Bitte keine Saxophonisten !!!!!

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von claribari, 22.Oktober.2023.

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  1. claribari

    claribari Ist fast schon zuhause hier

    20231022_111244.jpg 20231022_111244.jpg Wer hier auf'm platten Land, in unmittelbarer Nähe zu einem Militärflughafen auf dem Fragebogen für sein Interesse an einem Reihenhaus zur Miete bekundet und die letzt gestellte Frage mit ja beantwortet, und auch noch Sax, oder vllt. auch Trompete o.ä. angibt, hat, selbst wenn die Fragen nach Räumungsklage, Haftbefehl, Vorstrafen usw. verneint werden mit Sicherheit keine Chance... ..
     
  2. Kohlertfan

    Kohlertfan Strebt nach Höherem

    Da würde ich den Mietinteressenten vorspielen lassen. Kann er es, hat er die Wohnung. Kann er es nicht - vor allem Intonation - kriegt er die Wohnung nicht! :D
     
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  3. elgitano

    elgitano Ist fast schon zuhause hier

    mal im Ernst, ¿sind solche Auskünfte bei Wohnungssuchenden / -vermietungen heute in BRD standart, oder ist das ein Extremfall?

    Claus
     
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  4. Gelöschtes Mitglied 13399

    Gelöschtes Mitglied 13399 Guest

    Ist Standard, aber dich zwingt meines Wissens nach niemand, den letzten Punkt ehrlich zu beantworten, bzw. kannst du immer später sagen, du hättest gerade erst mit dem Musizieren angefangen
     
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  5. claribari

    claribari Ist fast schon zuhause hier

    ......habe auch schon gelesen: teilen sie mir die Adresse ihres derzeitigen Vermieters mit, zur Auskunft....(ob man auch ein guter Mieter war).
    fehlt eigentl.noch die Frage nach häuslichem Sex, mit Angabe der Lautstärke gemessen in dezib....
    es gibt nix watt et nich gibt!
     
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  6. visir

    visir Gehört zum Inventar

    Ich würde eher fragen, ob solche Fragebögen denn überhaupt zulässig sind...
     
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  7. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Da sind Fragen drin, die nicht zulässig sind. Dann darf man bei der Beantwortung durchaus lügen.

    CzG

    Dreas
     
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  8. elgitano

    elgitano Ist fast schon zuhause hier

    ¿Ja? ¿Oder willigt man bei der Beantwortung damit auf die Fragen ein, und muss diese auch nach bestem Wissen richtig machen?

    Claus
     
  9. hiroaki

    hiroaki Ist fast schon zuhause hier

    Ich hatte solche Fragebögen auch schon.
    Mittlerweile braucht man häufig eine richtige Bewerbermappe mit Anschreiben, Lichtbild, Selbstauskunft etc.

    Was man da einträgt, kann der Vermieter allerdings nur sehr eingeschränkt kontrollieren.
    Heikler finde ich, dass viele Vermieter dazu noch eine Schufa-Auskunft verlangen (merke: Jede Schufa Selbsauskunft senkt den Score).
     
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  10. Roland

    Roland Strebt nach Höherem

    z.B.:
    "...
    (Recht auf informationelle Selbstbestimmung, vgl. BVerfGE 65, 1 <41 f.>; 78, 77 <84>) und BVerfG 1. Senat, Beschluß vom 11. Juni 1991, Az: 1 BvR 239/90).

    Der Vermieter darf grundsätzlich den Mietinteressenten um eine Selbstauskunft bitten und darin jede Frage stellen, die er möchte (auch unzulässige Fragen).

    Lügt der Mietinteressent den Vermieter bewußt, beantwortet also die Fragen in der Selbstauskunft falsch, und erhält er aufgrund der Lüge den „Zuschlag“ für die Wohnung so gilt folgendes:

    – verletzt die Frage des Vermieters, die der Mieter falsch beantwortet hat, sein Persönlichkeitsrecht, so bleibt die Lüge ohne Folgen (BVerfG a.a.O.) Die Frage des Vermieters war „unzulässig“

    – wird das Persönlichkeitsrecht des Mieters nicht verletzt, so ist eine Frage „zulässig“. Beantwortet der Mieter eine solche „zulässige“ Frage falsch, so hat die Lüge rechtliche Folgen. Die Folgen hängen davon ab, ob der Mieter die Wohnung bereits bezogen hat, oder noch vor dem Einzug steht als die Lüge aufgedeckt wird. (Einzelheiten dazu siehe unten)
    ..."
    https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/selbstauskunft.htm

    oder

    "...
    Handelte es sich dagegen um eine unzulässige Frage des Vermieters, die nicht mit dem Mietverhältnis im Zusammenhang steht, darf der Mieter lügen. Die Falschaussage hat daher keine Auswirkungen auf den Bestand des Mietverhältnisses, d.h. wenn es sich später herausstellt, dass der Mieter unzulässige Fragen falsch beantwortet hat, kann das Mietverhältnis seitens des Vermieters nicht nachträglich gekündigt werden.
    ..."
    https://www.vermieter1x1.de/Fachinf...es-Mieters-Was-darf-der-Vermieter-fragen.html

    Grüße
    Roland
     
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  11. MathieuR

    MathieuR Kann einfach nicht wegbleiben

    Die Frage nach den Kontaktdaten des aktuellen Vermieters finde ich allerdings legitim und nachvollziehbar. Wenn ich Vermieter wäre würde ich die potenziellen neuen Mieter auch möglichst gründlich „prüfen“. Ich kenne sehr viele Vermieter, deren Wohnungen und Häuser von den Mietern unfassbar „runtergewirtschaftet“ wurden. Immerhin geht es auch um den Schutz des Eigentums und leider gibt es eine Menge an „Schweinen“…
     
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  12. Gerrie

    Gerrie Strebt nach Höherem

    Der Eindruck der hier vermittelt wird finde ich nicht gut.

    Es wird hier wieder mal der Eindruck erzeugt

    " Die Meisten sind so."


    Ich habe noch nie einen Mieter nach Einkommen, Familienplanung oder sonst was ausgefragt, oder eine Schufa Auskunft eingeholt.

    Nein, das ist N I C H T Standard.

    Grüße Gerrie
     
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  13. MathieuR

    MathieuR Kann einfach nicht wegbleiben


    Naja, ich würde mal behaupten, dass zumindest der Einkommensnachweis absoluter Standard ist und du da eher die Ausnahme der Regel bist. Und offensichtlich hast du bis dato Glück gehabt und ich wünsche dir, dass es dabei bleibt
     
  14. Aerophon

    Aerophon Ist fast schon zuhause hier

    Für mich sind Einkommensauskunft und Schufa Selbstabfrage Standard. Wer das nicht beibringen will ist raus.

    Natürlich gibt es Mieter, die eine Wohnung völlig runterwirtschaften. Eine Bekannte hat mal einen Mietnomaden, ausstehende Miete und 20 k€ Sachschaden. Die Adresse des aktuellen Vermieters ist nur bei guten Mietern hilfreich. Gab es Probleme, wird das der Vermieter nicht angeben, wenn er kontaktiert wird, schließlich will er den schwierigen Mieter ja los werden.
     
  15. claribari

    claribari Ist fast schon zuhause hier

    .....im beruflichen Leben, sogar beim Bund, hieß sowas dann "wegloben" !!!
    daher die große Anzahl hochgelobter Inkompetenter und natürlich : innen...
     
  16. Rick

    Rick Experte

    Ja, das wird immer wieder gerne angeführt. Aber nach Aussagen in meinem Bekanntenkreis, wo es mehrere seit vielen Jahren tätige Vermieter gibt, teilweise mit vielen Wohnungen, ist das extrem selten. Je nach persönlichem Kontakt zwischen Vermieter und Mieter natürlich - wenn ein Vermieter lediglich die Miete kassiert und kein freundschaftliches Verhältnis pflegt, mag das durchaus mal vorkommen, aber das ist in meinen Augen schon fast fahrlässig.

    Ich hatte schon dermaßen unfreundliche und praktisch soziopathische Vermieter, dass ich ihnen GERNE die Wohnung zerlegt hätte (würde ich zu aggressivem Handeln neigen), aber bei unseren derzeitigen, sehr sehr netten und fairen Hausbesitzern käme mir das nicht mal annähernd in den Sinn.

    Für mich hätte ein Vermieter, der solche Fragen stellt, keine Chance. Wenn es schon so anfängt, wird das Mietverhältnis nach aller Erfahrung kein Vergnügen... :thumbsdown:
     
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  17. CBlues

    CBlues Strebt nach Höherem

    Sehe ich 100% auch so.
     
  18. Rick

    Rick Experte

    Ja, das habe ich bei meinem Sohn mitbekommen. Er ist ja selbstständig und hatte damals ein etwa fünfmal so hohes Jahreseinkommen wie wir, trotzdem mussten wir für ihn bürgen.
    Zum Glück hat uns Eltern keiner nach unserem Status und Einkommen gefragt... :-D
     
  19. claribari

    claribari Ist fast schon zuhause hier

    ....Einkommensbescheinigung ja, Schufa nein, dafür Kopie vom aktuellen Stand des Aktiendepots.....hilft auch (bei richtiger Anlage)....:ironie:
     
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  20. Gelöschtes Mitglied 1142

    Gelöschtes Mitglied 1142 Guest

    Meine Schwiegereltern haben einen Mieter aus der Wohnung geklagt, der über 1 Jahr im Zahlungsrückstand war. Bis dann das Urteil da war und der Gerichtsvollzieher in meinem Beisein die Wohnung von einem Schlüsseldienst öffnen ließ, bot sich ein verheerendes Bild, das ich nicht näher beschreiben will.
    Das, was an Möbeln in der Wohnung stand, war bestenfalls Sperrmüll. Durfte aber nicht entsorgt werden, sondern musste bei einer Spedition eingelagert werden. Ich glaube, ein Jahr lang.
    Und die Kosten für die Einlagerung mussten natürlich meine Schwiegereltern nebst allen anderen Kosten auch tragen.

    Wir haben uns unseren Mieter auch ganz genau angeschaut. Das Interesse an der Wohnung war groß. Vermietet haben wir sie an einen alleinstehenden Mann, der schon bei der Wohnungsbesichtigung Gehaltsnachweis, Kontoauszug und Schufa-Selbstauskunft mitgebracht hatte.
     
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