Umsatzsteuerpflicht für qualifizierten Musikunterricht

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von Woliko, 6.September.2024.

  1. giuseppe

    giuseppe Strebt nach Höherem

    Also jetzt gibt es ein Bescheinigungsverfahren, bei dem je Lehrer über Befreiung entschieden wird und künftig soll vom Finanzbeamten entschieden werden, welcher Teil des Unterrichts umsatzsteuerfrei ist und welcher nicht? Das wie und auf welcher Grundlage könnte die Gretchenfrage sein.
     
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  2. altoSaxo

    altoSaxo Ist fast schon zuhause hier

    Ja, jetzt ist es ein Bescheinigungsverfahren. Wie es zukünftig geprüft wird, ist offensichtlich noch nicht im Detail geregelt. Es könnte mehr, aber auch weniger Bürokratie bedeuten. So verstehe ich die Texte jedenfalls.
     
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  3. altoSaxo

    altoSaxo Ist fast schon zuhause hier

    Wenn wir kein Bescheinigungsverfahren hätten und geplant wäre, ein solches einzuführen, gäbe es möglicherweise auch eine Petition mit der gegenteiligen Position, weil Bürokratie befürchtet würde. ;)
     
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  4. altoSaxo

    altoSaxo Ist fast schon zuhause hier

    Außerdem könnte ich mir eine Übergangsregelung vorstellen: bei jedem, der bereits eine Bescheinigung, erübrigt eine weitere Prüfung ja bis auf weiteres.
     
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  5. giuseppe

    giuseppe Strebt nach Höherem

    Offenbar schwierig ohne Detailwissen zu entscheiden.
     
  6. ppue

    ppue Mod Experte

    Ich wüsste nicht, wie man das auseinanderklamüsern will. Wer mit 12 ein Instrument lernt, kann ja durchaus mit 24 Musiker sein, nur weiß er das noch nicht.
     
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  7. Silver

    Silver Strebt nach Höherem

    Wie immer hilft es, gedanklich zwischen der grundsätzlichen Frage, wie hoch der Mehrwertsteuersatz sein sollte und der Durchführung durch ohnehin schon überlastete Finanzbeamte zu unterscheiden.

    Die Durchführung mit der Bescheinigung erscheint mir mal wieder ein typisch deutsches Bürokratieungeheuer bei dem der Untertan von der Tagesform des zuständigen oder des diesen vertretenden Beamten abhängig gemacht wird. Da wedelt der Schwanz mit dem Hund.

    Wie @Dreas schon angedeutet hat, wäre eine grundlegende Reform der vielen Ausnahmen und Sonderregeln bei der Mehrwertsteuer genauso angebracht, wie vereinfachte Regelungen in vielen anderen Lebensbereichen.

    Eine Liste mit einfachen, für alle gültigen und für die meisten Menschen verständlichen Regeln ließe sich aufstellen ohne unser Rechtssystem oder unser repräsentativ-demokratisches Zusammenleben zu beeinträchtigen (ich halte sehr wenig von Basisdemokratie, dagegen sehr viel von mehr Bürgerbeteiligung). Das würde vielen die Verdrossenheit mit dem Staat deutlich lindern.
    Und andersherum: je einfacher die Regeln, desto wirksamer kann sie der Staat durchsetzen.
     
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  8. Rick

    Rick Experte

    Also: Die Umsatzsteuer für Musikunterricht gab es schon immer, nur sahen die Finanzämter in der Vergangenheit großzügig darüber hinweg, zumal die selbstständigen Lehrer wie erwähnt meistens unter der Umsatzgrenze lagen.
    Anders sieht es bei privaten Musikschulen aus, die liegen meistens über der Grenze und wären daher nun dran. Weil der Umsatz bei ihnen nur ein Durchlaufposten ist, stellen sich ihnen nun praktische Probleme.

    Wohlgemerkt: Die Umsatzsteuerpflicht ist alt, neu ist nun, dass man den bisherigen Graubereich klarer beleuchten möchte.
    Warum ausgerechnet jetzt dieses Fass aufgemacht wird, verstehe ich nicht, aber die Diskussion darüber existiert auch schon lange.
     
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  9. Silver

    Silver Strebt nach Höherem

    Ich schon: der 1.1.2025 naht und eine nationale Mauschelei mit der nicht erhobenen MWSt (Gnadenrecht!) wird dank der Europäischen Union zu einem Rechtstitel: die Mehrwertsteuerpflicht entfällt unterhalb 25.000€ Umsatz.

    Das ist im Sinne einer einheitlichen Regelung für alle eigentlich äußerst wünschenswert.
     
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  10. Ottokarotto

    Ottokarotto Ist fast schon zuhause hier

    Ich meine mich zu erinnern, dass die EU da nicht ganz unschuldig ist, soll heißen, dass unser nationales Recht an EU-Recht angepasst werden muss… und das scheinbar eilig, weil zu lange verdrängt.
     
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  11. Woliko

    Woliko Strebt nach Höherem

    ..., der dann aber den Stundenpreis entsprechend verteuert. Ob das dann der Markt problemlos hergibt? Ich unterstelle, dass die Klagen der Gastronomie wegen der kürzlichenErhöhung des Mehrwertsteuersatzes nicht ganz unberechtigt sind.
     
  12. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Welche ich nur bedingt verstehen kann. Als die MwSt. gesenkt wurde habe ich nicht beobachtet, dass sich die Preise in der Gastronomie gesenkt hätten. Im Gegenteil, Analysen zeigen, dass sie sogar erhöht wurden.

    Jetzt wurde sie nicht erhöht, sondern es wurde zur ALTEN Regelung zurückgekehrt und die Empörung war gross.

    CzG

    Dreas
     
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  13. Woliko

    Woliko Strebt nach Höherem

    Richtig, nur dass in der Zwischenzeit die Inflationsrate nicht ohnehin schon beachtlich war.
     
  14. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Ja, das ist so. Hat nicht nur die Gastronomie getroffen.

    CzG

    Dreas
     
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  15. Woliko

    Woliko Strebt nach Höherem

    Aber es traf etwas zusammen. Ob der Rückgang der Kundenzahl deshalb so stark ist wie behauptet, kann ich nicht überprüfen. Aber bedauerlich wäre es schon, wenn mit der Erhebung der Mehrwertsteuer der Musikunterricht so teuer wird, dass dadurch die Zahlen der Musikschüler zurückgeht.
     
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  16. rbur

    rbur Mod

    In diesem Thread geht es aber gerade um eine Petition, die die Abschaffung einer solchen Ausnahme verhindern will.
     
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  17. rbur

    rbur Mod

    Richtig. Auch Sachen, die der Staat aus Steuergeldern bezahlen muss, sind teurer geworden.
     
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  18. altoSaxo

    altoSaxo Ist fast schon zuhause hier

    Sorry, aber das ist juristisch einfach irreführend, was du schreibst. Das hat alles nichts mit Gnade oder irgendeinem Rechtstitel zu tun. Die Kleinunternehmerregelung war bisher klar und verbindlich geregelt (§ 19 Umsatzsteuergesetz). In die Formulierung „nicht erhoben“ ist da nichts der Phantasie entsprungenes hineinzuinterpretieren.
     
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  19. Silver

    Silver Strebt nach Höherem

    Ich beziehe mich da auf den wenig seriösen Haufe Verlag und eine zwielichtige IHK, ich glaube Mannheim, deren umfangreiche Ausführungen ich quergelesen und versucht habe verdichtet wiederzugeben.

    „wird nicht erhoben“ ist etwas anderes als „die Mehrwertsteuer fällt nicht an“.

    Aber wollen wir einen juristischen Diskurs daraus machen?

    Genau. Deshalb finde ich die Petition (wie leider so viele Petitionen) falsch formuliert mit dem eigentlich richtigen Ergebnis.

    Nicht die Ausnahme nicht abschaffen sondern eine grundsätzliche Entscheidung herbeiführen hätte meine Unterstützung.
     
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  20. Thomas

    Thomas Strebt nach Höherem

    Vielleicht geht das alles ja schon wenn man sich an der Gastronomie orientiert: ich geh zum Lehrer in dessen opulente Räumlichkeiten mit aller Infrastruktur und lasse mich dort vom Unterricht berieseln sind 19 %fällig. Bestelle ich den Unterricht telefonisch, hole den Lehrer am Schalter/Haustür ab und geniesse den Unterricht bei mir zuhause dann gibt es das für 7% …. :ironie:

    LG aus dem Staat der Bürokratieweltmeister
    Thomas
     
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