Vorsicht Betrug, Fake bei Ebay

Dieses Thema im Forum "Saxophone" wurde erstellt von PinkPanther, 24.März.2020.

  1. holgi1964

    holgi1964 Kann einfach nicht wegbleiben

    Auf einer Anzeige auf Marktplaats NL wird unter Zuhilfenahme meiner Fotos ein Theo Wanne angeboten.
    Ich bin nicht der Inserent!

    VG Holger
     
  2. scientist

    scientist Nicht zu schüchtern zum Reden

    @Oldsax1285 scheiße gelaufen ja, aber ich würde da trotzdem dir nicht die Schuld daran geben.. genau unschuldig ist der Verkäufer nicht, wie lange hat er nicht auf deine Nachrichten reagiert und nichts geschrieben , nachdem du die Teile bezahlt hast? Ich würde da auch nach ein paar Tagen melden... Insbesondere wenn "gelesen", aber nicht geantwortet, falls man das auf dieser Plattform sieht.
    Und Ja, der Betreiber der Plattform sollte schon prüfen, wenn jemand etwas meldet, ob da wirklich etwas faul ist...

    Ich kenne Kleinanzeigen nicht, kaufe und verkaufe aber viel auf willhaben.at. da gibt's mittlerweile ein eigenes bezahlsystem: Käufer zahlt den vereinbarten Preis + Versand an einen Partner von willhaben, Verkäufer bekommt ein versandetikett und hat eine Woche Zeit zum Versenden. Willhaben kann das durch die Sendungsnummer verfolgen und teilt im Chat automatisch mit, wenn der Artikel unterwegs ist und wann er angekommen ist. Dann muss der Käufer noch bestätigen, dass der Artikel in Ordnung ist und erst dann bekommt der Verkäufer das Geld. Käufer Schutz ist auch automatisch dabei, falls es Probleme gibt (hatte ich bisher nie), das ist ein wenig lästig, weil den Käuferschutz zahlt der Käufer immer. Ist mind. 1€, je höher der Verkaufswert umso mehr. Bei teuren Artikeln macht es ja Sinn, aber bei kleinzeug das teilweise weniger als den Versand kostet ist es meiner Meinung nach unnötig... Aber es ist praktisch, weil man fremden keine Kontodaten geben muss und für Betrüger ist es auch schwerer. Wird innerhalb einer Woche nichts versendet, kommt das Geld wieder aufs Konto des Käufers zurück .
     
  3. Oldsax1285

    Oldsax1285 Kann einfach nicht wegbleiben

    Ja, ist bekannt. Solche Systeme werden mittlerweile auf allen Matktplätzen angeboten, aber nicht Jeder Verkäufer nutz dies, teils, weil sie nicht soviel Daten eingeben wollen.
    Man wähnt sich sicher, ist aber auch nur alles sehr Vage.
    Wollte nur mal die andere Seite ins Spiel bringen.
    Stellt euch vor ihr seid der Verkäufer und plötzlich ermittelt die Polizei.
    Meine Sichtweise hat sich nun etwas geändert. Schnell gerät man in etwas hinein, ohne etwas verbrochen zu haben.
    Also immer gut prüfen bevor vorschnell gemeldet wird.

    Soll auch jetzt genug sein. War nur mal zur Info, zum Nachdenken.
    So long...
     
  4. Sax a`la carte

    Sax a`la carte Ist fast schon zuhause hier

    Vielleicht täusche ich mich, kann aber sein, das dieses Bezahlsystem nur innerhalb Österreich gilt.
     
  5. SaxFrange

    SaxFrange Ist fast schon zuhause hier

    Ja, schade was da passiert ist.
    Was ich nicht begreife ist dass es für so ein Portal wie Kleinanzeigen/Ebay nicht möglich ist Fehler wieder rückgängig zu machen.
    Wenn jemand Computer Fachleute um sich scharrt, dann doch diese Portale.
    Jeder macht mal Fehler auf allen Seiten. Da steckt doch irgendwelche Gier dahinter dass es nicht gehen soll.
     
  6. holgi1964

    holgi1964 Kann einfach nicht wegbleiben

    Das Bezahlsystem gibt es auf Kleinanzeigen auch. Es ist für den Verkäufer aber auch nachteilig.
    Annahme: Der Käufer zahlt an Kleinanzeigen, der Verkäufer versendet als Paket.
    Normalerweise müsste der Käufer bei Warenempfang das Geld freigeben und Kleinanzeigen überweist.
    Nun will der Käufer das Teil aber nicht mehr.
    Also behauptet er, dass das Teil nicht den Vorstellungen entspricht.
    Er muss es also zurücksenden.
    Dann hat der Verkäufer mehrere Probleme:
    1. Der Verkauf fällt ins Wasser und der Verkäufer bleibt auf den Portokosten sitzen.
    2. Die Rücksendung geht schief weil der Käufer
    nicht als Paket mit Tracking sendet und die Ware verschwindet.
    3. Die Ware wird beschädigt zurückgesandt.

    Wie läuft dann der angebliche Verkäuferschutz?

    Im übrigen melden die Plattformen alle Verkäufe über einem Grenzbetrag und Anzahl an das Finanzamt.
    Bei einem Saxophon ist man da schnell drüber.
     
  7. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Das macht doch nix.

    CzG

    Dreas
     
  8. holgi1964

    holgi1964 Kann einfach nicht wegbleiben

    Naja, kommt aufs Gehalt an.
     

    Anhänge:

  9. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Das ist keine neue steuerliche Rechtslage.

    Solange Du alle Deine Einnahmen und Gewinne bei der Steuererklärung angibst, passiert Dir gar nichts. Das mußt Du schon immer.

    Verluste aus Onlinverkäufen musst Du auch nicht versteuern wie sonst auch keine Verluste.

    Geändert hat sich die Meldepflicht der Plattformen. Dadurch sollen Onlineverkäufer erfasst werden, die im Grunde gewerblich unterwegs sind, Gewinne erwirtschaften, das aber nicht angemeldet haben. Das ist Steuerhinterziehung und war es auch schon vor dieser Verordnung.

    Da die meisten Online Produkte gebraucht verkaufen, die sie mal neu oder teurer gebraucht erworben haben, müssen dafür natürlich keine Steuern gezahlt werden.

    Aber der, der vor 10 Jahren ein Mark VI für 8.000,-€ gekauft hat und dieses jetzt für 12.000,-€ verkauft, muss die 4.000,-€ im Rahmen seiner Einkommenssteuer versteuern.
    (Gibt Freibeträge).

    Allerdings ist es jetzt ratsam möglichst Belege für alle Käufe aufzuheben, um gegebenenfalls nachweisen zu können, dass das verkaufte Sax teurer gekauft wurde.

    CzG

    Dreas
     
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  10. giuseppe

    giuseppe Strebt nach Höherem

    Spielt der Preis, zu dem man eingekauft hat, tatsächlich eine Rolle? Man betreibt ja eben keinen Handel. Ich hätte gedacht, dass, wenn du dein Hab und Gut verkaufst und damit einen Batzen Geld verdienst, du diese Einnahme versteuern musst, egal was dein Hab und Gut mal gekostet hat. Oder?
     
  11. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Nein. Steuern fallen nur an, wenn Du einen Gewinn erzielt hast. Du musst natürlich irgendwie belegen können, zu welchem Preis Du die Sachen erworben hast.

    CzG

    Dreas
     
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  12. saxfax

    saxfax Strebt nach Höherem

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  13. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Ich habe weder geraten noch vermutet.

    Der Beitrag in Finanztip dröselt im Detail auf, was ich im groben skizziert habe.

    Und noch was: Es ist im Grundsatz unerheblich ob man gewerblich verkauft oder privat. Gewinne müssen versteuert werden (unter Berücksichtigung von Ausnahmen, Freibeträgen, etc.)

    Der Unterschied ist, wenn ich das quasi gewerblich betreibe, dass ich auch noch Gewerbesteuer hinterziehe, ggfs. MwSt. abführen müsste, gegen die Gewerbeordnung verstosse, möglicherweise meine Privaträume für den Gewerbebetrieb gar nicht nutzen darf, etc.

    CzG

    Dreas
     
  14. Badener

    Badener Strebt nach Höherem

  15. JTM

    JTM Ist fast schon zuhause hier

    Ich auch,sie will auch nur Bezahlung mit Paypal freunde
     
  16. Badener

    Badener Strebt nach Höherem

    Gelöscht.
     
  17. woomezz

    woomezz Nicht zu schüchtern zum Reden

    Ich kann mich täuschen - aber meines Wissens gibt es Spekulaltionsfristen, die zwischen einem und 10 Jahren liegen für Privatgüter. Der Gewinn beim privaten Kauf und Verkauf eines Saxophons muss m.E. nur versteuert werden, wenn es schneller als innerhalb eines Jahres wieder verkauft wurde. Nach 10 Jahren ist es aber ziemlich sicher steuerfrei.
     
  18. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Völlig richtig. Die gibt es. Auch abhängig ob Gold, Aktien, Immobilien oder Autos/Saxophone verkauft werden (da ist es tatsächlich ein Jahr).

    Ich wollte nur deutlich machen wie unser Steuerrecht grundsätzlich funktioniert.

    Gewinne müssen versteuert werden, Verluste können mindernd angesetzt werden. (zu Gewinnen gehören auch Mieteinnahmen, Gehälter, Tantiemen, u.s.w. )

    Aber richtig ist auch, dass es viele Ausnahmen, Freigrenzen und Sonderregelungen gibt.

    Dass hier aufzudröseln würde komplett den Rahmen sprengen.

    Man ist aber im Grunde verpflichtet alles bei einer Steuererklärung anzugeben.

    Ob und wieviel Steuern dann anfallen ist nur im Einzelfall zu klären.

    CzG

    Dreas
     
  19. riona

    riona Ist fast schon zuhause hier

    Was haltet ihr davon? https://www.kleinanzeigen.de/s-anzeige/yamaha-saxophon-gebraucht/2890721612-74-3519

    Der Verkaeufer akzeptiert nur Paypal Freunde, oder die Kleinanzeigen Zahlungs Option. Bei Paypal mit Kaeuferschutz haette ich es riskiert, die Kleinanzeigen Zahlungsoption habe ich nie benutzt.

    Gibt es wen in Berlin der/die sich das Instrument anschauen koennte und mir zuschickt? Natuerlich gibt es eine Aufwandsentschaedigung. Das Sax muss fuer mich nicht perfekt spielbar sein; die Mechanik sollte vollstaendig und nicht stark verbogen sein, ausserdem sollten keine grossen Beulen/Dellen am Instrument sein...
     
  20. mato

    mato Strebt nach Höherem

    Die Kleinanzeigen Zahlungsoption ist ziemlich sicher, kostet dich allerdings auch etwas. Du zahlst an Kleinanzeigen auf ein Treuhandkonto, der Verkäufer verschickt die Ware mit gültiger Sendungsverfolgung. Erst wenn du den ordnungsgemäßen Erhalt bestätigst, wird das Geld an den Verkäufer ausgezahlt.
     
    riona gefällt das.
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