Umsatzsteuerpflicht für qualifizierten Musikunterricht

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von Woliko, 6.September.2024.

  1. altoSaxo

    altoSaxo Ist fast schon zuhause hier

    Hier siehst du bei Haufe einen Artikel, der sachlich wiedergibt, um was es geht. Gleiches findet sich bei NWB.

    https://www.haufe.de/steuern/haufe-...24-heft-6-s-172_idesk_PI25844_HI16322482.html

    Du beziehst dich wohl auf diesen Haufe-Artikel:
    https://www.haufe.de/steuern/haufe-...leinunternehmer_idesk_PI25844_HI16322504.html

    Dir kann man nicht anlasten, dass du die schlechte Qualität dieses Artikels nicht erkennen kannst, auch wenn du mit „Gnade“ und „Rechtstitel“ da zusätzliche Begriffe einbringst, die fehl am Platz sind. Was da zum Vorsteuerabzug drinsteht, ist z. B. irreführend. Die Zahl 22.500 ist auch falsch.

    Bei der Neuregelung geht es um eine Anpassung der Umsatzgrenzen, aber insbesondere um eine grenzüberschreitende Anwendung der Kleinunternehmerregelung. Wenn du irgendwo liest, dass sich an der Rechtsposition für Kleinunternehmer im Inland für Umsätze im Inland aufgrund der Gesetzesformulierung irgendetwas grundsätzlich verbessert hat, ist das Quatsch und sollte nicht verbreitet werden.

    Na ja, was heißt hier diskutieren - du bist ganz offensichtlich kein Steuerrechtsprofi und ich möchte das so nicht stehen lassen. Denn nochmals, die Anwendung von § 19 UStG ist auch aktuell ein verbindliches Gesetz, das jeder Kleinunternehmer beanspruchen (oder zur Nutzung des Vorsteuerabzugs auf die Anwendung optional verzichten kann), hängt nicht von irgendeiner „Gnade“ ab und niemand erlangt ab 01.01.2025 irgendwelche „Rechtstitel“ und es gibt auch keinen Bedarf an „Rechtstiteln“ diesbezüglich.
     
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  2. rbur

    rbur Mod

    Sehr geehrter Herr @Thomas

    wie bestätigen den Eingang Ihres Bauantrages, welchen wir hiermit schnell und unbürokratisch ablehnen.
    Wie Sie wissen, werden wir von Seiten der Bürger immer wieder aufgefordert, nicht so stark auf den Paragraphen zu beharren und Gesetze nicht nur um der Gesetze Willen anzuwenden.
    Um den Vorgang nicht unnötig aufzublähen besteht deshalb keine Möglichkeit zum Widerspruch.

    Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung unserer Aktion zur Abschaffung von unnötigem Bürokratismus.

    Mit tiefenentspannten Grüßen,
    Ihr Bauamt
     
  3. Silver

    Silver Strebt nach Höherem

    Hey - das ist doch fast genau der Text, den mir das Bezirksamt Hamburg Wandsbek geschrieben hat, nachdem sie meine digitale Wohnsitzmeldung verbummelt haben. Hab halt zu spät nachgefragt. Nochmal digital geht leider nicht. Sorry, ey.
    Fehlt nur noch der Hinweis, dass ich jetzt zwar erst in fünf Wochen einen Präsenztermin bekomme, das aber schon eigentlich irgendwie wahrscheinlich nicht schlimm wäre, dass ich damit die Pflicht zur Ummeldung meines Fahrzeugs innerhalb zwei Wochen nach Umzug verletze und mein Finanzamt das bestimmt ja auch cool sehen wird. Also vielleicht.

    Hmmm. Wenn man nicht mal mehr Haufe-Texten trauen kann, darf man die Sache auch nicht zuspitzen … Du hast ganz offensichtlich mehr Einblick in die Materie.
     
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  4. Kohlertfan

    Kohlertfan Strebt nach Höherem

    Was ist eigentlich qualifizierter Musikunterricht im steuerrechtlichen Sinn? Danach müsste es auch unqualifizierten Musikunterricht geben? Wer beurteilt das? Der Finanzbeamte?
     
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  5. Kohlertfan

    Kohlertfan Strebt nach Höherem

    Warum zahlt man für einen Cappuchino 19% MWSt und für eine Latte Macchiato 7%?
     
  6. Rick

    Rick Experte

    Man braucht dafür einen entsprechenden Hochschulabschluss, früher war das "Diplom-Instrumentalpädagoge", heute irgendwas mit Bachelor.

    Ein Kollege an der FMH hat mir von seinem Dilemma erzählt:
    Er wurde vom Finanzamt darauf hingewiesen, dass er für die Umsatzsteuer-Befreiung seines Unterrichts seine Qualifizierung nachweisen müsse.
    Da er Musikwissenschaft an der Universität studiert hat (mit Magisterabschluss), schickte er diesen Nachweis ein. Weil es aber kein Hochschulabschluss (Instrumentalstudium) war, darf er damit nur Theorieunterricht befreit anbieten...

    Inzwischen ist ihm das zu blöd geworden, er beruft sich jetzt auf die Kleinunternehmer-Regelung und gut ist.
    Das mit der Qualifikation hat er halt mal probiert, um zu schauen, was sein Universitätsabschluss eigentlich wert ist. Antwort: Praktisch nichts.
    (Deshalb hatte ich ja mein Uni-Studium abgebrochen. Er hatte es hingegen durchgezogen, weil "man in Deutschland einen Schein braucht".)
     
  7. Bernd

    Bernd Gehört zum Inventar

    Meinem ehemaligen Saxophonlehrer hat es vor 4 Jahren dabei geholfen, Musikschulleiter einer öffentlichen Musikschule zu werden. U.A. hat ihn dieser Job gut durch die Corona-Pandemie gebracht.
     
  8. Rick

    Rick Experte

    Mit Musikwissenschaft???

    Das ist das Uni-Studium, das einem nichts bringt.
    Musikhochschule ist akademisch minderwertiger, dafür praktisch nützlich, DAS braucht man auch zum Musikschulleiter.
     
  9. Bernd

    Bernd Gehört zum Inventar

    Nicht Musikwissenschaft, sondern klassisches Saxophon in Norges Musighøgskole und Musikpädagogik an der Uni Mainz und dann noch irgendwas anderes in Trossingen. Diese „Scheine, die man in Deutschland braucht und die nichts bringen“ haben ihm schon zuvor viele Türen als Dirigent und Orchesterleiter geöffnet. Er war immer sehr gut beschäftigt und hatte immer ein auskömmliches Einkommen, welches ihm schon ziemlich früh ermöglichte, ein älteres EFH zu kaufen.
     
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  10. Rick

    Rick Experte

    Ja, eben.

    Das Uni-Studium hat ihn wohl nicht dazu befähigt, sondern vorwiegend der Hochschulabschluss.

    Jedenfalls befähigt Dich Musikwissenschaft an der Universität zu garnix. Deshalb habe ich das entsprechende Studium sofort geschmissen, als mir das klar wurde.
    Seither bin ich auch ohne irgendwelche Scheine zurecht gekommen, aber ich war so eben nicht als offiziell angestellter Dirigent oder Musikschulleiter berechtigt. Nicht, dass ich da irgendetwas vermisst hätte... :rolleyes:

    Jedenfalls, um das abzuschließen:
    "Qualifiziert" bedeutet mit Hochschulabschluss - nix mit Universität, Erfahrung oder gar Können interessiert nicht, es geht allein um den Nachweis eines Instrumentalstudiums, um eine GEWISSE Umsatzsteuerbefreiung zu bekommen, aber nur für Schüler in dem Alter, in dem sie noch so ein Instrumentalstudium anstreben könnten. Erwachsene Schüler gelten also auf jeden Fall als umsatzsteuerpflichtig, egal was der Lehrer an Scheinen vorweisen kann.
    "Kleinunternehmer" mit geringem Umsatz sind allerdings nach wie vor unangetastet. :)
     
  11. SaxPistol

    SaxPistol Strebt nach Höherem

    Gibt es wirklich Instrumentallehrer, die dann im Bruttopreis einen Unterschied machen, ob es sich um eine Bildungsmaßnahme oder um eine Just-for-fun/Selbstbestätigungsmaßnahme handelt?
    Mein Eindruck ist, dass die Lehrer eher einen Brutto-Preis für alle haben und die steuerliche Differenz auf die eigene Kappe nehmen.
    Ich kann mich aber auch irren.
     
  12. elgitano

    elgitano Ist fast schon zuhause hier

    ich definiere es etwas anders: Die MwSt. zahlt zuguterletzt immer der Kunde oder die Kunden. Und da werden wohl die Kunden angemessen aufgeteilt. Wenn das Finanzamt da nicht sogar ihre eigenen Pauschalen haben.

    Claus
     
  13. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Ich denke die Preisdifferenzierung läuft über Erfahrung, Ausbildung und Renomee des Lehrers und nicht über das Thema MwSt.

    Außerdem ist MwSt Pflicht auch nicht per se schlecht. Wenn ich als Lehrer tatsächlich soviel Umsatz mache, dass ich über die Kleinunternehmerregelung komme und MwSt berechnen muss, kann ich auch bei all meinen Einkäufen Vorsteuer geltend machen. Mache ich viel Umsatz habe ich auch auf der Einkaufsseite mehr Volumen.

    CzG

    Dreas
     
  14. Werner

    Werner Strebt nach Höherem

    Dreas, erstaunlich, wir nähern uns ja an :)!
     
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  15. Rick

    Rick Experte

    Und was für Einkäufe hat so ein Musiker?
    Wir sind doch kein verarbeitendes Gewerbe (typisches BWL-Beispiel), wo man Rohmaterial einkaufen muss. Die paar Noten und Sax-Blätter machen den Kohl nicht fett.

    Ich habe gerade meine Buchhaltung und Einkommensteuererklärung für letztes Jahr fertig - da sind die höchsten Ausgaben die Fahrtkilometer und der Mietanteil fürs eigene Arbeitszimmer, beides ohne Umsatzsteuer.
     
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  16. SaxPistol

    SaxPistol Strebt nach Höherem

    Das bestreitet keiner @Dreas , wobei sich der Vorsteuereffekt bei Unternehmern mit hoher Wertschöpfung (=Umsatz - bezogene Vorleistungen) in Grenzen hält.
    Aber nochmal anders gefragt:
    Da ist ein Instrumentallehrer, der hat (u.a.) zwei Schüler. Der eine ist ein recht talentierter Teenager, der mit dem Gedanken spielt, Musik zu studieren, der andere ein Mittfünfziger, der zwar auch recht talentiert ist, das ganze aber eher als Hobby betreibt, ohne Intention, damit mal Geld zu verdienen.
    Würde der Lehrer diesen beiden Schülern aufgrund der Steuerproblematik unterschiedliche (Brutto-)Preise in Rechnung stellen?
    Mein Gefühl sagt mir eher nein, aber ich lasse mich gern eines besseren belehren.
     
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  17. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Verbrauchsmaterial, Wartungskosten der Hörner, Equipment
    (mal mehr mal weniger), Software, PC, Handy, Handyvertrag, Tablet (klar auch nicht jedes Jahr), Benzin, Bahntickets, Büromaterial, Kosten für Playalongs, Noten, Bewirtungskosten, Weiterbildung, anteilige Energiekosten für Büro/Übungsraum (sofern direkt an den Mieter berechnet), Reinigungskosten,
    anteilige Fahrzeugkosten,

    CzG

    Dreas
     
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  18. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Müssen die Lehrer hier beantworten. Ich meine, wie ich oben schrieb, auch „nein“.

    CzG

    Dreas
     
  19. Werner

    Werner Strebt nach Höherem

    Und wenn ein Musiker einen Roman liest, setzt er ihn ab, weil er überlegt, daraus ein musical zu machen.
     
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  20. Rick

    Rick Experte

    Klar, wie erwähnt habe ich die letzten Tage alles aufgelistet für meine Steuererklärung.
    Die paar hundert Euro rechnen sich nicht gegen, da bleibt trotzdem eine enorme Schieflage.
    Meine größeren Anschaffungen kann ich zum Bruttopreis auf Null abschreiben und ich rechne die Fahrtkosten über die Kilometer ab = keine Relevanz für Vorsteuer.

    Bei höheren laufenden Kosten wäre das etwas anderes, aber die hat kein normaler Instrumentallehrer - die meisten von uns sind einfach extrem sparsam.
     
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