Gig absagen?

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von Iwivera*, 31.Juli.2024.

  1. Iwivera*

    Iwivera* Ist fast schon zuhause hier

    Wann würdet ihr zur Not einen Gig absagen?
    Habt ihr das schon mal? Wie waren die Reaktionen des Veranstalters?
    Wie lange haltet Ihr Euch terminlich gebunden, wenn ihr Euch über eine Plattform auf eine "Ausschreibung" bewerbt?
     
  2. JTM

    JTM Ist fast schon zuhause hier

    Wir mussten mal einen Gig 2 Tage vorm Auftritt wegen Unfall des Bassisten absagen. Ist für den Veranstalter blöd,aber er hatte Verständnis,da steckt man ja nicht drin. Wir durften dann 3 Monate später dort spielen,weil er uns haben wollte
     
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  3. slowjoe

    slowjoe Strebt nach Höherem

    Auweh, das ist sehr unscharf formuliert. Aber zum Beispiel:
    Wenn ich (ist mir letztes Jahr passiert) nachts die Treppe runterknalle und mir
    die Gelenkkapsel des linken Ringfingers demoliere, und am nächsten Tag einen Gig habe,
    dann ist unter Umständen eine Absage kurz vor dem Gig nötig. Auch wenn da wohl kein
    Ersatz mehr organisiert werden kann.
    Dann ist es halt so wie es ist Muss ich mit leben und der Veranstalter auch.
    Den Fall hatte ich zum Glück noch nicht.

    Wenn ich mich auf eine Ausschreibung bewerbe ist ja noch nichts verbindlich zugesagt.
    Das geschieht ja erst wenn Du die Ausschreibung gewinnst und der Veranstalter einen
    Vertrag für den Auftritt abschliessen will. Dann wird auch der Termin vertraglich in Stein gemeisselt.

    SlowJoe
     
  4. Iwivera*

    Iwivera* Ist fast schon zuhause hier

    Danke, so hatte ich das auch eingeschätzt. Nach ca. 6 Monaten kam heute eine Reaktion auf eine Bewerbung. Keiner von uns hat noch damit gerechnet. Tja, Pech, aber unser Schlagzeuger hat nun andere Verpflichtungen.
    Allgemein heißt es ja immer: Wenn Du einmal einen zugesagten Gig absagst, bist Du für immer unten durch und zwar auch bei anderen Veranstaltern.
     
  5. Iwivera*

    Iwivera* Ist fast schon zuhause hier

    Das ist natürlich ein Notfall.
     
  6. slowjoe

    slowjoe Strebt nach Höherem

    Das muss durchaus nicht so sein. Erst recht nicht wenn der Veranstalter erst
    nach 6 Monaten antwortet. Dass ihr auch andere Gigs sucht und dass es da dann
    zu Überschneidungen kommen kann dürfte auch dem Veranstalter klar sein.

    Ausserdem kommunizieren die Veranstalter von Gigs (zumindest auf dem Level auf dem
    ich unterwegs bin) kaum bis gar nicht miteinander...
    Bei euch mag das anders sein.


    SlowJoe
     
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  7. SaxPistol

    SaxPistol Strebt nach Höherem

    Aber ihr habt doch noch gar nix zugesagt. Ihr habt euch lediglich auf ne Mugge beworben, was soviel heißt wie „Wir sind ernsthaft interessiert.“
    Die Zusage entsteht erst durch die Unterzeichnung des Vertrages.
     
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  8. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Ich habt maximal ein Angebot abgegeben. Ein Vertrag ist noch gar nicht zu Stande gekommen.

    Das Angebot ist freilich bindend, es sei denn es steht sowas wie „unverbindlich“ im Angebot. Es muss aber in einem zeitlich vertretbaren Rahmen angenommen werden. Sechs Monate sind definitiv nicht vertretbar.

    Sie auch:

    „Schriftliche Angebote können gemäß § 147 Abs. 2 BGB nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Anbieter den Eingang einer Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf. Welchen Zeitraum die „regelmäßigen Umstände“ umfassen, hängt vom Einzelfall ab. Bei einfachen Warenlieferung beträgt die Annahmefrist 5-7 Tage, bei komplexen Aufträgen, die eine sorgfältige Prüfung erfordern, kann die gesetzlich bestimmte Annahmefrist einige Wochen betragen.“
    Quelle: allrecht.de

    CzG

    Dreas

    P. S. Um das ganz genau beurteilen zu können, müsste man den Schriftverkehr kennen.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 31.Juli.2024
  9. Iwivera*

    Iwivera* Ist fast schon zuhause hier

    Grad nochmal nachgelesen: Auf der Plattform steht, dass ich die Bewerbung jederzeit zurückziehen kann, auch wenn ich bestätigt wurde.
     
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  10. altoSaxo

    altoSaxo Ist fast schon zuhause hier

    Die Ausschreibung wäre mir etwas seltsam vorgekommen, falls darin keine zeitlichen Angaben enthalten waren, bis wann ein Zuschlag erteilt werden wird. Nach Ablauf dieser Zeit würde ich mich nicht mehr an ein Angebot gebunden sehen.

    Ganz allgemein: Anders als weiter oben geschrieben wurde, würde ich einen fristgerechten Zuschlag als eine Annahme meines Angebots auf Basis einer Ausschreibung betrachten und in dem Fall wäre für mich ein Vertrag zustande gekommen. Eine weitere vertragliche Vereinbarung ist dann nicht mehr erforderlich.
     
  11. Stevie

    Stevie Ist fast schon zuhause hier

    In einem Fall hat der Veranstalter ständig „nachgebessert“ (also insbesondere die Forderungen zu Spiel - und Anwesenheitszeit wurden immer weiter nach oben korrigiert). Da habe ich dann irgendwann die Reissleine gezogen …

    So long
    Stevie
     
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  12. Rick

    Rick Experte

    Einen kompletten Auftritt absagen, nur weil einzelne Mitspielende verhindert sind?
    Niemals!
    Da geht es schließlich auch um Geld, das zu verdienen ist.

    Irgendein Ersatz findet sich immer, zur allergrößten Not gibt man den Gig einem anderen Ensemble weiter, das schafft Freundschaft und Dankbarkeit. :)

    Ansonsten spielt man, so gut man kann - ich selbst war öfter schon schwer krank (sitzend) auf der Bühne, mit Verbänden nach Unfall und OP, eben sprichwörtlich "mit dem Kopf unter dem Arm".
    Solcher Einsatz beeindruckt außerdem Veranstalter und Publikum. :-D
     
  13. SaxPistol

    SaxPistol Strebt nach Höherem

    Man könnte mutmaßen, dass ihr da Nachrückkandidaten seid und vor euch schon einer oder mehrere abgesagt haben.
     
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  14. Iwivera*

    Iwivera* Ist fast schon zuhause hier

    Ich mache es ja nicht professionell und Geld gibt es meistens wenig. Bei unserem Trio kann jemand anders auch einfach nicht einspringen. Nicht mal der Schlagzeuger, da es komplett eigene Arrangements sind. Allerdings haben wiir zum Üben ohne Schlagzeug Drumspuren mit Hydrogen konfiguriert. Die müssten wir dann zur Not nehmen, wenn wir uns bereits verbindlich verpflichtet haben.

    Das wäre möglich. Ist der Veranstalter aber irgendwie selbst schuld, wenn er nicht in die Pötte kommt und auch keine Frist setzt.
     
  15. JES

    JES Gehört zum Inventar

    Solange kein fester Vertrag unterschrieben ist, kann man absagen.

    Wenn es einen festen Vertrag gibt, dann muss man da durch.

    6 Monate würde ich nicht warten, dass ein Veranstalter ev vielleicht auf mein Angebot reagiert. Wenn ich dann Zeit habe, gut, wenn nicht, Pech für den Veranstalter. Schlechtes Gewissen, nope.
     
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