Herrenberg-Urteil

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von Gelöschtes Mitglied 11989, 2.Juli.2024.

  1. Sohn der Alpen

    Sohn der Alpen Ist fast schon zuhause hier

    Schreibt er danach:

    Eins muss man Dir lassen. Humor ist ausreichend vorhanden.
     
  2. charly-5

    charly-5 Ist fast schon zuhause hier

    Eine städtische Musikschule
    Gruß Charly
     
    Rick gefällt das.
  3. Rick

    Rick Experte

    Das habe ich doch schon zu beantworten versucht: Weil die Honorare für die einfachere Zahlung gestreckt werden.
    Was daran einfacher ist: Die Kunden (Schüler oder deren Eltern) müssen nur einen Dauerauftrag über den immer gleichen Monatsbeitrag machen und nicht für wechselnde Beträge monatlich unterschiedliche Rechnungen bezahlen.

    Es ist für manche bequemer, ich selbst finde es unübersichtlicher.
    Für die Lehrer ist es praktisch egal, die müssen als Honorarkräfte in der Regel der Musikschule monatliche Abrechnungen präsentieren, oft bekommen sie von Musikschulen in den Ferien tatsächlich keine Überweisungen (habe ich schon selbst erlebt).

    Mein Lieblingsmodell ist nach wie vor die gute alte Barzahlung: Am Ende der Unterrichtseinheit der vereinbarte Betrag - keine extra Rechnung, keine Überweisung irgendwann, einfach abgegolten, erledigt.
    (Die Buchhaltung für die Steuer mache ich selbstverständlich penibel, will ja auch selbst wissen, wie viel ich eingenommen habe. Steuerbetrug lohnt sich bei den Summen sowieso nicht, abgesehen davon, dass ich so etwas nicht gutheiße.)
    Für Musikschulen wäre das freilich zu aufwendig, das Modell taugt nur für Privatunterricht.
     
  4. charly-5

    charly-5 Ist fast schon zuhause hier

    Was ich sagen will, ist, dass du nichts aber auch gar nichts zum Verständnis beiträgst.
    Rick bringt Zahlen, @Tröto und @ilikewoods oder @giuseppe kommen mit Arbumenten und du nur mit Behauptungen, die du mit nichts unterfütterst, und Ratschlägen an mich.
    Und Provokationen:
    Ich habe keinen Nerv mehr darauf. --> Ignore
     
  5. Katzenmusiker

    Katzenmusiker Admin Mod

    Charly, Alpensohn, heute auf Bayerisch: A bisserl das Gas rausnehmen aus'm Traktor, ok?
     
    Zuletzt bearbeitet: 3.Juli.2024
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  6. Rick

    Rick Experte

    Das war aber nur ein Beispiel!

    Die Städtischen Musikschulen unterstehen finanziell der Gemeindeverwaltung, die legt auch die Tarife fest.
    Angestellte Lehrer werden nach Tarif bezahlt und sind nicht von den einzelnen Honoraren abhängig, sie arbeiten also streng genommen nicht für die Schüler, sondern für die Stadt.
    Die meisten solcher kommunalen Musikschulen müssen übrigens von der Gemeinde bezuschusst werden und tragen sich nicht durch die Einnahmen.
     
  7. Gelöschtes Mitglied 11989

    Gelöschtes Mitglied 11989 Guest

    Ein Angebot, das man nicht ablehnen kann. :):thumbsup::)
     
  8. JES

    JES Gehört zum Inventar

    Mal noch ne Frage :
    Muss ich mir noch schnell ein mk6 suchen, bevor alle Musiklehrer zu Angestellten werden?
    Weil, als Angestellter muss ich das Werkzeug und Material nutzen, welches mir der AG stellt. Zumindest in unserem Konzern war das so, aus Haftungsgründen, Gründen der Arbeitssicherheit, Qualitätsmanagement und Sicherung etc..
    Übertragen auf eine Musikschule hieße das dann, das nicht nur der Klavierlehrer in den Genuß kommt auf dem schuleigenen Klavier zu klimpern, sondern jeder Lehrer sein Instrument gestellt bekommen muss, sein Notenmaterial usw.. Das könnte tatsächlich teuer werden.
    Bei honorarkräften ist das ja eher umgekehrt, also alles selbst stellen und mitbringen.
     
  9. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    @charly-5 und @Sohn der Alpen

    Ich verstehe euren Streit nicht.

    Es gibt drei Betrachtungsebenen:

    1. Die Leistung, die die Musikschule an Schüler verkauft.
    Das können monatliche Pauschalbeträge oder Einzel-
    abrechnungen sein. Obliegt der Musikschule.

    2. Wie stellt die Musikschule die Leistung zur Verfügung
    a). mit angestellten Musiklehrern.
    Vorteil: Für die Vertragsstunden kann der Lehrer auch
    lehrerfremde Leistungen eingesetzt werden
    Der Lehrer ist Weisungsgebunden
    Nachteil: für die Musikschule teurer und unflexibler
    b). mit Honorarkräften
    Vorteil: Niedrigere Kosten. Keine Führsorgepflicht.
    Flexibler im Einsatz
    Nachteil: Nicht weisungsgebunden. Nur für Lehrstunden
    verfügbar. Lehrer hat letzte Entscheidungs-
    befugnis

    3.) Die Schule stellt einem Lehrer die Räumlichkeiten gegen
    Entgelt zur Verfügung
    Vorteil: Keinerlei Verpflichtung gegenüber dem Lehrer.
    Der Lehrer ist ausschließlich alleine für
    Abrechnung und Schülerorga verantwortlich
    Nachteil: Kaum Kontrolle über den Lehrer. Das Image
    der Schule ist abhängig von der Performance
    des Lehrers, ohne darauf direkten Einfluss
    zu haben. Keinen Einfluss auf den Preis.

    Da muss man doch nicht streiten, oder?

    CzG

    Dreas
     
    Gerrie und Rick gefällt das.
  10. _Eb

    _Eb Ist fast schon zuhause hier

    Ich fürchte mit dem letzten Satz irrst du..
    Für mich fühlt es sich mehr so an als wenn gerade die Vielfalt zurück gedreht wird...
    Das die alten Stereotype wieder populær werden
     
  11. Rick

    Rick Experte

    Tatsächlich ist das an der hiesigen Musikschule so, wo meine Frau jetzt fest angestellt wurde:

    Da sollten schon Instrumentallehrer in der benachbarten Grundschule zur Pausen- und Hausaufgaben-Betreuung eingesetzt werden.

    Super Idee: Sie haben keinerlei disziplinarische Befugnisse und sind nicht mal ansatzweise für größere Gruppen von über 30 Kindern ausgebildet...

    Auch hat die Gemeinde schon darüber diskutiert, die Lehrkräfte in der "ungenutzten Arbeitszeit" bei der kommunalen Müllentsorgung zu beschäftigen. :lol:

    Habe ich schon mal erwähnt, dass ich niemals fest angestellt werden wollte? :-D
     
  12. Analysis Paralysis

    Analysis Paralysis Ist fast schon zuhause hier

    Das was Du da schilderst hat aber damit zu tun, dass offensichtlich das Musikschulwesen bei Euch völlig chaotisch organisiert ist, und spricht nicht dagegen, dass ein Musikschullehrer das Recht haben sollte, anständig und regelmäßig bezahlt zu werden.
     
  13. Katzenmusiker

    Katzenmusiker Admin Mod

    Ich wage mal den Versuch einer Zusammenfassung:

    Das Problem der Scheinselbstständigkeit ist ja bekannt und wird längst praktiziert in Branchen, die viel mit Freien arbeiten: Verlage, (IT-)Berater, Programmierer, Werbeagenturen (Graphiker, Fotografen), Honorarärzte. Neu ist an dem Herrenberg-Urteil eigentlich nicht viel. Neu ist nur: Es macht der Musikbranche schmerzhaft deutlich, das diese Regelungen auch für die Musikzunft gelten. Im Grund bedeutet es: Der Selbstständige darf nicht zu stark von einem einzelnen Auftraggeber wirtschaftlich abhängig sein. Dann wäre er nämlich nicht selbstständig, müsste wie ein Angestellter bezahlt werden.

    Idealfall ist der Lehrer, der zwar regelmäßig, aber wechselnd an verschiedenen Schulen arbeitet, darüber hinaus einige Privatstunden gibt, hier und da einen Auftritt dem Finanzamt gegenüber angibt und somit zeigt, dass er wirtschaftlich nicht von einer einzelnen Schule abhängig ist. Dann darf er gefahrlos in den jeweiligen Schulräumen arbeiten und die schuleigenen Klaviere nutzen. Bei Lehrern selten nachgefragter Instrumente auf dem Land trifft man dieses Modell sicher öfter an als bei Lehrern verbreiteter Instrumente wie Gitarren oder Tasteninstrumente in der Großstadt.

    Hier gibt es eine informative Zusammenfassung der IHK. Zwar allgemein gehalten, lässt sich aber leicht auf Musikschulen übertragen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 4.Juli.2024
  14. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Dem widerspricht @Rick doch gar nicht.

    CzG

    Dreas
     
    Rick gefällt das.
  15. Rick

    Rick Experte

    Wohl wahr, zumindest in unserer Gemeinde hier. Da herrscht offenbar ein ständiger Konflikt zwischen Rathaus und Musikschule.

    Gegen anständige Bezahlung spricht natürlich nichts, und dass wir da unterschiedliche Prioritäten haben, hatte bereits @Dreas bemerkt.
    Warum ich eine Festanstellung für mich eher als Beschränkung sehe, habe ich inzwischen schon mehrfach hier ausgeführt und begründet.

    Wie schon erwähnt: Wenn es bei Dir besser läuft, dann freut mich das. :)
     
  16. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Prima zusammengefasst.

    Das ist der Punkt. Das Gesetz zur Scheinselbständigkeit gibt es seit 1999 (aus gutem Grund).

    Die Gerichte haben es nur immer wieder versucht zu präzisieren, sicher auch z. T. widersprüchlich.

    Aber wenn eine Musikschule meinte sie könne eine Honorarkraft Vollzeit )oder überwiegend) beschäftigen, auch noch in die Organisation eingebunden, ohne ins Risiko zu gehen scheinselbständige Verträge geschlossen, ist sie ziemlich naiv.

    Ich habe mich 2000 mit meiner Agentur selbständig gemacht und natürlich auch freie Mitarbeiter (Honorarkräfte) beschäftigt.
    Von Anbeginn habe ich darauf geachtet, dass ich nicht letztlich „Scheinselbständige“ beschäftige.

    So schwer ist das ja nicht.

    CzG

    Dreas
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 3.Juli.2024
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  17. Analysis Paralysis

    Analysis Paralysis Ist fast schon zuhause hier

    Da geht es nicht um unterschiedliche Prioritäten.
    Wenn man als Berufsgruppe ernstgenommen werden will sollte man sich auf die Hinterbeine stellen.
    Als ich mit Musik begonnen hab, hat der Kapellmeister alle Instrumente vom Piccolo bis zur Tuba unterrichtet. Oder die Kindergartentante nebenbei Gitarre.
    Geht natürlich auch. Ich bin da aber eher für Unterricht mit Qualität (ja, es gibt auch gute Amateure und schlechte Akademiker).
    Sehr nett. Nicht mehr lange, besser ist es bei uns in den letzten 20 Jahren aus vielen Gründen auch nicht geworden. Aber die 2 Jahre drück ich auch noch durch.
     
  18. Rick

    Rick Experte

    Absolut zutreffend!
    Zumindest an der Städtischen Musikschule hier hat man vor Schreck allerdings im vorauseilenden Gehorsam lieber gleich ALLE Honorarposten gestrichen und die ehemaligen freien Mitarbeiter in die Festanstellung gebeten - oder sie dürfen da eben überhaupt nicht mehr unterrichten.
    Ich empfinde so etwas als pure Schikane, denn es bedeutete für meine Frau einen großen bürokratischen Aufwand mit extrem geringem Nutzen (da sie sowieso schon Rentnerin war und die Anstellung befristet ist, bis die jungen Kolleginnen aus dem Mutterschutz zurück kehren).

    Was das über das "bürgerliche Rückgrat" der Gemeinde dieser ehemaligen "fürstlichen Residenzstadt" aussagt, kommentiere ich jetzt nicht. ;)
     
  19. Rick

    Rick Experte

    Doch: Du bevorzugst die Festanstellung mit regelmäßigem Einkommen, ich meide sie, weil ich keine "Vorgesetzten" mag, die mich im Zweifelsfall nach Belieben herum kommandieren wollen (Beispiele dazu habe ich ja schon angeführt).

    Eben!
    Das sehe ich aber eher als respektierter Selbstständiger, nicht so bei den Angestellten - denn wenn sie mir querkommen, dann bin ich weg, das durften schon so mache "Autoritäten" erleben, von denen ich mich nicht ausreichend ernst genommen fühlte, waren es nun Bandleader, Agenturen, Veranstalter oder Musikschulleiter.

    Auch da bin ich, wie heute Nachmittag hier geschrieben, ganz bei Dir.
     
  20. Livia

    Livia Ist fast schon zuhause hier

    So einfach, wie es @Katzenmusiker zusammengefasst hat, ist es seit dem Herrenberg-Urteil nicht. Denn laut den Kriterien, die dort aufgeführt wurden, kann kein Musikschullehrer mehr als Honorarkraft beschäftigt werden. Denn laut dem Urteil gilt schon derjenige als scheinselbständig, der einen Raum von der Musikschule zum Unterrichten gestellt bekommt und über die Uhrzeit des Unterrichts nicht komplett frei verfügen kann.
    Deswegen ist auch der Aufschrei unter Musikschulleitern so groß. Unterschiedlichste Verbände und andere Organisationen beschäftigen sich zurzeit damit (DTKV, bdfm, verdi), auch die Städte versuchen beispielsweise Absprachen mit den Rentenversicherern zu treffen (s. Moratorium in Berlin), um Zeit zu gewinnen. Die Folgerungen der Musikschulleiter sind bis jetzt unterschiedlich. Einige städtische haben tatsächlich alle Lehrer fest angestellt. Andere nehmen schon seit Beginn dieses Schuljahres keine neuen Schüler mehr auf bis klar ist, wie es weitergeht, so dass Honorarkräfte Schüler verlieren, da für Kündigungen keine neuen nachkommen.
    Befragungen unter Honorarkräften ergeben oft auch das Bild, dass viele von ihnen gar nicht fest angestellt werden möchten.
     
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