Off Topic für die Rechtsanwälte, Beamten, Politiker usw.

Dieses Thema im Forum "Off Topic - für Philosophen, Esoteriker etc" wurde erstellt von Gelöschtes Mitglied 13399, 2.Februar.2024.

  1. Gelöschtes Mitglied 13399

    Gelöschtes Mitglied 13399 Guest

    Hallo, alle

    Ich möchte heute, vor allem aufgrund der hohen Quote studierter Juristen und sonst in der deutschen Verwaltung Bewanderter in diesem Forum, mal eure Schwarmintelligenz um Hilfe bei folgender Frage bitten:

    Muss man Deutsch können, um zum Arbeiten nach Deutschland ziehen zu können?

    Und wenn ja: Wie gut muss man Deutsch können, um "

    Sagen wir also eine Firma bietet einem eine Stelle an, die Firma erwartet von einem keine Deutschkenntnisse (oder keine guten).

    Welche Hürden bestehen dann trotzdem?
     
  2. Silver

    Silver Strebt nach Höherem

    Man muss einen Aufenthaltsstatus und eine Arbeitserlaubnis haben. Beides ist nicht an Deutschkenntnisse geknüpft.

    Wer allerdings außerhalb gewisser Hipsterblasen ohne jede Kenntnisse der Sprache versucht in Deutschland zu leben und zu arbeiten, könnte es aus ganz praktischen Gründen schwer haben.
     
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  3. Gelöschtes Mitglied 13399

    Gelöschtes Mitglied 13399 Guest

  4. cwegy

    cwegy Ist fast schon zuhause hier

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  5. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Oh, es ist weitaus komplizierter. Für einige Berufe muss man ein gewisses Level vorweisen.

    Für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis ist B1 erforderlich.

    Zudem ist zu unterscheiden, ob man Flüchtling ist und Asyl beantragt, oder ob man Zuwanderer ist.

    Ein Asylbewerber darf nach frühestens sechs Monaten arbeiten, i. d. R. nach neun Monaten, sofern der Asylantrag nicht abgelehnt wurde. Geduldete Asylbewerber (Asylantrag abgelehnt) dürfen auf Antrag eine Arbeit aufnehmen.

    Deutsch ist nicht verpflichtend, da diese Gruppe aber Bürgergeld bezieht, werden ihnen Deutschkurse und Integrationskurse angedient.

    Ganz grob. Ist im Detail noch komplizierter.

    Bei Zuwanderern kommt es auf den Beruf an. IT Fachkräfte z. B. benötigen keine Deutschkenntnisse.
    (Visum geregelt über die blaue EU Karte)

    Für reglementierende Berufe, z. B. Lehrer oder Rechtsanwalt, sind je nach Bundesland B1 oder B2 erforderlich.

    CzG

    Dreas
     
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  6. Silver

    Silver Strebt nach Höherem

    Nein, @Dreas - ist es nicht.

    Wer einen Aufenthaltsstatus und eine Arbeitserlaubnis hat, braucht zunächst mal keinerlei Deutschkenntnisse nachweisen.

    Ein z.B. Portugiese, Grieche, Slowake oder Däne hat als EU-Bürger automatisch Aufenthaltsrecht und darf ohne jede Einschränkung in Deutschland arbeiten. Wenn es Einschränkungen gibt, sind die berufsbezogen - wie bei Lehrern.

    Ein Japaner, US-Bürger oder Ghanese mit gültigem Arbeitsvisum muss kein Deutsch nachweisen, wenn er einen Arbeitsplatz hat (was Voraussetzung für ein längerfristiges Arbeitsvisum ist)

    Natürlich gibt es viele Fälle, bei denen die Erteilung eines Aufenthaltsstatus und/oder einer Arbeitserlaubnis an Deutschkenntnisse geknüpft ist.
    Das sind die, die Du völlig korrekt beschreibst.

    Der Wirkzusammenhang ist aber andersherum.
     
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  7. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Sorry, ich bezog mich mit meinem Beitrag auf nicht EU Staaten, habe es aber nicht erwähnt.

    In dem Zusammenhang, für Drittstaaten, stimmen meine Ausführungen.

    Für EU Bürger gilt selbstverständlich die uneingeschränkte Freizügigkeit.

    CzG

    Dreas
     
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  8. Silver

    Silver Strebt nach Höherem

    Hab ich doch auch so gesagt.

    Um meinen Punkt klarer zu machen: Wenn jemand Aufenthaltsstatus und Arbeitserlaubnis schon hat, muss er kein Deutsch nachweisen.

    Das trifft auf die meisten EU-Bürger, einige den EU-Bürgern gleich bzw. ähnlich gestellte (z.B. Norweger) aber auch auf eine ganze Reihe Bürger aus Staaten mit vereinfachten Visumsverfahren zu.

    In anderen Fällen, insbesondere bei der von Dir beschriebenen Zuwanderung ohne vorherigen Nachweis einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung (die erwähnten IT-Leute aber auch einige andere) aus Staaten, die keine vereinfachten Visa vereinbart haben, müssen zum Erwerb des Aufenthaltsstatus und/oder der Arbeitserlaubnis Deutschkenntnisse oder wenigstens das Bemühen darum nachgewiesen werden. Und da wird es ganz schnell beliebig kompliziert.

    Das meinte ich mit Ursache - Wirkung.
     
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  9. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Dann sind wir uns ja einig.

    CzG

    Dreas
     
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  10. Ernesto

    Ernesto Ist fast schon zuhause hier

    Das ist doch mal was!

    meines Wissens dürfen es Flüchtlinge aus der Ukraine sofort.

    den Begriff kannte ich noch nicht. was ist die Definition?

    so wie beim CO2.

    Heisst das, dass ich als Franzose nach Deutschland einwandern darf auch wenn ich nicht sofort selbst für meinen Lebensunterhalt aufkommen kann, also erst einmal auf “Bürgergeld” angewiesen wäre?

    SzG

    Ernesto
     
  11. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    „Das Recht auf Freizügigkeit besteht nur dann nicht, wenn sie sich länger als drei Monate und kürzer als fünf Jahre in einem anderen Staat aufhalten, dort nicht erwerbstätig sind, auch keine Aussicht auf eine Erwerbstätigkeit haben und zudem nicht in der Lage sind, sich und ihre Familienangehörigen zu unterhalten.

    Das Recht zum Aufenthalt von mehr als drei Monaten genießen Unionsbürger also, umgekehrt ausgedrückt, wenn eine der folgenden Voraussetzungen des Aufenthalts im anderen Staat erfüllt ist:

    • Sie sind dort als Arbeitnehmer oder Selbstständige tätig, oder
    • Sie suchen dort Arbeit – nach sechs Monaten müssen sie aber nachweisen, dass Aussicht darauf besteht, dass sie eine Arbeitsstelle auch finden, oder
    • Sie sind nicht erwerbstätig, sowie Studierende oder Auszubildende, verfügen jedoch über ausreichende eigene Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz, oder
    • Sie halten sich bereits seit fünf Jahren im anderen Staat auf – dann sind sie Daueraufenthaltsberechtigte und brauchen weitere Voraussetzungen nicht mehr zu erfüllen.“
    Zitat: BMI

    CzG

    Dreas
     
  12. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    „Ein Beruf ist dann reglementiert, wenn der Berufszugang und die Berufsausübung durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften an den Nachweis einer bestimmten Qualifikation gebunden oder die Berufsbezeichnung gesetzlich geschützt ist.“

    Zitat: Kultusministerkonferenz

    CzG

    Dreas
     
  13. Ernesto

    Ernesto Ist fast schon zuhause hier

    dankesehr.

    für welche Berufe benötige ich einen Staatsangehörigkeitsnachweis?

    SzG

    Ernesto
     
  14. Ernesto

    Ernesto Ist fast schon zuhause hier

    Danke.
    kurz zusammengefasst also „nein“.
    Zuwanderung als mittelloser Flüchtling aus der Ukraine ist also möglich, als mittelloser Franzose aber nicht.

    richtig?

    wie kommt es dass Du so schnell derartige Texte zitieren kannst?

    SzG

    Ernesto
     
  15. rbur

    rbur Administrator

    der Unterschied liegt in "Flüchtling" nicht am Land

    Wenn Putin Frankreich angreifen will muss er durch Deutschland durch. In diesem Fall werden also eher wir die Flüchtlinge sein.
     
  16. Silver

    Silver Strebt nach Höherem

    Es wäre schön, wenn man den Begriff „Zuwanderung“ etwas differenzierter verwenden könnte.

    Der mittellose Geflüchtete, egal woher, steht unter dem Schutz verschiedener nationaler und internationaler Rechtstitel und hat alleine schon aus Menschlichkeit Anspruch auf Hilfe.
    Die Entscheidung, Geflüchtete aus der Ukraine mit weniger hohen Hürden zu belegen, als andere, ist eine politische: Die Europäische Union war und ist zuallererst ein Friedensprojekt. Europäer, die von ihren Nachbarn mehrfach völkerrechtswidrig kriegerisch überfallen werden, verdienen besondere Unterstützung.

    Da relativ wenige Menschen in Frankreich echte Fluchtgründe wie Verfolgung oder Krieg haben, ist die Regelung der EU Freizügigkeit schon nachvollziehbar.

    Ich würde aber anregen, dass jetzt dieser Fred geschlossen wird. Wir werden politisch und ich ahne, dass gleich jemandem die Galle hochkommt…
     
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  17. rbur

    rbur Administrator

  18. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Ich weiß wie und wo ich suchen muss. Zudem habe ich mit diesen Themen auch beruflich zu tun.

    CzG

    Dreas
     
  19. Ernesto

    Ernesto Ist fast schon zuhause hier

    Offensichtlich wurde da wieder mal ganz viel reglementiert und ausdifferenziert … zum Beispiel er hier war für mich immer nur der Steuermann: https://web.arbeitsagentur.de/berufenet/beruf/29414

    Wenn Du damit beruflich (oder auf dem Job?) zu tun hast, dann wundert mich das überhaupt nicht dass Du sofort weißt was Du wo recherchieren musst…

    MVzG

    Ernesto
     
  20. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Nein, es wurden Reglementierungen abgeschafft. Früher waren z. B. nahezu alle Handwerksberufe reglementiert.

    Die, die Berufe, die heute noch reglementiert sind machen ja Sinn, oder möchtest Du von einem Arzt operiert werden, der nicht die entsprechende Ausbildung hat?

    CzG

    Dreas
     
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