Umsatzsteuerpflicht für qualifizierten Musikunterricht

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von Woliko, 6.September.2024.

  1. Mini

    Mini Ist fast schon zuhause hier

    Das kenne ich anders. Ich mache die Umsatzsteuer sofort in voller Höhe geltend und schreibe den Nettopreis ab.
     
  2. Rick

    Rick Experte

    Wenn ich Umsatzsteuer pflichtig wäre, würde ich das auch so machen, bin ich aber nicht und will ich auch nicht, weil es mir keinen wesentlichen Vorteil bringen würde, sondern nur mehr Arbeit.
     
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  3. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Dann macht es bei Deinem Umsatz auch keinen Sinn.

    Ich sprach davon, dass es bei höherem Umsatz kein Nachteil sein muss, Mehrwertsteuer abzuführen.

    Und natürlich sind bei einem Dienstleister die Verrechnungsmöglichkeiten geringer als bei einem Händler oder Produktionsbetrieb.

    Aber es gibt ja auch Lehrer, die immer wieder Hörner kaufen und verkaufen, oder die als Musiker noch weitere Möglichkeiten haben Vorsteuer zu verrechnen.

    Ab einer gewissen Umsatzgrösse kann es z. B. auch Sinn machen ein Leasingfahrzeug komplett geschäftlich zu nutzen.

    CzG

    Dreas
     
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  4. Rick

    Rick Experte

    Ein Freund von mir betreibt eine private Musikschule, da hat er nicht nur höheren Umsatz, sondern auch immer wieder teure Anschaffungen, da sieht das Ganze natürlich anders aus.

    Meines Wissens ist der Instrumentenhandel eine eigene Einnahmenkategorie und wäre bei höherem Umsatz dieses Bereichs gesondert zu behandeln.
    Wie übrigens auch Auftrittseinnahmen.
    Nur bei geringem Umsatz kann man alles zusammen werfen.

    Egal - gewiss kann die Umsatzsteuer auch Vorteile haben, beim einfachen Musiker rechnet sich das aber nicht.
    Und es geht ja auch um die Preise - wenn man tatsächlich von der Musik lebt, sieht man zu, dass man gegenüber der Konkurrenz nicht zu teuer wird, gerade bei Privatkunden.
    Und selbstverständlich würde man bei Umsatzsteuerpflicht die Steuer aufschlagen, sonst bleibt ja netto zu wenig übrig zum Leben.
    Diese Bruttopreise dürfen jedoch nicht zu hoch sein, sonst ist man nicht mehr konkurrenzfähig.
    Das Dilemma "lösen" einige private Musikschulen, indem sie die Unterrichtspreise moderat lassen, dafür aber ihren Lehrern weniger auszahlen, was für diese wiederum unattraktiv ist, sodass sie im Zweifelsfall lieber auf eigene Faust unterrichten - gesetzt den Fall, dass sie alleine genügend Schüler finden...

    Deshalb ist der Aufschrei gerade so groß; dem reinen Privatlehrer mit geringem Umsatz kann die Umsatzsteuerpflicht egal sein, aber es trifft vor allem die kleinen Musikschulen, deren Geschäftsmodell den Bach runterginge, und die bei ihnen beschäftigten Lehrer.
     
  5. Bernd

    Bernd Gehört zum Inventar

    In Köln gibt’s das Sprichwort: „jede Jeck is anders.“ Der Eine mag die finanzielle Absicherung einschließlich (hoffentlich) auskömmlicher Rente, der Andere seine absolute Freiheit.
    Für mich wäre eine Festanstellung jeglicher Art eine Horrorvorstellung. Mit ein Grund, weshalb ich nach meiner Bundeswehrzeit nicht weiter als Flugsicherer bei der BFS oder bei Eurocontrol arbeiten wollte.
    Als Angestellter oder gar Beamter mit geregelten Arbeitszeiten und innerhalb irgendwelcher Hierarchien bin ich absolut ungeeignet und habe ich nie gemacht.

    P.S.: …..und dann habe ich geheiratet :rolleyes:
     
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  6. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Das Problem ist, daß nicht jedes Finanzamt zwischen Unterricht und Auftritten trennt und es manchmal zusammen veranlagt. Finanzämter nehmen sich da gerne den Ermessensspielraum und lassen es da auch mal auf eine Klage ankommen (sie wissen ja meist, daß die Leute um die es geht dafür kein Geld haben). Ich habe da selber schon Geschichten hinter mir.......
    Wenn du eine Rechnung für ein ganzes Ensemble stellst, hast du dann den gesamten Umsatz auf deiner Kappe und da braucht es nicht viele Auftritt bis du über den 25000 bist, obwohl der Gewinn ein Bruchteil ist. Nicht immer lässt sich jede Band als GbR organisieren und nicht immer ist es möglich Einzelrechnungen zu stellen. Das kann dann schnell den Unterricht in punkto Ust. dann mitinfizieren, wenn du Pech hast.
    Wer schon eine Befreiung hat (wegen entsprechendem Ausbildungsnachweis und Nachweis der beruflichen Befähigung) kann diese jetzt wieder verlieren und steht wieder vor dem Problem daß sich die Bereiche vermischen und gegenseitig belasten können.
    Kein Musiklehrer kann es sich leisten 19% auf den Unterricht zu schlagen (dann gehen die Schüler weg) oder 19% weniger Geld zu verdienen. In Verbindung mit der Befreiung der öffentlichen Musikschulen (die auch nicht auf die Uni vorbereiten, wenn nicht studienvorbereitende Kurse besucht werden) haben wir es dann mit einem deutlichen Wettbewerbsnachteil und einer Wettbewerbsverzerrung zugunsten der öffentlichen Musikschulen zu tun, obwohl die gleiche Arbeit vom Privatlehrer geleistet wird. Gleichzeitig gibt es viel zu wenig Stellen an öffentlichen Musikschulen, so daß es keine Alternative ist sich dort anstellen zu lassen oder dort zu arbeiten.

    Bei der Befreiung von der Ust durch die Kulturbehörden wird im Normalfall deine Befähigung zum Unterrichten anhand der Einreichung deines Unterichtkonzepts über die ersten Jahre abgeprüft.
    Wie das Finanzamt das beurteilen soll und will ist mir ein Rätsel. Hinzu kommt, daß Schüler oft anfangs noch gar nicht wissen, ob sie studieren werden oder nicht, andere wollen, bestehen aber die Prüfungen nicht. Das alles klingt einfach nach eine gewollten Abschaffung der Befreiung für Privatlehrer und wird nur dazu führen, daß in dem Bereich noch weniger Geld verdient wird oder Leute den Job aufgeben.
     
  7. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Das glauben viele, die sich mit der Materie nicht auskennen.
    Fakt ist, es gibt so viele Lehrer, daß du dich preislich immer an die Konkurrenz anpassen must. Die Personen mit entsprechendem Renomee sind so wenige und haben oft gar keine Zeit zu unterrichten und sind halt nicht die Mehrheit der Musiker (selbst wenn die anderen im Unterricht eventuell deutlich besser sind als die mit Renomee). Und auch Erfahrung und Ausbildung interessiert Niemanden, in den meisten Fällen ist es der Preis und wenn der nicht stimmt, bist du raus.
    Umsatz heisst nicht Gewinn und damit auch nicht mehr Volumen um mehr einzukaufen (wie oben beschrieben Rechnung für die gesamte Band stellen). Und nicht jeder Musiker kauft dauernd Zeug in der Höhe, daß er dann die Ust wieder komplett gegenziehen kann. Ich kenne so viele Musikeranfänger, die so gedacht haben und damit auf die Schnauze gefallen sind, vorher aber dachten so würden sie viel Geld sparen können. Das ging bei denen nach hinten los, gerade was das Unterrichten angeht. Du kannst nicht dauernd kaufen, kaufen, kaufen.........
     
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  8. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Das Ding heißt ja auch „Mehrwertsteuer“ weil der Mehrwert versteuert wird.

    Wer das macht rechnet sich in die Insolvenz.

    Auch das wäre betriebswirtschaftlich Harakiri.

    CzG

    Dreas
     
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  9. altoSaxo

    altoSaxo Ist fast schon zuhause hier

    Ich habe mir das Jahressteuergesetz 2024 im Regierungsentwurf inklusive Gesetzesbegrünfung zum § 4 Nr. 21 UStG (Steuerbefreiung für Bildung) näher angeschaut. Ziel ist zunächst die Umsetzung der unionsrechtlichen Befreiungsnorm, die weitergehender war als das bisherige nationale Gesetz. Außerdem soll Bürokratie abgebaut werden. In der Gesetzesbegründung ist „Musikunterricht“ unter den „Leistungen, die auf die Aufnahmeprüfung an einer Hochschule oder Fachhochschule vorbereiten“, explizit als Beispiel drin. Wie auch bisher wird es unerheblich sein, ob ein Schüler tatsächlich vorhat, eine entsprechende Prüfung abzulegen. Es reicht, dass der Unterricht der Art nach grundsätzlich dazu geeignet ist. Das bei Bedarf glaubhaft zu machen, dürfte auch in Zukunft nicht schwieriger sein als bisher. Der Zweck des Bürokratieabbaus in den betroffenen Einrichtungen wird ebenfalls genannt. Es ist nicht zu erkennen, dass hieraus ein Nachteil für Lehrer entstehen soll.

    Es ist kaum zu befürchten, dass Finanzämter deshalb plötzlich große Initiative entfalten werden, die Steuerfreiheit umfangreicher zu überprüfen als es mit Bescheinigungsverfahren unter Mitwirkung der Kultusbehörden der Fall war oder dass Lehrer jetzt zunehmend vor Finanzgerichte ziehen und Gutachten beauftragen müssten, um die Steuerbefreiung durchsetzen zu können.

    Verschiedene Steuerbefreiungen bei Umsatzsteuer sind Routine in Umsatzsteuererklärungen. Musikunterricht ist auch kein absoluter Exot. Bei jedem, der aktuell eine Bescheinigung hat und bereits entsprechende Umsätze aus Unterricht erklärt hat, erübrigt sich eine erneute grundsätzliche Überprüfung ohnehin.

    Insofern erscheint mir das Gesetzesvorhaben durchaus sinnvoll zu sein.

    Dass es im Einzelfall mal Streitigkeiten geben kann, kann man nie ausschließen und das gab es auch mit dem Bescheinigungsverfahren.
     
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  10. Argonrockt

    Argonrockt Kann einfach nicht wegbleiben

    Ich arbeite schon sehr lange umsatzsteuerpflichtig:

    - 0% für Unterricht ( zertifiziert durch die Bezirksregierung ohne Hochschulabschluss durch Leistungsnachweis)
    - 7% für saxophonieren
    - 19% für saxophonieren mit Aspekten von Werbung

    …nur wenn der Sachbearbeiter beim FA wechselt muss man mal zum Hörer greifen und etwas aufklären, MwSt-Pflicht und die Weitergabe der 7/19% an den Endkunden sind eigentlich auch bei Privatkunden kein Problem. Anschaffungen, Fuhrpark, Studio usw. sind durch den Vorsteuerabzug entsprechend vergünstigt… Bei der Bezirksregierung Arnsberg ist es auch mit entsprechenden Leistungs- Medienspiegel, Veröffentlichungen und Referenzgutachten kein Problem für viele meiner Kollegen gewesen, die Steuerbefreiung zu bekommen…

    Denke auch das ist etwas viel heiße Luft - bis auf den etwas größeren Zeitaufwand für die Umsatzsteuer Abrechnung (Mache seit dem Studium das komplette Steuerrecht selbst) hat die Umsatzsteuerpflicht für mich nur Vorteile.
     
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  11. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Das Problem ist, daß dies eben nicht sicher ist. Du mutmaßt lediglich.

    Der Zweck des Bürokratieabbaus ist dabei nicht gegeben. Wenn nicht mehr Behörde A es macht, sonder Behörde B ist damit keine Bürokratie abgebaut. Jetzt ist lediglich eine Behörde zuständig, die absolut gar nicht beurteilen kann, ob die Befähigung vorliegt um Schüler aufs Studium vorzubereiten, weil die Fachkompetenz noch geringer ist als es vorher schon war.

    Die alten Bescheinigungen können einfach eingezogen werden. Die Neuprüfung zieht sich ewig hin und bis dahin bist du dann verpflichtet Ust zu nehmen. Kein Finanzamt hat Angst davor, daß ein Lehrer vors Gericht gehen würde, da sich die Mehrheit der Lehrer das gar nicht leisten kann (zeitlich und finanziell).

    Das weisst du woher? Bei den Dingen, die ich mit Finanzämtern schon erlebt habe, würde ich davon ausgehen, die kassieren alle Bescheingungen (wahrscheinlich sogar rückwirkend) und um Geld in die Staatskasse zu bekommen, wird es neue Bescheinigungen kaum geben, erst recht wenn es kommen sollte, daß nicht pauschal sondern für jeden Schüler einzeln entschieden werden soll.
     
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  12. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Naja so simpel ist das mit Ust Sätzen nicht. 7% wenn es ein reines Konzert ist, daß im Vordergrund steht, das beworben wird und für das man Karten erwerben kann. Schon ein Konzert im Hotel oder Restaurant fällt nicht mehr darunter (weil an diesen Orten das Konzert nicht primär im Vordergrund steht). 19% Ust bei allen anderen Veranstaltungen.

    Im Unterricht schon und die neue Regelung könnte dazu führen, daß deine Zertifizierung durch die Bezirksregierung nichtig ist.
    Wer seine Vorsteuer nicht ziehen kann hat da keinen so grossen Nachteil, da er dann halt die gesamte Summe geltend macht beim Absetzen.
     
  13. Argonrockt

    Argonrockt Kann einfach nicht wegbleiben

     
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  14. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    „die steuerwirksame Absetzung des Betrages mindert nur die Steuerlast des zu versteuernden Einkommens“

    Das ist so nicht richtig. Die MwSt hat nichts mit dem zu versteuernden Einkommen zu tun.

    Richtig ist, dass der Verbraucher die MwSt zahlt. Ist ja auch eine Verbrauchssteuer.

    CzG

    Dreas
     
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  15. altoSaxo

    altoSaxo Ist fast schon zuhause hier

    Dass das aktuell so ist, steht im Umsatzsteuer-Anwendungserlass. Das Gesetzt ändert sich in diesem Punkt überhaupt nicht und das ist gewiss.

    Welche Neuprüfung? Nein, ohne Bescheinigungsverfahren, wo die Bescheinigung bisher notwendig war für die Befreiung, sind Umsätze, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, von vornherein umsatzsteuerfrei, ohne dass noch etwas geprüft oder bescheinigt werden muss.

    Natürlich wird es nach Abschaffung des Bescheinigungsverfahrens keine neuen Bescheinigungen geben. Die Finanzämter können nichts mit Rückwirkung einkassieren. Für Umsätze bis 31.12.24 ist die Bescheinigung ein Grundlagenbescheid, der von einer anderen Behörde ausgestellt wurde.
     
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  16. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Die Wahl ob 7% oder 19% beziehen sich nicht darauf ob du improvisiert oder ob es künstlerisch einen Wert hat. Es geht nur darum ob das Konzert bei der Veranstaltung im Vordergrund steht oder nicht bei der Bemessung der Höhe der Ust. Wäre schon erstaunlich wenn NRW ein anderes Steuerrecht hat oder die Auslegung vom Steuerrecht sich so krass von anderen Bundesländern unterscheidet.
    Und woher weiss ich das? Kommunikation mit 3 Steuerfachanwälten, 2 Steuerberatern und 2 Finanzämtern (inklusive Durchführung Ust.-Prüfung durch das Finanzamt) und noch Jemandem, der über Steuerrecht ein Buch geschrieben hat, weil ich mit einer Band genau wegen dieser Regelung massiv Probleme bekam und wir da einmal durch die Hölle und zurück sind.........

    Das stand in der Ursprungsversion als das Thema zum ersten Mal aufkam. Das Problem bzw. die Neuregelung liegt ja schon länger auf dem Tisch und wurde schon vor Jahren diskutiert in Musikerkreisen und immer wieder besprochen darunter auch im NMZ und in Musikverbänden. Und damals wurde klar formuliert, daß man davon ausgeht, daß in der Endfassung das Finanzamt die alten Bescheide einkassieren darf aber nicht musss. Wie ich sagte, das Thema läuft schon ein paar Jahre und der grösste Aufschrei erfolgte vor ein paar Jahren und dann wurde es erstmal wieder ruhig.....jetzt kommt anscheinend wieder Bewegung rein.


    Vollkommen richtig aber du kannst nicht mehr ziehen als du eingenommen hast an Ust und wenn du dauernd in grossem Stil kaufst und USt. gegenziehst, wirft das Finanzamt da gerne mal einen genaueren Blick drauf, deswegen bekam der Keyboarder einer Band von mir dann eine Ust.-Prüfung. Das Absetzen ist da meist unproblematischer.
     
  17. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Ich kann nur wiedergeben was damals in den Verbänden und von Fachleuten diskutiert wurde und das war, das davon ausgegangen wurde, daß es in der Endfassung eine Möglichkeit für das Finanzamt geben wird, alte Bescheide einzukassieren und man neu beantragen muss und die neuen Bedinungen dann so hoch gesetzt sind, daß es somit eigentlich keine neuen Bescheide geben kann.
    Wenn sich das geändert haben sollte, wäre das wünschenswert und erfreulich. Fachleute gingen bei der Diskussion aber von einem anderen Sachverhalt aus da sonst der Wechsel der Zuständigkeit keinen Sinn macht. Wir werden sehen was passieren wird. Je mehr zumindest bei dem Thema die Musiker unterstützen, umso besser, denn es wird sonst auf die Preise von Musikunterricht und auf die Anzahl der Instrumentallehrer einen Einfluss haben wenn das Gesetz die Ust Befreiung unmöglich macht bzw. dann wird noch mehr schwarz gezahlt werden und das kann nicht im Interesse vom Staat sein.
     
  18. Gerrie

    Gerrie Strebt nach Höherem

    Das alte Bescheide "einkassiert" werden verblüfft mich.
    Hast Du das gehört, erzählt bekommen, oder hast Du das Schriftstück gesehen.
    Kein Vorwurf oder Unterstellung gegen Dich. Sondern Interesse.

    Grüße Gerrie
     
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  19. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Das war damals in der Diskussion von Musikverbänden und Fachleuten bei dem Thema, wovor gewarnt wurde (ist aber halt schon etwas her, 1-2 Jahre). Was wirklich passieren wird, wissen wir erst wenn die endgültige Formulierung für die Regelung steht. Und das Finanzämter Bescheide kippen können, weiss ich schon von dem Thema Ust.-Befreiung von Bands aufgrund Gleichstellung mit öffentlichen Orchestern (also nur für die 7% Auftritte, da man von der Ust. für die 19% Auftritte nicht befreit werden kann), da hat mir ein Steuerfachanwalt ausgiebig aus seiner Praxis erzählt was er da schon durch hat mit Musikern und Bands und Finanzämtern, weil wir als Band da gerade in einer problematischen Situation waren bei dem Thema (wir hatten auch eine Befreiung).
     
  20. Gerrie

    Gerrie Strebt nach Höherem

    Kann ein bestandskräftiger Bescheid geändert werden?


    Bestandskräftige Steuerbescheide sind nicht mehr offen und können nur noch unter ganz bestimmten Voraussetzungen geändert werden: § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO sieht eine Korrekturmöglichkeit für die Finanzbehörden vor, soweit nachträglich Tatsachen oder Beweismittel bekannt werden, die zu einer höheren Steuer führen.

    Quelle: Steuertipps.de

    So kannte ich es bis jetzt.

    Man lernt nie aus. :D

    Grüße Gerrie
     
    Rick und Dreas gefällt das.
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