Urheberrecht Standards

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von Gelöschtes Mitglied 13399, 1.Mai.2024.

  1. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Du musst in deinem Ärger aufpassen, daß du die Gründe wegen Emotionen nicht durcheinander wirfst. Satire ist erlaubt und die lässt sich kaum rechtlich verhindern. Wenn du dafür aber urheberrechtlich geschütztes Material benutzt ohne um Erlaubnis zu fragen, gibt es halt Probleme. Der Grund ist aber nicht die Satire, sondern die unerlaubte Nutzung von fremdem Material. Und das Urheber oft auf ihr Geld nicht verzichten können, sollte dir klar sein. Ich durfte das selber schon erleben wie schnell Jemand versucht, um Geld zu machen, dich bei deinen Urheberrechten bescheisst oder einschränken will. Das Problem haben Komponisten/Musiker/Künstler dauernd auf der ganzen Welt und es frustriert immer wieder.
     
  2. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Dafür kann der Komponist nichts. Die Höhe wird von der GEMA festgelegt. Und es gibt viele Komponisten, die durchaus mit der GEMA sehr unzufrieden sind wegen diversen Dingen.
     
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  3. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Die haben wenn die Melodien geträllert, weil sie auf den Konzerten waren. Zu tun als wenn Mozart deswegen mehr Zuhörer hatte ist sehr abwegig.

    Du machst beruflich was? Als Berufsmusiker sag ich dir, das ist falsch was du sagst.

    Diese zwei Takte können essentielle musikalische Motive enthalten, die einen Song ausmachen. Wenn die jetzt ein Rapper klaut und damit einen Millionenhit landet, warum sollte dann der ursprüngliche Komponist der Melodie leer ausgehen. Ich finde du hast eine merkwürdige Vorstellung was da richtig ist und was nicht. Solche Sprüche sind immer leicht, wenn man selber nicht betroffen ist. Jemand nimmt einen Ausschnitt von einem Bild das du gemalt hast und malt um diesen Ausschnitt ein neues Bild wobei der Ausschnitt aber das Keyelement ist. Die Person schafft es das Bild überall auszustellen, du wirst nirgends erwähnt und schliessliche wird das neue Bild für 15 Millionen Euro verkauft und du siehst keinen Pfennig. Und das würdest du korrekt und ok finden?


    Und andere nennen es nervig. Wie würdest du es finden wenn alle paar Meter eine Band spielt und das über Stunden, jeden Tag? Und das dort wo du wohnst oder arbeitest.
    Und was ich so in Fussgängerzonen an Musik manchmal höre empfinde ich als Musiker nicht unbedingt als angenehm zu hören (die Anzahl der guten Acts ist für mich und meinem Empfinden deutlich geringer im Vergleich zu den eher weniger guten Musikacts).
     
  4. JES

    JES Gehört zum Inventar

    Wie bekommt man so eine Genehmigung?
    Es geht ja immer noch um die Ausgangsfrage, ob man playalongs nutzen darf.
    Bzgl. Altenheim (Veranstaltung, kleiner personenkreis, kein eintritt) komme ich auf 28,xx€ minus 15% für sozialen hintergrund. Bleiben etwa 24€.
     
  5. _Eb

    _Eb Ist fast schon zuhause hier

    .....
     
  6. _Eb

    _Eb Ist fast schon zuhause hier

    Gibt es denn eine Liste der "befreiten" Standards?
    Dann könnte man sich daran ab arbeiten...
    Erstmal....
     
  7. Silver

    Silver Strebt nach Höherem

    Darf man, wenn die zur Aufführung freigegeben sind. Z.B. https://jazzbacks.com/
    Oder wenn man sie sich selbst geschnitzt hat… z.B. mit BiaB (wie ca. 95% der YT Backing Tracks)
    Was Mr Sunny Bass sagt, wenn man mit seinen genialen Bass-Playalongs auftritt, müsste man ihn wohl mal über Facebook fragen.

    Die verbreiteten (und häufig genug raubkopierten) Abersolds sind, soweit ich es überblicke, nur zu Bildungszwecken außerhalb des eigenen Musikkämmerleins erlaubt. Auf einem Workshop zum Beispiel. Als Backing für einen Auftritt jedoch — nach meinem Verständnis — nicht.
     
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  8. peterwespi

    peterwespi Ist fast schon zuhause hier

    Man nehme die Changes eines Standards, bastle ein neues Thema darüber und gut ist. Akkordfolgen können nicht urheberrechtlich geschützt werden... ;)
     
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  9. gunnar63

    gunnar63 Schaut öfter mal vorbei

     
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  10. ppue

    ppue Experte

    Zu beachten dabei ist, dass, wenn einer meine Komposition auf Youtube spielt, ich nicht direkt in den Genuss der GEMA-Gebühren komme. Die GEMA bekommt von Youtube Geld, dass sie an ihre Mitglieder pauschal verteilt. Das gilt auch für:

    Was in dem Thread nicht ganz deutlich wird. Es geht nicht um das Spielen einer Komposition, sondern um dessen Vervielfältigung. Alles, was dem Urhebergesetz unterliegt und von jemandem vervielfältigt wird, muss entgeltet werden. Die Gebühren, die man abdrücken muss, richten sich nach Einnahmen, Raumgröße etc.

    Bringst du eine CD mit eigenen Kompositionen heraus, so musst du der GEMA vierstellige Beträge bezahlen, sonst wird die CD gar nicht vom Presswerk angenommen. Du brauchst also eine Lizens für deine eigenen Stücke, weil du der Vervielfältiger bist.
     
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  11. Silver

    Silver Strebt nach Höherem

    Jetzt sind wir hier aber leider selten so gute Contrafact-Bastler wie Bird, Dexter oder Dave O‘Higgins (z.B. das Tenorsax-Duett „Medication“ mit/für @Juju läuft auf den Changes von „Meditation“ — Extraklasse!)

    Für die meisten von uns Amateuren ist schon das Erfinden und Zusammenhäkeln von Melodieschnipseln, die auf gegebene Changes passen, eine ziemliche Herausforderung.
    Eine komplette neue Melodie über gegebene Changes, die nicht komplett käsig klingt, am besten noch singbar ist und nicht beim ersten Versuch eines Arrangements crasht… kriegen nicht mal studierte Berufsmusiker immer unfallfrei hin.
     
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  12. Juju

    Juju Strebt nach Höherem

    Ist das wirklich so bei der GEMA? Wir mussten bei uns noch nie vierstellige Summen für unsere Kompositionen abdrücken.
    LG Juju
     
  13. ppue

    ppue Experte

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  14. JES

    JES Gehört zum Inventar

    Von Kompositionen steht da nichts. Niemand kann dich zwingen deine eigenen Kompositionen schützen zu lassen, auch die gema nicht.
    Wenn ich jedoch hingehe, nehme zu einem nicht von mir komponierten Stück eine Aufnahme von mir auf und möchte diese vervielfältigen, klar, dann muss die gema prüfen, freigeben und kassieren.
     
  15. scenarnick

    scenarnick Administrator

    Der Artikel datiert auf 2014 und ist damit aktuell 10 Jahre alt. Unter dem Suchbegriff "Lizenzantrag Mitglieder mit Eigenrepertoire" findet sich vieles, aber einen genau passenden Artikel (Anfrage in "" gesetzt) scheint es nicht mehr zu geben. Insofern würde ich nach neueren Informationen suchen.
     
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  16. scenarnick

    scenarnick Administrator

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  17. bluemike

    bluemike Ist fast schon zuhause hier

    Hi,

    ich habe schon die eine oder andere CD produziert. Ein wenig weiß ich also, wie das ungefähr geht. Also: Zuerst einmal gilt bei einer Vervielfältigung die so genannte GEMA Vermutung. Soll heißen, dass davon auszugehen ist, dass alles auf dem Tonträger GEMA-pflichtig ist. Um dies festzustellen, benötigt man von der GEMA eine Freigabe fürs Presswerk (allgemein den Vervielfältiger). Das dauerte früher u. U. Wochen, geht aber jetzt blitzschnell und digital direkt ans Presswerk.
    Erst nach dieser Prüfung kann der Vervielfältigungsprozess beginnen.

    Mit dieser Prüfung errechnet die GEMA den zu zahlenden Betrag für die Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials. Dies richtet sich (im Großen und Ganzen) nach der Anzahl der Tonträger und der Anzahl lizenzpflichtiger Stücke. Ausnahmen gibt es nur bei Kleinauflagen mit eigenem Material (siehe oben).

    Ansonsten gilt: Gebührenpflichtig sind Fremdkompositionen, bei denen der Komponist oder dessen Rechtsnachfolger noch anspruchsberechtigt sind. Das dafür gezahlte Geld geht an ebendiese.

    Auch, wenn ich meine eigenen Sachen auf der CD (oder was auch immer) habe, bin ich für die GEMA zuerst einmal Vervielfältiger und muss für meine eigenen Stücke Lizenzgebühren zahlen. Diese bekomme ich aber als Komponist und GEMA-Mitglied nach einer bestimmten Zeit größtenteils zurück. Letztlich also nur ein temporärer Verlust.

    Wenn ich Werke auf dem Tonträger habe, die nicht oder nicht mehr geschützt sind, weil entweder Traditionals oder Komponist schon länger als 70 Jahre tot, kostet das nichts. Wer also eine CD mit Stücken von Carlos Gardel oder George Gershwin und mit alten Kirchenliedern und Stücken wie Greensleeves veröffentlicht, zahlt auch nichts.

    Ebenfalls ohne GEMA-Lizenzgebühren verwendbar sind Stücke von Komponisten, die nicht GEMA-Mitglieder oder Mitglieder anderer Verwertungsgesellschaften sind. Diese müssen ihre Ansprüche, so vorhanden, direkt geltend machen.

    Vierstellig war bei meinen eigenen Projekten selten, da kaum einmal Auflage > 1000.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2.Mai.2024
  18. ppue

    ppue Experte

    Letzte eigene CD war vielleicht noch auf DM-Basis mit ungefähr 1500,- DM bei 2000 Stück. Kann sein, weiß es nicht mehr genau.
     
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  19. LuckySax

    LuckySax Ist fast schon zuhause hier

    Meiner Altersgruppe entsprechend hat es nicht gewirkt. Zudem ein Sänger im Staat SüdAfrika hier kaum Steuern bezahlt jedoch von GEMA fordert..
    Schlechtes Beispiel!

    § der muss schon über siebzig sein
    § er lebt noch

    auf die indirekte Aussage ich kann ja gehen
    dann bleib doch Du in deinem Lieblingsland alleine :D
     
    Zuletzt bearbeitet: 2.Mai.2024
  20. LuckySax

    LuckySax Ist fast schon zuhause hier

    Kann mir jemand positiv antworten, dass jemand Vorteile mit einer Allianz mit GEMA hatte?
     
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