Herrenberg-Urteil

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von Gelöschtes Mitglied 11989, 2.Juli.2024.

  1. Bereckis

    Bereckis Gehört zum Inventar

    Ich denke, dass es einen Unterschied macht, ob du eine Musikschule betreibst oder alleine unterrichtest?
     
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  2. Bereckis

    Bereckis Gehört zum Inventar

    Unterrichtet sie alleine?
     
  3. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Das stimmt. Wenn die Musikschule z. B. als GmbH gegründet wird.

    Allerdings:

    „Um eine Musikschule zu gründen, ist eine Gewerbeanmeldung im Allgemeinen nicht erforderlich, da es sich bei dem Musikunterricht um eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Deshalb muss auch nach § 18 EStG keine Gewerbesteuer abgeführt werden und der Inhaber hat keine Bilanzierungspflichten zu erfüllen“

    Auch eine Musikschule arbeitet freiberuflich. Ähnlich wie bei Anwaltssozietäten oder Notaren.

    CzG

    Dreas
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 9.Juli.2024
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  4. Gerrie

    Gerrie Strebt nach Höherem

    Ja.
     
  5. Rick

    Rick Experte

    Dann ist sie nach meiner Auffassung einfach eine Privatmusiklehrerin; damit verdient man selbstverständlich am meisten, weil der Musikschul-Anteil nicht mehr von den Honoraren abgeht.
    Sehr bequem, wenn man auch noch in der eigenen Wohnung unterrichtet, dann fallen die Kosten für extra Räumlichkeiten auch noch weg. :)

    "Musikschule" umfasst mehrere Lehrkräfte, und da beginnt eben das Problem.
     
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  6. Livia

    Livia Ist fast schon zuhause hier

    Das ist auch an den städtischen und kommunalen Musikschulen unterschiedlich. Das geht von Kündigung und Anmeldung nur ein Mal im Jahr zum Ende des Schuljahres bis hin zu Start mitten im Monat und Kündigung vier Wochen zum Monatsende.
    An die Ferien passen sich sowohl die städtischen als auch die meisten privaten Musikschulen an. Das liegt daran, dass die meisten Schüler (sowohl Kinder als auch Erwachsene, die Kinder im schulpflichtigen Alter haben) Urlaub in den Ferien machen. Da ist es einfacher, wenn man dann als Lehrer ebenfalls frei hat und nicht sporadisch Unterricht erteilt, obwohl viele nicht da sind.
    Was private Musikschulen oft zusätzlich anbieten sind Zehner- bzw. Prepaidkarten. Man zahlt mehrere Stunden im Voraus und kann diese dann flexibel nehmen. Das gibt es an städtischen nicht. Manche Lehrer unterrichten dann auch in den Ferien.

    Ich sehe es naturgemäß auch von der anderen Seite: Ich finde es recht stressig, wenn ich an städtischen Musikschulen Schüler mitten im Schuljahr dazubekomme oder verliere, da ich dann meinen Stundenplan umwerfen muss. In Berlin beispielsweise gibt es zwar auch nur zwei oder drei Kündigungstermine im Jahr, jedoch liegen sie seltsam (z. B. 30.03. und 30.09.). Das passt überhaupt nicht zu dem Alltag von Schülern, deren Halbjahr beginnt ja meist am 01.09. und das Schuljahr endet ca. am 30.06. Dadurch muss ich wieder mitten im Halbjahr Stundenpläne umstellen, dann wieder zum 01.02., da die Schüler in ihrer Schule einen neuen Stundenplan erhalten, dann wieder zum 01.04. usw. Und Abiturienten kündigen entweder zum 30.03. oder 30.09. und können nicht einfach zum Ende des Schuljahres kündigen.
    Dann gibt es noch immer das Hin und Her am Anfang eines Schuljahres, weil die Stundenpläne erst zwei Wochen nach Ferienende richtig feststehen.
    Wer das schonmal als Lehrer erlebt hat (mehrere schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit weiteren Hobbies am Nachmittag in einen Zeitplan zu bekommen), kennt das :D.

    Erwachsene sind natürlich eine andere Zielgruppe. Nur ist es so, dass der Unterricht an städtischen Schulen stark subventioniert ist. Man hat also in dem Fall die Wahl, ob man mit diesen Unbequemlichkeiten leben möchte und dafür weniger Unterrichtsgebühr zahlt, oder sich an eine private Musikschule oder privaten Lehrer wendet, die flexibler aber dafür natürlich teurer sind, weil nicht subventioniert.
     
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  7. Gerrie

    Gerrie Strebt nach Höherem

    Ob es ein Gesetz gibt in dem geregelt ist, dass eine Schule mehrere Lehrer haben muss weiß ich nicht. In D natürlich nicht ausgeschlossen :D

    Sie firmiert auf jeden Fall als Schule. Ich finde es auch nicht wichtig.
    Toll finde ich, sie hat sich getraut, Verantwortung übernommen, bietet was und hat Erfolg.

    Den Rest sehe ich genauso. Und Sie kann gestalten wie sie will.
    Hat Zeit für andere musikalische Aktivitäten.
    Gibt auch flexibel Erwachsenen Unterricht. Deckt also ab was @JES vermisst.


    Grüße Gerrie
     
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  8. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Andersrum. Du fängst als freiberuflicher Lehrer an. Jetzt bekommst Du mehr Schüler, als Du betreuen kannst.

    Gibt jetzt zwei Möglichkeiten:

    - du stellst, als Freiberufler, einen weiteren Lehrer ein
    oder engagierst den als Honorarkraft (mit den bekannten
    Problemen)
    - du nimmst weitere Lehrer auf, gründest eine GbR und
    vermarktest dann die Leistungen (ebenfalls freiberuflich)
    gemeinschaftlich.

    CzG

    Dreas
     
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  9. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Was stimmt den konkret nicht und was ist nicht aktuell und was wurde schlecht recherchiert?

    Die Frage ist halt ab wann es wirklich eine Musikschule ist. Wenn du als einzelner Musiker diese ganz allein ohne weitere Personen betreibst, kannst du es zwar so nennen aber rein steuerlich dürfte das anders beurteilt werden, denke ich. Anders sieht es aus, wenn du Kollegen mit an Bord holst oder sogar andere Instrumentallehrer anstellst.
    Viele Instrumentalpädagogen unterrichten bereits selbstständig und dafür muss man keine Musikschule gründen.
    Das grösste Problem ist einen Raum zu haben in dem man unterrichten kann. Musst du diesen mieten kann es schon sehr schwierig werden dann noch ausreichend Geld zu verdienen. In Berlin kosten Übungsräume mittlerweile so viel Miete wie kleine Wohnungen. Die Preise sind explodiert, gleichzeitig gibt es immer weniger Räume für Musiker, da diese auch von Amateuren genutzt werden aber auch das Angebot sich jedes Jahr verkleinert weil wieder eine Immobilie verkauft wurde und der Eigentümer andere Dinge damit vorhat.
    In der Wohnung unterrichten kann gut gehen, dann musst du aber sehr viel Glück mit den Nachbarn haben und es kann Ärger mit dem Vermieter geben, weil die Wohnung "gewerblich" genutzt wird und daß muss er erstmal genehmigen, sonst kann er dich deswegen kündigen.
    Der Raum muss auch so zentral gelegen sein, daß die Leute bereit sind da hinzukommen, ist der Fahrtweg zu lang, bleiben die Kunden weg.
    Bei der Musikschule bekommst du den Raum gestellt, musst keine Werbung machen, dich um Schüler nicht kümmern etc. das kann schon sehr angenehm sein, denn der Aufwand als Selbstständiger neue Schüler zu bekommen kann sehr hoch und nicht immer von Erfolg gekrönt sein.
    Es hat beides Vor- und Nachteile. Ich bin schon viele Jahre in punkto Unterricht selbstständig und sah nie für mich einen Grund an eine Musikschule zu gehen, weil ich zu viele Nachteile für mich persönlich sah, für andere Personen mag es aber die bessere Lösung sein.
     
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  10. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Meist sind die privaten Lehrer bei monatlicher Zahlung nicht teurer, weil sie preislich mit den Musikschulen mithalten müssen, sind sie deutlich höher im Preis, geht der Kunde zur Musikschule. Leute vergleichen sogar an welchen Musikschulen welche Preise genommen werden, da das bei jeder Musikschule anders sein kann.
    Da gibt es manchmal Diskussionen um dein Honorar, das ist nicht mehr schön, besonders weil die Leute nicht begreifen, daß es a) nicht verhandelbar ist und b) die öffentlichen Musikschulen vom Staat deutlich subventioniert werden (was die Preisgestaltung auf dem Markt nicht einfacher macht, ich kann für Geschwister oder das 2. Instrument keinen Rabatt anbieten).
     
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  11. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    An die Haustür kannst du schreiben was du willst. Relevant ist es in punkto Steuer und Abgaben und da ist es geregelt.

    Vielleicht steh ich auf dem Schlauch aber was ist daran jetzt besonders? Ein grosser Teil der Instrumentalpädagogen handhabt das so schon seit langer Zeit.

    Das hast du wenn du an der Musikschule bist auch.
     
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  12. Gerrie

    Gerrie Strebt nach Höherem

    Nee kannst Du nicht. Bei der Gewerbeanmeldung wirst Du darauf hingewiesen was Du darfst und was nicht.
    War zumindest bei mir so (nicht als Musiklehrer)
     
  13. Gerrie

    Gerrie Strebt nach Höherem

    Das es nicht ausschließlich um Musikschulen geht.

    Es stimmt auch nicht dass es als Freiberufler nicht mehr mehr möglich ist an einer Musikschule zu unterrichten. Das machen die Musikschulen daraus in einem blinden Rundumschlag.
    Wenn auch in einem anderen Bereich, wir haben es doch an unserer Dienststelle auch hinbekommen. Hatte ich ebenfalls geschrieben.

    Es wurde unter den Tisch gekehrt , dass es sogar einen Aufschub gibt um alles zu regeln. Wird im Artikel nicht erwähnt. Also nicht aktuell.

    Grüße Gerrie
     
  14. Gerrie

    Gerrie Strebt nach Höherem

     
  15. JES

    JES Gehört zum Inventar

    Deshalb hatte ich betont, dass es hier in meinem näheren Umfeld so gehandhabt wird. Andere Gegenden kenne ich nicht. Und aus den von mir genannten Gründen sind musikschulen unattraktiv. Ich bin eben kein Schüler mehr mit Urlaub in den Schulferien, ich möchte bzw brauche eine gewisse Flexibilität, weil auch ich diese in meinem Alltag aufbringen muss und dann nicht schön regelmäßig am Tag x zur Stunde y pünktlich parat stehen kann. Wenn also musikschulen solche starren regelungen handhabt, dann passt das für mich (und vermutlich viele Erwachsene im Berufsleben) einfach nicht. Dann ist aber auch klar, man WILL Erwachsene auch nicht als Klientel (was sich in der Ausbildung in vereinen fortsetzt. Es gibt Jugendarbeit, aber keine grundsätzliche anfängerschulung).
    Wenn also musikschulen grundsätzlich beklagen, dass ihnen die Jugendlichen wegbrechen, sie aber ältere Semester als Kunden nicht bedienen, dann....

    Was kosten angeht (und da sehe ich halt nur die Kundensicht) sind bei Einzelunterricht privatlehrer nicht teurer. Zumindest hier nicht. Da im Schnitt ja 20% des stundensatzes bei der musikschule bleibt,....
     
  16. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Es ging um einen Musikpädagogen. Ob ich Musikschule Müller, Saxofonlehrer Müller oder Intrumentalunterricht Müller oder Saxofonunterricht Fritz Müller ran schreibe macht keinen Unterschied für die steuerliche Bewertung und Behandlung, wenn du eine einzelne Person bist, die tätig ist. Da du als Musiker/Instrumentallehrer Freiberufler bist, ist es kein Gewerbe.
    Wer dich hindern kann, ist der Eigentümer, der kein Schild von dir an seinem Immobilienobjekt sehen will.
     
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  17. Gerrie

    Gerrie Strebt nach Höherem

    Als Selbstständiger kannst Du nicht einfach an die Tür hängen was Du willst.
    Das ist nun mal eine Tatsache.

    Ich weiß nicht warum Dein Ton derart scharf wird.


    Mit Arbeits- und Tarifrecht kenne ich mich ein bißchen aus.

    In diesem Faden werden einige Punkte falsch dargestellt.

    Darum ging es mir. Ich habe versucht die Diskussion sachlich zu führen.

    Klappt anscheinend nicht.

    Ich verstehe die Aufregung auch nicht.

    Es gibt nach wie vor alle Möglichkeiten.
    Ich habe es aus meiner Sicht ausreichend beschrieben.

    Statt sich an diesem Urteil aufzuarbeiten würde ich, wenn ich Betroffene(e) wäre mir Gedanken machen was ich will.
    Danach einfach schauen wie ich es hin kriege.

    Z. B. @Rick
    Er hat die Dinge benannt die er nicht will. Hat sich einen Weg gesucht und gefunden der es Ihm ermöglicht so zu agieren wie es für Ihn passt.


    Grüße Gerrie
     
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  18. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Der Artikel beschäftigt sich nicht primär mit dem Herrenberg-Urteil, sondern der derzeitigen Situation für Musikschulen durch dieses Urteil. Natürlich kann man erwähnen, daß durch das Urteil auch andere Berufsgruppen betroffen sind aber darum ging es in dem Artikel nicht, sondern der Fokus war: was passiert gerade an den Musikschulen.

    Das Problem ist, daß es da nach wie vor ganz viele Unklarheiten gibt und das Thema nach wie vor nicht geklärt wurde. Es gibt Kündigungen bzw. Verträge wurden nicht verlängert, weil Musikschulleiter Panik bekommen haben wegen Ihrer Haftung, da wollten sich nicht alle drauf verlassen, daß das schon alles gut wird. Je nach Musikschule und Ort wird es unterschiedliche gehandhabt, es gibt auch Musikschulen die schon im Vorfeld mehr Lehrer fest angestellt haben. Im Augenblick (und ich kann nur für Berlin reden) ist gar nichts geklärt und die Musikschulleitungen müssen sich im Augenblick auf das Wort vom Senat verlassen, daß sie finanziell und rechtlich nicht zur Rechenschaft gezogen werden und man versucht eine Lösung zu finden. Soweit ich weiss liegt aber keine schriftliche und rechtlich sichere Zusicherung vor, daß im Notfall der Senat finanziell wirklich einspringt (wer beobachtet was der Senat gerade für finanzielle Probleme hat, glaubt ihm da auch nicht wirklich).
    Im Augenblick wurde nur eine klare Entscheidung vertagt und die Musikschulen angwiesen so weiter zu machen wie bisher. Wo das Geld herkommen soll für Festanstellungen, ist in Berlin ein Rätsel und der Senat ist ganz überrascht, daß ja gar kein Geld da ist.........
    Und wie es rechtlich für Honorarkräfte weitergehen kann, ist auch nicht geklärt, so daß es für die Musikschulen langfristig rechtssicher ist beim Thema Scheinselbstständigkeit. Das Thema ist nicht neu und man hatte schon mal gedacht, indem man Bezahlung und Behandlung der Honorarkräfte einfach deutlich verschlechtert hat, es rechtlich abgesichert zu haben und Überraschung: Hat nicht gerreicht. Was als nächstes kommt, wenn der Bund kein Geld zusteuert, kann man sich als Berliner Musiker einfach ausmalen, wenn man die Szene schon seit Jahren beobachtet. Die Situation wird für Honorarkräfte an Musikschulen nicht besser werden, sondern schlechter.

    Ein Aufschub ist keine Lösung. Einige Bundesländer werden es durch eine Geldspritze vielleicht hinbekommen aber bei den meisten wird das Geld nicht für eine Festanstellung aller Lehrkräfte reichen.

    Insofern finde ich deine Kritik am Artikel übertrieben, klar er geht nicht super stark in die Tiefe oder lotet das Thema in jedem Punkt für alle vom Herrenberg-Urteil Betroffenen aus, darum ging es im Artikel aber nicht. Es ging nur um eine kurze Darstellung was bei Musikschulen gerade abgeht. Und ich weiss von mehreren Musikschulleitern, daß die nach wie vor Panik haben, denn im Endeffekt halten sie rechtlich ihren Kopf hin.
     
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  19. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Ich denke, es ist schon klar, daß öffentliche Musikschulen sich primär an Kinder und Jugendliche wenden, deswegen auch die Subventionierung durch den Staat. Erwachsene sind nur Beigeschäft. Und viele Erwachsene haben Kinder und deswegen macht die Ferienregelung auch oft Sinn. Ältere Semester hatte man bis jetzt halt eher nicht so auf dem Plan und diese Lücke füllen doch prima die Privatlehrer. Problem gelöst.
     
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  20. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Wenn du Instrumentalpädgoge bist, kannst du an durchaus die Varianten, die ich genannt habe an die Tür hängen, wenn du es willst und der Eigentümer dich lässt. Ich rede nicht von allgemein Selbstständigen, sondern wirklich nur von Instrumentalpädagogen (eventuell mit entsprechendem Abschluss).

    Da überinterpretierst du meinen Ton, bitte nicht falsch verstehen, ich glaube eher wir reden an ein zwei Punkten aneinander vorbei. Du stellst die Situation etwas positiver da (mein Eindruck), als wie ich sie hier erlebe, aber andere Orte, andere Situationen, andere Erlebnisse, andere Erfahrungen.


    Dir spricht Niemand deine Erfahrung oder Wissen ab. Mich hat nur interessiert wo du richtige Fehler siehst und ich sehe nicht richtige Fehler, sondern einen etwas oberflächlichen Artikel.



    Das sehen wir anders. Es setzt voraus, daß entweder die Musikschule genug Geld hat für Festanstellungen (oder zukünftig bekommt) oder der Staat es für diesen Bereich anders regelt, daß hier die Scheinselbständigkeitsregeln so nicht zum Tragen kommen (was dann für Betroffene aus anderen Bereichen unfair wäre, also muss er eine Regelung für alle finden und wenn etwas Deutschland nicht kann, ist es schnell und sicher) oder er muss die Regeln für Honorarkräfte verschärfen.

    Ich arbeite selber als Privatlehrer, wie Rick. In meinem Umfeld sind aber viele Leute an Musikschulen (privat, staatlich) als Honorarkräfte angestellt und ich kenne auch Musikschulleiter. Die Situation für diese Personen ist halt gerade nicht so rosig und gelöst.
    Ob man das nun privat macht wie Rick und ich oder an eine Musikschule geht, beides macht Sinn, beides hat Vor- und Nachteile und in beiden Bereichen kannst du ganz gewaltig auf die Nase fliegen (z.B. Ust.). Bei privat trage ich dafür selber die Verantwortung, wenn ich als Honorarkraft tätig bin wird das schwierig. Die räumliche Situation macht es oft in einer Stadt wie Berlin sehr schwierig privat zu unterrichten (Proberaum so teuer wie eine 1-Zimmerwohnung und das bei Preisen kurz hinter München mittlerweile) und die Schüleraquise kann sehr aufwändig sein, gerade am Anfang. Da kann ich Kollegen verstehen, die lieber zu einer Musikschule gegangen sind wo diese Punkte ausgelagert sind.
     
    Bereckis, Rick und Livia gefällt das.
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