Herrenberg-Urteil

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von last, 2.Juli.2024.

  1. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Schon klar. Aber irgendwann kann der Punkt kommen, wo Du Märchensteuer zahlen musst.

    CzG

    Dreas
     
  2. Rick

    Rick Experte

    Dann wäre ich froh!

    Passiert aber nur durch Unterricht extrem selten, ich kenne jedenfalls keine Einzelperson, die so viel Umsatz macht.
    Denn Auftritte zählen ja extra, wie erwähnt.

    Aber ich kenne etliche, die durch ihre Steuerberater dazu "vorsorglich" gedrängt worden sind.
     
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  3. Katzenmusiker

    Katzenmusiker Administrator

    Kloppe? Eher nein.
     
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  4. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Diese Aussage verstehe ich nicht. Als Freiberufler bist Du selbständiger Unternehmer und musst natürlich alle Umsätze zusammenfassen, egal wo Du sie generierst, es sei denn Du gründest verschiedene Unternehmen.

    CzG

    Dress
     
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  5. Woliko

    Woliko Ist fast schon zuhause hier

    Mutmaßungen, wie der Markt sich dann entwickeln wird. Kann auch in Berlin anders als im Ruhrgebiet sein.
     
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  6. rbur

    rbur Administrator

    Guter Witz. Wir bilden aus, es kommt nur keiner der ausgebildet werden will.

    Die Kinder werden von den Eltern in die Musikschule geschickt, weil da wird man nicht gefragt, ob man zur Vereinsfinanzierung an der Kilbi hinter der Theke stehen will. Und wenn die Lütten keinen Bock mehr haben meldet man sie eben ab und schickt sie woanders hin.
    Sowas wie Selbstverpflichtung oder Bindung an einen Verein ist unmodern.
     
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  7. onomatopoet

    onomatopoet Ist fast schon zuhause hier

    Absolut! In Berlin trift ja anscheinend auch ein extrem großes Angebot an Musiklehrern auf eine wenig entgegenkommende Politik!
    Dieses Modell mit den outgesourcten Unterrichtsräumen würde man andernorts gar nicht in Erwägung ziehen, schon allein aus versicherungstechnischen Gründen!

    Ich sehe die Entwicklung jedoch zart positiv: anscheinend bewegt sich auch ganz leicht etwas in Richtung "steigende Wertschätzung", in den Landesverbänden wird ja auch schon die Forderung nach einer höheren TVÖD-Einstufung laut und eine Festanstellung geht ja per se schon einmal in die richtige Richtung.

    Wer Freiberufler bleiben muss oder möchte (kann ich in vielerlei Hinsicht auch absolut nachvollziehen), muss dann auch flexibel bleiben, entweder lokal (da wo sich die Saxophonisten auf die Füße treten wie in Berlin oder Köln war es schon immer schwierig), ins Umland orientieren oder das Angebot anpassen/Alleinstellungsmerkmale schaffen.

    Musikschulen bieten oft Gruppenunterricht an - dann biete ich Einzelunterricht an, MS kann man schlecht anfahren - ich biete Unterricht zuhause beim Schüler an, statt fixer Wochentermine biete ich individuelle Absprachen an...das geht natürlich nur, wenn die Einzelstunde deutlich teurer abgerechnet wird als im üblichen Satz.
    Lohnt sich, einmal auszuprobieren, in meiner "letzten" ,nicht angestellten Zeit, habe ich das nur so gemacht und war selbst erstaunt von der Nachfrage.
     
  8. Sohn der Alpen

    Sohn der Alpen Ist fast schon zuhause hier

    Zur Information: Als Instrumentallehrer und Musiker kann man sich unbefristet von der Umsatzsteuer befreien lassen.
     
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  9. Rick

    Rick Experte

    Ja klar, ich hatte da etwas verwechselt.
    Alle Einnahmen aus der freiberuflichen Tätigkeit werden zusammengerechnet, aber wenn Du zwischendurch mal für etwas angestellt warst, dann zählt das extra.

    Also wird meine Frau durch ihre Anstellung unseren gemeinsamen freiberuflichen Umsatz mindern. :)
     
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  10. Rick

    Rick Experte

    Richtig, aber sobald Du langfristig deutlich über der Grenze liegst, war es das.

    Früher war Instrumentalunterricht generell als erzieherische Tätigkeit zur Berufsvorbereitung befreit, aber bei den vielen Späteinsteigern gilt das natürlich nicht mehr....

    Der Passus steht bei mir in allen Rechnungen - auch etwas, was der Wald-und-Wiesen-Steuerberater oft nicht auf dem Schirm hat, deshalb danke für den wichtigen Hinweis!
     
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  11. Werner

    Werner Strebt nach Höherem

    Je nach Kundenklientel kann Umsatzsteuer auch Einnahmen generieren. Wer hauptsächlich unterrichtet, hat eher Nachteile, sein Unterrricht wird teurer; oder er verdient weniger.
    Wer hauptsächlich für z.B Firmen und andere umsatzssteuerpflichtige "dienstleistend" spielt, verdient (durch den Vorsteuerabzug) mehr.
    Wer - ggf auch nur wenig - an staatlichen (deshalb umsatzsteuerfreien) Musikschulen unterrichtet und viel als musikalischer Dienstleister spielt, hat beide Vorteile.
     
  12. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Höhere Umsätze, ja, höhere Gewinne, nein.

    CzG

    Dreas
     
  13. Werner

    Werner Strebt nach Höherem

    doch, durch den Vorsteuerabzug
     
  14. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Nein. Umsatzsteuer, besser Mehrwertsteuer, ist eine Verbrauchsteuer, ist also vom Verbraucher zu tragen.

    Die Unternehmen übernehmen nur die Aufgabe diese einzubehalten und ans Finanzamt abzuführen.

    Richtig, kann man kann die Umsatzsteuer mit der Vorsteuer verrechnen und führt dann den Differenzbetrag ans Finanzamt ab.

    Dieses ist aber komplett Ergebnisneutral.

    CzG

    Dreas
     
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  15. Werner

    Werner Strebt nach Höherem

    Und der Differenzbetrag ist durchaus unterschiedlich (auf jeden Fall nicht per se ergebnisneutral), je nach dem, wieviel Umsatzsteuer vom z.B. Künstler
    eingenommen wurde und wieviel als Vorsteuer ausgegeben wurde. Je mehr eingekauft wird (vom Künstler) an umsatzsteuerbeinhaltenden Waren, umso weniger
    muß der Künstler ans FA zurückzahlen. Dies kann so weit gehen, dass das FA Umsatzsteuer an den Künstler zurückzahlt, wenn der Künstler viel investiert hat.
    Isso :)
    Ich bin dann mal raus
     
  16. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Bleibt trotzdem Ergebnisneutral.

    Na, dass doch hoffentlich nur kurzfristig, sonst bis Du ruckzuck Pleite. (Da mehr Einkäufe als Verkäufe)

    Ich mache das Ganze an einem Beispiel deutlich:

    Du kaufst Ware für 595,- brutto (inkl. MwSt) und verkaufst diese für 1.190,- brutto.

    Wie hoch ist der Gewinn? Was bekommt das FA an MwSt?

    Zunächst die MwSt raus rechnen:

    Einkauf: 500,-
    Verkauf: 1.000,-

    Gewinn: 500,-

    MwSt auf Umsatz: 190,-
    MwSt auf Einkauf: 95,-

    Überweisung ans FA: 95,-

    Hat mit dem Ergebnis nichts zu tun.

    Gleichwohl ist die MwSt Liquiditätswirksam, da man sie ja abführen muss. Das hat nur nix mit dem Gewinn zu tun.

    Gilt für Dienstleister genauso.

    CzG

    Dreas
     
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  17. Werner

    Werner Strebt nach Höherem

    Das Beispiel ist mir zu fern vom Musikerleben, und zu kompliziert, ein einfacheres.

    Ein Musiker bekommt für ein Konzert 1.000,- an Gage, zzgl 19%, da er umsatzsteuerpflichtig ist, also bekommt er 1190,-.
    Gibt er die 190,- Umsatzsteuer nicht für geschäftsrelevante Waren oder Dienstleistungen etcaus, muß er die 190,- zurück ans FA zahlen.
    Er kauft aber ein Sax, gibt dabei die eingenommene U.Steuer wieder aus. Das Sax kostet (inkl. Umsatzsteuer von 190,-) 1.190,- kostet. Er hat also die beim Konzert eingenommene Umsatzsteuerwieder ausgegeben, muß sie deshalb auch nicht mehr ans FA zahlen.

    Also, unterm Strich kostet dem umsatzpflichtigen Musiker das Sax nur 1.000,-,
    Kauft aber der nichtumsatzpflichtigen Musiker das gleiche Sax, kostet es ihm 1.190,-

    (In dieser Weise kann man sehr viel absetzen. Jede Fahrkarte z.B. enthält Umsatzsteuer, de fakto fast jede musikertypische Ausgabe wird dadurch indirekt billiger.)

    Das ist jetzt natürlich jetzt der Theorierahmen. In der Praxis ist wichtig, für welche Klientel man hauptsächlich spielt.
    Spielt man z.B. hauptsächlich private Geburtstage für ältere Semester, verteuert die Umsatzsteuer nur die Preise, oder ev wird man weniger gebucht.
    Sofern man die Wahl hat (falls), muß man das fein abwägen. Ich kenne jedenfalls Musiker, die freiwillig zur Umsatzsteuer optiert haben.
     
  18. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Auch nicht ganz richtig. Kosten tut es ihm im laufenden Geschäftsjahr 200,-, wenn er das Sax über fünf Jahre abschreibt.

    Egal was Du noch argumentierst.

    Mehrwertsteuer ist NICHT Ergebnisrelevant!!!!

    Jedes umsatzsteuerpflichtige Unternehmen rechnet immer nur mit Nettobeträgen.


    CzG

    Dreas
     
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  19. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    @Werner

    Sorry, Du bringst Einzahlung/Einnahmen/Auszahlungen/Ausgaben/Ergebnis(Gewinn)/Kosten und Liquidität durcheinander.

    CzG

    Dreas
     
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  20. JES

    JES Gehört zum Inventar

    Vielleicht macht ihr in eurem Verein was falsch? Hier sind die Vereine gut belegt, auch mit Schülern. Tlw. betreiben Vereine sogar Schulen, heißt, du bist in jedem Fall im Verein, musst aber nicht im Verein aktiv sein. Der Verein ist lediglich Träger der Schule, damit das Konstrukt gemeinnützig und damit förderwürdig ist. Geht also, auch wenn Du es für einen guten Witz hältst.
    Bist du im Verein aktiv, also nimmst an Auftritten teil, am sozialen Leben im Ort, regelmäßige Orchesterproben und Auftritte, kostet der Unterricht nix. Wenn nicht, dann ist ein Honorar fällig. Wie hoch? Welche Vertragsart?

    B.T.W. ich habe heute mit einem Musiklehrer gesprochen, der einen Honorarvertrag bei einer privaten Musikschule hat, Teilzeit. Er arbeitet noch nebenher bzw. ist KEIN Berufsmusiker. Diese Musikschule stellt gerade ihre Verträge ähnlich meiner Idee oben um. Zusammen mit einem Juristen werden die Verträge so gestaltet, dass die Honorarkraft Services (Raum, Reinigung etc.) bei der Schule einkaufen kann, nicht muss (der Lehrer kann als Unterrichtsort sein Büro wählen oder was auch immer), der Lehrer seinen Unterricht frei gestalten kann, nicht an internen Veranstaltungen teilnehmen MUSS, aber DARF. Er kann sogar Schüler ablehnen etc. Geht also doch. Lt seiner Aussage ändert sich kostenmäßig für den Schüler nichts, für die Lehrkraft kommt das Gleiche raus wie bei dem ursprünglichen Honorarvertrag. Auch hier scheint es Lösungen zu geben ohne Kostensteigerung oder Einkommensverzicht.

    Nach wie vor gehe ich davon aus, dass es fähige Juristen und Kaufleute gibt, die sich das Urteil sehr genau ansehen und auf Basis der Urteilsbegründungen neue Vertragskonstrukte entwickeln, die für alle keine Änderung bedeuten, lediglich im Vertrag anders deklariert werden. 42.
     
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