Herrenberg-Urteil

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von Gelöschtes Mitglied 11989, 2.Juli.2024.

  1. JES

    JES Gehört zum Inventar

    Diese Möglichkeit haben Musiklehrer jetzt schon.
    Kann es vielleicht sein, dass der Schritt in die Selbstständigkeit gescheut wird und man lieber etwas weniger Geld akzeptiert, dafür aber " halbwegs sicher scheinangestellt" ist?
     
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  2. Woliko

    Woliko Strebt nach Höherem

    Ja, aber die Nachfrage wird größer.
     
  3. Bereckis

    Bereckis Gehört zum Inventar

    Ist dies wirklich so, dass die meisten privaten Musikschulen nun schließen müssen? Oder wurde ein “illegales” Geschäftsmodell genutzt, dass verhindert, dass nur dem AG die Gewinne sichert?

    Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Scheinselbständigkeit

    Dies erreiche ich nicht, wenn ich als Musikschule für Daueraufgaben nur Honorare zahle. Als du dich für das Studium entschieden hattest, war die Wertschätzung noch anders?

    Aus meinem beruflichen Erfahrungen wurden Honorarkräfte missbraucht, um Daueraufgaben auszusourcen und Personalkosten zu sparen. Das Unternehmerrisiko wurde auf die Honorarkräfte verlagert.

    Ich glaube ja! Ich kenne einige scheinselbständige Honorarkräfte, die ihren AG später erfolgreich verklagt hatten.
     
  4. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Wenn befristete Verträge nicht verlängert wurden, dafür dann aber eine freie Beschäftigung angeboten wurde, obwohl es der Lehrer gar nicht wollte, ist es genau das was das Gesetz verhindern will.

    Wenn aber selbständigen Lehrern, die gar nicht in Festanstellung arbeiten wollen, die Möglichkeit genommen wird Aufträge gegen Honorar anzunehmen, schießt das Gesetz über‘s Ziel hinaus.

    Ich denke genau das macht das Dilemma deutlich.

    CzG

    Dreas
     
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  5. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Das wird schwierig von der Abrechnung, denn es müsste ein Weg gefunden werden wie die Musikschule ihren Anteil monatlich bekommt. Im Augenblick werden an der Musikschule die Ferien durch bezahlt aber die Honorarkräfte bekommen in der Zeit kein Geld.
    Das wird von Ort zu Ort verschieden sein. In Berlin ist es aber so, daß viele Honorarkräfte bereits ihren Proberaum oder ihre Wohnung für den Unterricht der Schüler von der Musikschule nutzen. Es gibt von den Musikschulen nicht annähernd genug Räume, die die Lehrkräfte alle zum Unterricht nutzen könnten. Die Anzahl der Räume bei den Musikschulen ist extrem gering.

    Ich bin kein Jurist aber ob das funktioniert, halte ich für fragwürdig, da der Lehrer das Geld erstmal als Einnahme versteuern müsste, selbst wenn er es nachher eventuell absetzen kann. Dann müsste ein Vertrag zwischen Musikschulen und Privatlehrern gemacht werden, der sicher stellt, daß bei Kündigung des Schülers sofort auch der Vertrag mit der Musikschule erlischt. In wie weit eine öffentliche Musikschule so überhaupt Einnahmen generieren darf, steht nochmal auf einem anderen Blatt.

    Schwierig.
     
  6. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Nein, die Servicepauschale würde vor Steuer vom Umsatz abgezogen und vermindert so den zu versteuernden Gewinn.

    CzG

    Dreas
     
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  7. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Das musst du dir als Gemeinde erstmal leisten können. Berlin spart sogar bei Feuerwehr und Polizei und die sind schon unterfinanziert und kaufen sich Equipment von ihrem privaten Geld (Schutzwesten z.B., eine Freundin ist Polizistin)

    Wir haben ca. 12 öffentliche Musikschulen mit ungefähr um die 2000 Honorarkräften und 260 Festangestellten (das dürften primär die Leute im Sekretariat (plus Leitung) und die Fachbereichsleiter sein), wenn ich mich richtig an Zahlen aus 2021 erinnere. Es betrifft aber nicht nur die Musikschulen, sondern auch die ganzen Lehrkräfte im Musikbereich an den Universitäten, da haben auch viele Honorarverträge.
     
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  8. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    erhöht aber den Umsatz, was dann wieder relevant ist für die Umsatzsteuer.
     
  9. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Nein, weil viele Schüler die Subventionierung kräftig nutzen. Für den freien Markt heisst es jetzt schon die Preise so senken zu müssen, damit man preislich mit den Musikschulen mithalten kann, eine plötzliche Erhöhung wird da kaum akzeptiert vom Markt (die Leute haben ja plötzlich nicht mehr Geld). Zusätzlich kommen die Honorarkräfte auf den Markt, die ihre Anstellung an den Musikschulen verlieren. Es wird eher zu einem noch grösseren Preiskampf kommen.
     
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  10. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Nein. Es gibt viel zu wenig Stellen, zumindest in Berlin. Eine offene Stelle ist extrem schnell neu besetzt und muss meist nicht mal ausgeschrieben werden, da ja immer Jemanden kennt, der gerne würde........
    Da der Markt also wenig Stellen an öffentlichen Musikschulen (zumindest in Großstädten) bietet, ist eh ein sehr grosser Teil schon selbstständig oder an privaten Musikschulen tätig.
    Die meisten Lehrer, die ich kenne sehen eh an Musikschulen primär nur den Vorteil, daß die Schüleraquise von den Schulen übernommen wird.
     
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  11. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Die Umsatzsteuer ist aber nicht Ergebnisrelevant.

    Und wenn die Musikschulen gemeinnützig arbeiten sind sie umsatzsteuerbefreit.

    CzG

    Dreas
     
  12. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Ich hatte mich vorhin nicht sauber ausgedrückt. Die Einnahme ziehlt auf deinen Umsatz, ist der Höher, wirst du umsatzsteuerpflichtig (was öffentliche Musikschulen nicht sind, wieder soweit zum Thema Gleichbehandlung), sie ist dann relevant dafür, ob du umsatzsteuerpflichtig wirst oder nicht und das ist preisrelevant für dich als Lehrer, weil es dich deutlich teurer macht. Das führt dann dazu, daß du entweder höhere Preise nehmen musst oder von den Einnahmen die Ust. abführen musst. Beides führt für den Lehrer finanziell zu einem sehr grossen Problem. Eine Umsatzsteuerbefreiung ist mittlerweile deutlich schwieriger geworden.
     
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  13. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Wenn die Musikschule an die Du Deine Leistungen berechnest umsatzsteuerbefreit ist, musst Du auch keine Umsatzsteuer an die Musikschule berechnen.

    CzG

    Dreas
     
  14. Gelöschtes Mitglied 11989

    Gelöschtes Mitglied 11989 Guest

    ...nur für´ s Protokoll... ich habe nicht Musik studiert ;).
     
  15. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Nicht an die Musikschule. Das meinte ich nicht. Alles was du einnimst geht auf deinen Umsatz. Ist der hoch genug, musst du Umsatzsteuer nehmen. Bei dem vorgeschlagenen Konzept ziehst du als Lehrer sozusagen die Gebühr für die Musikschule ein und führst sie ab. Diese Summe, die du einnimmst und abführst wird aber auf deinen Umsatz eingerechnet und kann eventuell das I-Tüpfelchen sein, daß dazu führt, daß du umsatzsteuerpflichtig wirst, was dann wieder Einfluss auf deine Einnahmen, Preise und den Gewinn hat. Und machen wir uns nichts vor, die meisten Instrumentallehrer nehmen keine Ust. weil sie mit dem Unterricht allein nicht auf die Summe kommen, schrammen aber öfters mal knapp dran vorbei. Ich hatte Glück und habe noch eine Ust. Befreiung.
     
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  16. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Nein, sofern die Musikschule an die Du berechnest umsatzsteuerbefreit ist.

    Halt! Ich glaube ich weiss was Du meinst. Bei dem „Modell JES“, wenn Du direkt an die Schüler berechnest, musst ab 22.000,- Umsatz im Jahr Umsatzsteuer berechnen. Das stimmt.

    CzG

    Dreas
     
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  17. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Davon rede ich doch. Wenn du den Vertrag hast und nicht die Musikschule geht nach dem was JES vorgeschlagen hat die Gebühr auf den Umsatz des Lehrers. Das wollen die definitv nicht. Mal abgesehen davon würde es dann Probleme mit dem Zahlen der Gebühr geben weil die Ust nicht an die Musikschule weitergereicht werden kann.
    Das gäbe Chaos pur als Model.
     
  18. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    ….und der Lehrer muss darauf achten, dass er inkl. Umsatzsteuer nicht teurer ist als bisher die subventionierte, umsatzsteuerbefreite Musikschule. Sonst bekommt er keine
    Schüler.

    Bleibt er unter 22.000,- Umsatz geht‘s vielleicht noch aus.

    Extrem doof wird es, wenn er im ersten Jahr z. B. 20.000,- umsetzt und im zweiten Jahr dann 25.000,-.

    Dann müßte er seinen Stundensatz um 19% erhöhen.
    (Also sollte er schon gleich mit einer fiktiven Ust. rechnen)

    CzG

    Dreas
     
  19. Rick

    Rick Experte

    Nein, so funktioniert das nicht - Du musst mehrere Jahre hintereinander die Grenze reißen und die Perspektive haben, dass Du dauerhaft mehr verdienen wirst.
    Und nachträglich bist Du nicht plötzlich umsatzsteuerpflichtig.

    Ach ja, und verschiedene Einnahmearten werden auch nicht einfach zusammengerechnet, sondern einzeln behandelt.

    Das alles hat mir mal ein sehr erfahrener Steuerberater erklärt, weil es da nämlich selbst in seinem eigenen Stand Verwirrung, Märchen und Legenden gibt.

    Häufig empfehlen sie zu schnell die Votierung auf Umsatzsteuerpflicht, weil es da ja schön etwas abzusetzen gibt - doch wovon?
    Viele Musiker, die ich kenne, wurden von Steuerberatern diesbezüglich falsch informiert und führen Umsatzsteuer ab, ohne es zu müssen...
     
  20. Bereckis

    Bereckis Gehört zum Inventar

    Dies ist korrekt.

    Wenn aus Kostengründen tendenziell keine Stellen geschaffen werden und nur mit Honorarkräften gearbeitet wird, dann führt es zu den „seltsamen“ gesetzlichen Regelungen.
     
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