Yanagisawa - der Lack ist ab

Dieses Thema im Forum "Saxophone" wurde erstellt von philipp_b, 24.April.2024.

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Der Hersteller hat direkt nichts damit zu tun. Der ist auch nicht in der Gewährleistung.

    Einzig der Händler ist Vertragspartner und entsprechend in die Pflicht zu nehmen.

    CzG

    Dreas
     
    Silver und murofnohp gefällt das.
  2. Witte

    Witte Ist fast schon zuhause hier

    Ja dann halt der…, jedenfalls gibt es Mittel und Wege, und es handelt sich letztlich, sehr wahrscheinlich, um eine mangelhafte Lieferung
     
    Dreas gefällt das.
  3. Silver

    Silver Strebt nach Höherem

    Das ist aus der Ferne überhaupt nicht zu beurteilen und ich kann nur dringend dazu raten, sich nicht mit irgendwelchen Parolen aus dem Internet bewaffnet in eine Diskussion mit wem auch immer zu begeben - schon gar nicht mit dem Hersteller in Japan oder dem Importeur in Deutschland.

    Der einzige Ansprechpartner ist der Händler, von dem man das Instrument gekauft hat.
    Alle anderen haben bestenfalls eine moralische Verpflichtung, ihren guten Ruf zu erhalten.

    Alleine den Begriff einer „mangelhaften Lieferung“ halte ich für das Recht der Leistungsstörungen nach dem Kauf für irreführend bis falsch.
    Wenn, dann geht es hier vielleicht um Sachmängel und eher nicht um mangelhafte Lieferungen. Der Lack war ja beim Kauf, also der Lieferung, augenscheinlich in Ordnung.
    Und dann wird gerne Sachmängelhaftung, Gewährleistung und Garantie durcheinandergebracht die ganz unterschiedliche Bezugsdaten, Laufzeiten (auch der Verjährung), Beweislasten und Rechtsfolgen haben.
    Ob das Nachlackieren z.B. fachgerecht war kann kein Jurist klären. Ob es eine zunächst erfolgreiche oder von vorneherein erfolglose Nachbesserung war und welche der Fristen bzw. Laufzeiten welchen Rechtstitels das hemmt oder nicht und welche ab da neu zu laufen beginnt, macht einen gewissen Unterschied für den Käufer.
    Kleiner Spoiler: Ein Umtausch in ein neues Horn wäre zu 99% oder mehr reine Kulanz und von dem, was wir bisher wissen können, liegt dieser Fall meiner unmaßgeblichen Meinung nach eher nicht in den 1%.

    Ich kann verstehen, wenn Menschen ihre Symptome googeln um informierter mit einem Arzt zu sprechen.
    Ich kann nicht verstehen, wenn Menschen glauben, sie könnten durch kurzes googeln (nach dem wahrscheinlich falschen Begriff) europäisches Verbraucherrecht und deutsches Kaufrecht systematisch erfassen und rechtssicher durch eine Situation wie diese navigieren, ohne sich selbst zu ins Knie zu schiessen.

    Deshalb meine wiederholte Empfehlung: Verbraucherzentrale oder einen Anwalt aufsuchen um sich konkret und verbindlich beraten zu lassen. Die Kosten sind sehr überschaubar im Vergleich zu einem 3000€ Instrument.
     
    Maryphone, slowjoe, murofnohp und 3 anderen gefällt das.
  4. Witte

    Witte Ist fast schon zuhause hier

    Danke @Silver Das mit der mangelhaften Lieferung ist genauestes rein rechtlich dokumentiert… Und im BGB verankert, und im Netz nachlesbar…

    Wenn das dann bereits nachgebessert wurde, und innerhalb von 2 Jahren wieder so aussieht, kann es sich rein rechtlich immer noch um eine mangelhafte Lieferung, handeln, die bereits nachgebessert wurde…

    Sachmängel und versteckte Mängel fallen da ja auch rein…

    Ich werde bis heute nicht verstehen, warum man sich in einem Forum über verwendete Begriffe, Tipps so sehr darüber aufregen kann, ohne selbst die erforderlichen rechtlichen Maßnahmen benennen zu können.
     
    saxer66 gefällt das.
  5. JES

    JES Gehört zum Inventar

    Zustimmung
     
    saxer66 gefällt das.
  6. Silver

    Silver Strebt nach Höherem

    Nur zur Klarstellung:
    Rechtsberatung durch einen nicht-Juristen ist eine sehr schlechte Idee, vor allem in einem Forum.
    Rechtsberatung durch einen Juristen in einem Forum auf Basis von zwei oder drei kurzen Posts von @philipp_b eine noch viel schlechtere.

    Ich könnte den mutmasslichen „Fall“ (in einem längeren Aufsatz) auseinander dividieren weil ich mich immer wieder beruflich mit solchen Rechtsthemen auseinandersetzen musste und mir da über den Sinn mehrerer Semester Wirtschaftsrecht bei einem Juraprofessor klar wurde.

    Warum ich so deutlich sage, was ich von den vorgebrachten „Tipps“ halte?

    Weil es den Unterschied ausmachen kann, ob der Käufer ahnungslos aber großspurig auf sein vermeintliches „Recht“ pocht und abblitzt oder mit dem Händler durch präzise Argumente im konstruktiven Tonfall eine zufriedenstellende Lösung vereinbart bekommt.
     
    altoSaxo, quax, giuseppe und 3 anderen gefällt das.
  7. Gerrie

    Gerrie Strebt nach Höherem

    Yanagisawa gibt 3 Jahre Garantie.

    Wenn es aus 2021 stammt sollte man sich sputen, falls man reklamieren will.

    Was ich gut finde, dass Yanagisawa nicht komplett durch den Dreck gezogen wird.
    So sachlich könnte man auch bei Taiwan oder Selmer Hörner diskutieren.


    Grüße Gerrie
     
    Sax a`la carte, Witte, slowjoe und 4 anderen gefällt das.
  8. Silver

    Silver Strebt nach Höherem

    Hast Du mal die Garantiebedingungen von Yanagisawa parat? Ich habe keine gefunden…
     
    Dreas gefällt das.
  9. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Worauf?

    CzG

    Dreas
     
  10. JES

    JES Gehört zum Inventar

    Völlig egal, der vertrag gilt zwischen Käufer und Händler.
    Was sagt der eigentlich? Was bietet der an?
    Yanagisawa hat einen after sales service. Den könnte man mal kontaktieren, bilder der Schäden schicken und mal freundlich fragen, ob es dafür eine Erklärung gibt, ob das normal sei etc.?
     
  11. Ernie123

    Ernie123 Kann einfach nicht wegbleiben

    Mein T901 ist ca. 23-24 Jahre alt und hat auch einige Stellen, die sehr abgestoßen und zum Teil durch Handschweiß abgegriffen sind, aber was da z.B. auf der Griffklappe für das Gis los ist, hab ich so nicht. Bei mir ist auf den Palmkeys, der Oktavklappe und der Daumenauflage schon sehr viel Lack ab, aber nicht so. Die flächigen Stellen am Korpus lassen mich komplett ratlos zurück. Ich habe viele abgestoßene Stellen, aber nichts, wo sich Lack so flächig löst.
    Mein A-WO1 ist bis auf eine kleine Stelle am Palmkey D an den Griffen makellos. Es gibt hingegen kleine dunkle Stellen an den Verbindungen der Posten zum Korpus und aus den Verbindungen zum Knie heraus. Aber bei weitem nichts in dieser Kategorie.
     
  12. Gerrie

    Gerrie Strebt nach Höherem

    Wurde doch schon mehrfach erwähnt. Ja, ich hätte es deutlicher schreiben müssen.
    Der Händler verkauft ein Instrument, in diesem Fall ein Yanagisawa. Auf Yanagisawa Instrumente geben die Händler (was ich so gesehen habe) 3 Jahre Garantie.

    Der Käufer kauft beim Händler. Der ist der Ansprechpartner / Vertragspartner.

    Ob das ein Garantiefall ist entscheidet der Händler. Der Kunde kann mit dem Ergebnis zufrieden sein oder nicht.
    Ich habe die Bedingungen natürlich nicht parat. Das hat der Käufer mit dem Kaufvertrag erhalten nehme ich an.

    Ich wollte nur darauf hinweisen, daß die 3 Jahre irgendwann demnächst vorbei sind, wenn das Instrument 2021 gekauft wurde.

    Ich bin auch kein Freund davon gleich die rechtlichen Möglichkeiten mit Anwalt auszuloten. Das persönliche Gespräch halte ich für zielführender.

    Grüße Gerrie
     
  13. Gerrie

    Gerrie Strebt nach Höherem

    Steht in den Garantiebedingungen vom Händler.

    Siehe letztes Posting.

    Grüße Gerrie
     
  14. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Sorry, Du bringst da was durcheinander. Wir müssen „Gewährleistung“ und „Garantie“unterscheiden. Das sind zwei verschiedene Schuhe.

    GEWÄHRLEISTUNG

    Vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Wird zwischen Verkäufer und Endverbraucher gewährt. In der EU gilt auf das GESAMTE Produkt eine Gewährleistung von zwei Jahren ab Kauf für Neuprodukte. Ein Jahr für gebrauchte Produkte. Der Händler könnte natürlich die Gewährleistung freiwillig verlängern. Nur verkürzen darf er sie nicht.

    GARANTIE

    Eine freiwillige Leistung des Herstellers. Nicht verpflichtend. Und der Hersteller kann die Garantie einschränken, z. B. könnte Yanagisawa die Garantie von drei Jahren nur auf alle Lötstellen geben. Dann wären Lackfehler nicht abgedeckt.
    (Siehe bei Autos: VW gibt z. B. eine Garantie von 100.000 km auf Motor und Getriebe, nicht auf das komplette Auto.)Daher die Frage auf was Yanagisawa Garantie gibt.

    CzG

    Dreas
     
    altoSaxo gefällt das.
  15. altoSaxo

    altoSaxo Ist fast schon zuhause hier

    Alles richtig.

    Zu beachten ist darüber hinaus, dass manche Händler wie Thomann oder MusicStore als Händler die Garantie des Herstellers auf eigene Kosten auf 3 Jahre verlängern.
    Hier der Text von Thomann dazu: "hre Einkäufe bei Thomann sind durch unsere 3 Jahre Thomann Garantie abgesichert, d. h., wir verlängern die Garantiefrist des Herstellers (in der Regel 12 Monate) auf unsere Kosten auf volle 36 Monate – ohne zusätzliche Kosten oder Aufwand für Sie."
     
    _Eb und Silver gefällt das.
  16. Sax a`la carte

    Sax a`la carte Ist fast schon zuhause hier

    Sieht für mich als ehemaligen Tischler so aus, als wenn der neue Lack auf dem ursprünglichen aufgetragen worden wäre und die beiden
    keine Verbindung eingegangen wären, sofern das bei einer Metalloberfläche überhaupt möglich sein kann.
    Die gleiche Optik habe ich schon bei Möbeloberflächen und Fensterrahmen gesehen, wenn sich der erste Anstrich nicht mit
    dem neuen Anstrich verbinden mag und mit der Zeit ablöst. Wie nach einem Sonnenbrand, wo sich die gepeinigte Haut ablöst.
     
  17. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Gute Marketingmaßnahme. Rechtlich verbindlich übersetzt heißt das:

    - die ersten zwei Jahre muss der Händler für die gesetzliche
    Gewährleitung für das komplette Produkt grade stehen.
    Da spielt die Garantie des Herstellers dem Kunden
    gegenüber eigentlich keine Rolle.

    - dann übernimmt der Händler die Garantie für weitere 12
    Monate, die dann herstellerdefiniert ist und nicht zwangs-
    läufig für das gesamte Produkt gelten muss.

    Aber das ist selbstverständliche schon eine anzuerkennende
    Zusatzleistung.

    CzG

    Dreas
     
    altoSaxo gefällt das.
  18. altoSaxo

    altoSaxo Ist fast schon zuhause hier

    In der Zeit, wo Ansprüche aus Garantie und Gewährleistungen parallel bestehen, kann ich mir aussuchen, ob ich mich dementsprechend an Hersteller wegen Garantie oder Händler wegen Gewährleistung wende. Bei einem Händler, den ich persönlich kenne, würde ich aber immer zuerst mit ihm besprechen, was er im Falle eines Mangels vorschlägt.

    Zu beachten ist bei der Gewährleistung auch, dass nach 6 Monaten bzw. bei Kauf ab 01.01.2022 nach 12 Monaten die Beweislast beim Käufer liegt, dass der Mangel von Anfang an vorlag.
     
    Silver und Dreas gefällt das.
  19. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Guter Hinweis! Ganz wichtig! Möglicherweise auch in dem Fall hier von Bedeutung.

    CzG

    Dreas
     
    altoSaxo gefällt das.
  20. Silver

    Silver Strebt nach Höherem

    Die Gewährleistung bezieht sich auch nicht darauf, dass das Produkt zwei Jahre genauso sein muss, wie am ersten Tag.
    Es geht dabei ausschließlich um die Geeignetheit zum bestimmungsgemäßen Gebrauch sowie das Vorhandensein der zugesicherten Eigenschaften (schon da kann der Zank losgehen - eine vollmundige bis übertriebene Werbung ist noch lange keine zugesicherte Eigenschaft)
    Bei einem Instrument, das im Prospekt als „lackiert“ beschrieben ist, darf der Käufer aber in der Regel und bei bestimmungsgemäßen Gebrauch davon ausgehen, dass diese Eigenschaft „lackiert“ auch nach zwei Jahren noch zutrifft.
    Natürliche Abnutzung muss der Käufer dagegen selbst tragen - die Kratzer von der Gürtelschnalle oder die maroden Polster, weil er nie durchgewischt hat, deckt keine Gewährleistung ab.

    Die Garantie ist eine freiwillige Leistung, die beliebig formulierten Bedingungen unterliegt.
    Lötstellen ja, Lack nein oder Federn ja, Filze nein - nur als Beispiele.
    Diese Garantie kann der Hersteller, der Importeur, der Händler oder auch jeder andere, z.B. eine Versicherung (gegen einen Geldbetrag) geben.

    Das auf jeden Fall.
    Es hilft aber ungemein, wenn man dabei weiß, was rechtlich (nicht) geht und was Kulanz ist.
    Zwischen eine fundierte Rechtsberatung und ein Mandat für den Anwalt passt immer ein Gespräch mit dem Händler und dem Versuch einer gütlichen Einigung.

    Damit bleibt die Diskussion sachlich und hoffentlich auch höflich.
    Die markigen Sprüche derer, die sich darüber erregen, ohne selbst betroffen oder auch nur sachkundig zu sein, wären da eher kontraproduktiv.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26.April.2024
    _Eb, altoSaxo und Dreas gefällt das.
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden