einfach bei den Kleinanzeigen dann festlegen, daß keine Produkte über 2000,- Euro angeboten werden.
     
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  6. Woliko

    Woliko Strebt nach Höherem

    Wenn ich die Erläuterungen richtig verstanden habe, muss auch der Zahlungsverkehr über die "Platform" abgewickelt werden. Das ist bei den Kleinanzeigen nicht der Fall.
     
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  7. JES

    JES Gehört zum Inventar

    Genau. Kleinanzeigen sind nicht geeignet, dass darüber für den Plattformbetreiber ein nachvollziehbar rechtsverbindlicher vertrag zustande kommt, anders als bspw. bei ebay.
    Zukünftig können alle Angebote als "vb" eingestellt werden, dann ist der Handel gar nicht nachvollziehbar.

    Schade finde ich, dass der Gesetzgeber nicht unterscheidet, ob jemand gewerblich seine Einkünfte aufbessert, quasi einen mehrwert generiert, oder ein schon mal versteuertes Instrument zum i.d.R. dann niedrigeren Preis als den Kaufpreis veräußert. Letzteres wäre ja sonst Doppelbesteuerung, das Instrument war ja versteuert beim Kauf und das Geld mit dem bezahlt wurde, auch. Oder kann ich mir dann als privatverkäufer die Differenz (Verlust) nach einreichen des ursprünglichen kaufbelegs zurückholen?

    Ich verstehe die Idee hinter dem Gesetz, so wie es umgesetzt werden soll, ist es mangelhaft.
     
  8. GelöschtesMitglied14902

    GelöschtesMitglied14902 Guest

    Vielleicht können ja alle Artikel in den Kleinanzeigen ohne !!!! Preisangabe da stehen. Die kann man dann ja bei Interesse privat beim Verkäufer per PM erfragen.
    Wo kein preis über 2000 Euro da auch keine Strafverfolgung
     
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  9. rbur

    rbur Mod

    Ihr könnt auch einfach eure Einnahmen ordentlich versteuern. Wo keine Steuerhinterziehung, da keine Strafverfolgung.
     
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  10. Gelöschtes Mitglied 15173

    Gelöschtes Mitglied 15173 Guest

    Bin ich denn ein schwarzes Schaf, wenn ich mir z.B. vor einigen Jahren mit versteuertem Geld und mit Bezahlung der Mehrwertsteuer im Laden ein 82Z privat gekauft habe und dieses nun bei eBay (oder hier) für mehr als 2.000 € verkaufen will, ohne ein 3. Mal Steuern zahlen zu müssen?
    Das kann doch wohl nicht wahr sein.
     
  11. Katzenmusiker

    Katzenmusiker Admin Mod

    Wer Einkommen hat, hat auch Ausgaben, um dieses Einkommen zu generieren – sprich: Werbungskosten. Wer ein Sax verkauft, hat es doch vorher mal zum Sax-Doc zum Durchsehen gebracht, oder? Ab mit der Rechnung auf die Nebenverdienst-Liste! Und wer mehr als nur ein Sax verkauft, braucht Verpackung, Porti, einen Computer, einen ordentlichen Bildschirm, Putzmittel, Bürokram, eine gescheite Kamera mit Licht und Hintergrund, das kostet alles und muss, wenigstens zu Teil, auf die Liste. Und so wird mit jeder Büroklammer die Excel-Liste immer länger und länger und es schrumpft der Gewinn und schrumpft und schrumpft…

    Natürlich wissen das die Beamten in den Finanzämtern auch. Sie vermeiden daher, den armen Musiker zu nerven, der mal ein Instrument verkauft hat. Sie suchen jene, die nebenbei an der Steuer vorbei schwunghaften Handel betreiben. Wenn ich den Entwurf richtig verstanden habe, zielt das Gesetz zunächst gegen Vermittlerportale von Ferienwohnungen (booking.com & Co.) Handwerksvermittler und ähnliche Portale, in denen Schwarzgeld schon eine Rolle spielt. Der Privatmensch sollte nichts zu befürchten haben.

    Interessantes Bonmot nebenbei: Ausgaben für Jagd und Yachten werden steuerrechtlich explizit nicht anerkannt, sie gelten als Privatsache seltsamer Zeitgenossen. Es macht daher Spaß, als Jäger oder Segler sich dumm zu stellen und beim Finanzamt schriftlich anzufragen, etwa in der Art: Ich habe für 1000 Euro Wildfleisch verkauft, muss ich das anmelden? Oder: Ich habe mein Segelboot einem Fotografen als Kulisse zur Verfügung gestellt und dafür 300 Euro Honorar erhalten - anmelden? Ihr werdet nicht glauben, wie schnell der Bescheid da ist, nicht anmelden zu müssen. Denn besteht das Amt auf Anmeldung, dann bricht es den Damm und muss auch die Kosten akzeptieren. Dann steht es 1:0 für den Steuerzahler.

    Also: Wenn die Ämter von uns Zahlen wollen, sollen sie Zahlen erhalten – korrekt, wie wir sind, dann aber alle: Erlöse und Honrare, aber auch die Kosten dafür.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6.Januar.2023
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  12. Silver

    Silver Strebt nach Höherem

    Das halte ich für hauchdünnes Eis.
    Dann wird aus dem gelegentlichen Mundstückverkauf ganz schnell ein Gewerbe mit allen damit verbundenen Auflagen - von der Pflicht zur Buchführung über die Anmeldung bei der Handelskammer bis hin zur Gewerbesteuerpflicht und der Notwendigkeit zur Differenzbesteuerung (statt MWSt).

    Das ist m.E. auch der Regelungsgrund: Die gewerbsmäßigen Steuerumgeher zu erfassen.
    Ob das die Flohmarktjägerin oder der Saxverkäufer mit der viel zu großen „Privatsammlung“ ist, ist egal.

    Gewerbe = erlaubt, erwerbsmässig, dauerhaft, mit Gewinnerzielungsabsicht, nicht Land- und Forst, nicht Urproduktion (z.B. Bergbau).


    Wie immer im Leben läuft es darauf hinaus, dass man es nicht übertreibt und Nachweise bringen kann.
    Wenn ich ein neu oder gebraucht erworbenes Instrument nach ein paar Jahren in meinem Besitz wieder verkaufe (und dabei Gewinn mache) liegt der Fall anders als wenn ich jeden Monat zwei oder drei gebrauchte Hörner anbiete.
     
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  13. Silver

    Silver Strebt nach Höherem

    Nachtrag hierzu: Jagd fällt unter „Land & Forst“ - ist also kein Gewerbe im eigentlichen Sinn. Die steuerlichen Regeln sind einfach anders.

    Die Yacht für 100.000€ oder mehr gegen die 300€ Aufwandsentschädigung für die Knipserei stehen in keinem Verhältnis. Der Yachteigner hat die Yacht gerade nicht zum Zwecke der Fotokulisse angeschafft.
    Überlässt er dann aber immer wieder die Yacht irgendwelchen Fotografen, kann er, wenn der Nachweis überhaupt erbracht werden kann, einen Teil der Kosten der Yacht ansetzen.
    Der Eigner, der mit seiner Yacht 200 Tage im Jahr als Charterkapitän fremde Leute durch die Welt schippert, kann seine Yacht und alle laufenden Kosten dagegen sehr wohl ansetzen (bei der Yacht selbst die Absetzung für Abnutzung über … keine Ahnung … 15 Jahre?) - falls er überwiegend in deutschen Gewässern fährt und einen deutschen Heimathafen hat…
     
  14. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Das ist ja kein Argument, weil es nicht um Doppelbesteuerung geht. Die hast Du eh immer wieder.

    Nur ein Beispiel: Aus Deinem versteuerten Einkommen legst Du Geld auf einem Festgeldkonto an. Die Zinsen, die bekommst musst Du natürlich versteuern.

    CzG

    Dreas
     
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  15. Silver

    Silver Strebt nach Höherem

    Wenn wir doch in manchen Bereichen „nur“ zweimal zur Steuerkasse gebeten würden… hach!

    Doppelbesteuerung ist - bitte entschuldigt die Pedanterie - etwas völlig anderes. Da geht es um die Belastung der identischen Steuergrundlage durch zwei (oder mehr) Rechtskreise - also z.B. Einkommensteuer auf Arbeitseinkünfte, die bei einer Entsendung des Arbeitnehmers gleichzeitig in zwei Staaten anfallen könnte. Mit den meisten Staaten gibt es deshalb Doppelbesteuerungsabkommen.
     
  16. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Genau so…..

    CzG

    Dreas
     
  17. Claus

    Claus Mod Emeritus

    Und streng genommen ist auch das kein Beispiel für eine doppelte Besteuerung, da ja nicht Dein bereits versteuertes Einkommen ein zweites Mal besteuert wird, sondern "nur" die Zinseinkünfte.

    :klug:
     
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  18. Claus

    Claus Mod Emeritus

    Aber noch mal zur Vermeidung von Mißverständnissen:

    In den allermeisten Fällen dürfte das, was hier über die Kleinanzeigen stattfindet, keine Steuerpflicht auslösen: Wenn jemand einen privat erworbenen Gegenstand (wie ein Saxophon oder Mundstück) veräußert, dann ist es steuerlich uninteressant, solange es außerhalb der Spekulationsfristen erfolgt (also bei beweglichen Gegenständen in der Regel ein Jahr).

    Erfolgt der Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist, müsste ein Gewinn vorliegen. Der Gewinn ist nicht der Verkaufspreis, sondern die Differenz zwischen dem, was man selbst für die Anschaffung aufgewendet hat und dem erzielten Verkaufserlös.

    Und selbst für solche Gewinne gibt es dann noch ein Freigrenze von 600 Euro/Jahr, unterhalb derer der Gewinn steuerfrei bleibt.

    Also erstmal: keine Panik!
     
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  19. rbur

    rbur Mod

    Richtig. Das ist gar nicht wahr. Und es hat auch gar keiner behauptet.

    Du kannst es erfinden und dann kritisieren, aber ob das sinnvoll ist?
     
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  20. quax

    quax Gehört zum Inventar

    Es wird nicht ein Saxophon besteuert, sondern das durch den Verkauf erzielte Einkommen.
     
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