Muss das Fenster zu?

Dieses Thema im Forum "Saxophon spielen" wurde erstellt von Brille, 11.Juli.2022.

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  1. Brille

    Brille Strebt nach Höherem

    Mal allen Ernstes und aus ganz besonders aktuellem Anlass: Darf ein Nachbar fordern, dass ein musizierender Künstler :eek:das Fenster im Überaum schließt? Gibt es rechtliche Grundlagen oder muss ich über Artikel 1 des Grundgesetzes:cool: argumentieren?

    Oder darf ich mit einem Hämatom drohen? Fragenüberfragen.....
     
    Zuletzt bearbeitet: 11.Juli.2022
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  2. gaga

    gaga Gehört zum Inventar

    Das weiß ich nicht. Für mich sind geschlossene Fenster beim Proben eine absolute Selbstverständlichkeit, die ich nicht nur von mir einfordere. D.h. beim Üben oder auch Musikhören alle vertretbaren Maßnahmen zu ergreifen, damit ich so wenig wie möglich andere nerve.
     
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  3. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Ich vermute, ja. Du hast zwar das Grundrecht auf‘s Musizieren, andererseits hast Du die Pflicht andere nicht unnötig zu stören.

    Mein Rechstempfinden: Musik machen kann man Dir nicht verbieten, aber Du musst alles tun um die Lärmbelästigung so gering wie möglich zu halten.

    Da hilft Dir auch nicht das Grundgesetz.

    CzG

    Dreas

    P. S. Und unabhängig von der rechtlichen Lage würde ich schon schließen, um Rücksicht zu nehmen.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 11.Juli.2022
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  4. quax

    quax Gehört zum Inventar

    Nachbar im Mehrfamilienhaus oder geht es um Häuschen mit Garten drum neben Häuschen mit Garten drum.
    Abschweifend gesagt, darf man im Wohngebiet seinen Rasen zwischen 7:00 und 20:00 werktags mähen. Eine explizite zeitliche Begrenzung des Mähvorgangs oder die Anzahl der Mahten je Woche habe ich noch nicht gesehen.
    Eine gütliche Einigung sollte doch möglich sein.
     
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  5. Gelöschtes Mitglied 1142

    Gelöschtes Mitglied 1142 Guest

  6. quax

    quax Gehört zum Inventar

    Ok. Im verlinkten Artikel gehts um Mietwohnungen und also Mehrparteienhäuser.
     
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  7. JES

    JES Gehört zum Inventar

    Nein, kann er nicht. Er kann von dir keine konkrete Maßnahme fordern.
    Was er aber kann ist auf Einhaltung gewisser lärmpegel zu pochen. M.W. sind das tags 45dB und nachts 35dB. Der Kläger muss dann nachweisen, dass an jedem Ort, der zu seinem Grundstück gehört, dieser Pegel nicht häufig oder dauerhaft überschritten wird. Viel Spaß.
    Ob man sich den Streit jetzt antun will bleibt dir überlassen. Vorschlag: entweder Zeiten vereinbaren, zu denen du bei offenem Fenster übst und zu denen dein Nachbar dann im hobbykeller werkelt, oder Fenster eben schließen.

    Meine Nachbarn kommentieren eher, wenn ich nicht übe. Allerdings stehe ich nicht auf dem Balkon oder im Freien, sondern im Haus und die Fenster mache ich zu (dann höre ich die bummbumm-mukke meiner nachbarskinder nicht).
     
  8. philipp_b

    philipp_b Ist fast schon zuhause hier

    Es kommt immer auf die Umstände an. In der Anfangszeit von Corona versuchte ich genau das einmal im Namen des Musikvereins, in dem mein Überaum ist, zu erfragen. das Ordungsamt sagte, in diesem besonderen Fall sei das als Industrielärm zu werten und vom LLUR (Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume) zu beurteilen. Diese Behörde wiederum sagte, sei das eindeutig kommunale Zuständigkeit. Wer auch immer hätte beschweren wollen, hätte erst einmal herausfinden müssen, bei wem.
     
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  9. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Ich bleibe dabei.

    Rechte und Pflichten abwägen. Rücksicht nehmen. Konfrontation meiden.

    Egal, was hier so hinsichtlich dB geschrieben wird.(Ist juristisch auch nicht sicher).

    CzG

    Dreas
     
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  10. quax

    quax Gehört zum Inventar

    Klar wird man sich irgendwie zusammenraufen müssen. Kommt halt auch darauf an, was der Nachbar genau und mit welcher Vehemenz fordert
     
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  11. Frau Buescher

    Frau Buescher Ist fast schon zuhause hier

    Laubbläser machen sinnlos Stunde um Stunde unerträglichen Lärm. Das sollte man endlich mal reglementieren können
     
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  12. JES

    JES Gehört zum Inventar

    Welches sind denn deine Rechte, welches deine Pflichten?
    Die DB-Werte stammen aus einem Gesetz. (https://www.staedtebauliche-laermfibel.de/?p=38&p2=4.2.2), bzw TA Lärm bzw bimschg.
    Da aber Recht haben und Recht kriegen nicht das gleiche sind, bleiben 2 Möglichkeiten, unabhängig von Rechten und Pflichten :
    1. eine einvernehmliche Lösung, die dann aber schriftlich. Sonst leidet der andere bald an partieller Amnesie.
    2. eine Klage und damit ein Urteil abwarten. Dann habt ihr es schriftlich.
     
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  13. JES

    JES Gehört zum Inventar

    Was er fordert ist unerheblich..... Er muss eine gesetzliche Basis für seine Forderung haben. Sonst fordert er mal, dass du keine musik machst. Und dann, hörst du dann auf?
     
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  14. quax

    quax Gehört zum Inventar

    Quark, quax.
     
  15. Rick

    Rick Experte

    Solche Streitigkeiten kenne ich gut! :lol:

    Aber ich kenne auch die gegenteilige Variante:
    Wohnte mal in einem kleinen, schmalen Mietshaus, über mir ein guter Jazzpianist. Einmal habe ich mit ihm zusammen in seiner Wohnung gegen Abend gejammt, da klopfte plötzlich der Hausbesitzer, der oben drüber wohnte, an die Tür:
    "Macht ihr noch länger Musik?"
    Der Pianist: "Wir wollen nicht stören, können gleich aufhören."
    Vermieter: "Nein, auf keinen Fall! Und lasst bitte die Tür offen, dann kann ich eure schöne Musik besser hören!" :)

    Und hier an der Heidelberger Musikschule, wo ich gerade auf der Terrasse sitze und den lauen Sommerabend genieße, meinte der Hausbesitzer, der zwei Etagen weiter oben wohnt, schon vor zwei Jahren zu mir:
    "Saxofon, herrlich, das höre ich so gern! Lassen Sie ruhig das Fenster beim Unterricht offen!"

    Es gibt also nicht nur musikhassende Banausen auf der Welt! :thumbsup:
     
  16. JES

    JES Gehört zum Inventar

    Stimmt, und völlig sinnfrei...
     
  17. Rick

    Rick Experte

    Mal andersrum gefragt: Warum muss das Fenster denn unbedingt offen stehen?

    Ich habe mich in ähnlicher Situation auch schon mal über eine Nachbarin geärgert, die wollte, dass ich nicht spiele, und zwar wegen ihrer Begründung: "Ich arbeite gerade."
    Darauf meine Antwort, leicht genervt:
    "Ich arbeite auch gerade, ich bereite mich auf meinen Auftritt heute Abend vor, da muss ich das alles können!"

    Das beeindruckte sie zwar, löste aber nicht unser Problem.
    Der Kompromiss war dann, dass ich zumindest mein (nicht schalldichtes) Fenster schloss, das vorher offen gewesen war.

    Und gerade, wo es jetzt heiß werden soll in unserer Gegend, ist es doch besser, die Fenster tagsüber geschlossen zu halten. ;)
     
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  18. Jacqueline

    Jacqueline Strebt nach Höherem

    Ohoh, ich ahne, dass Homeoffice und Musizieren ein neues Spannungsfeld ergeben wird.

    Man hat das Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit in seinen 4 Wänden, sprich man darf musizieren.
    Hat man auch das Recht auf Arbeit in den eigenen 4 Wänden? Ungestört?
    Ich würde ja sagen, dass ersteres schwerer wiegt, da das eigene Heim per se nicht für die Arbeit konzipiert ist.


    Dennoch kann ich Nachbarn verstehen, die regelmäßigen und stundenlanges Üben nervt, mich würde es auch nerven.
    So toll klingen wir nicht dabei meine ich. Drones klingen auch bei einem Profi nervig. Und Saxophon ist eben sehr durchsetzungsfähig.

    Ätzend sind aber die, die nach 3 Tönen auf der Matte stehen und sich wegen Lärmbelästung nachmittags um 15:30 aufregen. Sowas ist albern.
     
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  19. Gerrie

    Gerrie Strebt nach Höherem

    Die Argumente mit Gesetz wer was darf und wer was nachweisen muss ist doch nicht zielführend.

    Natürlich kann ich behaupten ich bin nicht zu laut, muss mir erst mal jemand nachweisen. Ist die Messung richtig durchgeführt worden?
    In welchem Gesetz steht was.
    Der Hinweis auf den Laubbläser ist auch interessant.

    Dann geht es ganz schnell los. Ich übe bei offenem Fenster, der lässt ja sinnlos seinen Laubbläser laufen. Dann kommt der Rasenmäher dazu, und gestern beim Grillen auf der Terasse wurde zu laut geredet. Sind die Fakten nicht so einfach belegbar widmet man sich Themen die belegbar sind.
    Der Zaun bei dem Id... ist doch 1,05m hoch statt max. 1m die zulässig sind.
    Dem zeig ich wer im Recht ist.

    Ich muss nicht bei offenen Fenstern üben, gerade wenn was zig mal wiederholt werden muss und nicht klappt. Ist mir eher unangenehm.
    Da verstehe ich wenn sich ein Nachbar aufregt, wenn das bei offenen Fenstern passiert.
    Oder ein Anfänger.

    Meine Erfahrungen sind, sobald jemand mit dem Gesetzbuch argumentiert geht es nicht lange bis die Gegenseite zurück winkt.
    Oft endet es vor Gericht und nimmt meist erst dann ein Ende wenn eine Partei den Wohnort wechselt.


    Grüße Gerrie
     
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  20. Aerophon

    Aerophon Ist fast schon zuhause hier

    Die Frage ist ja auch, würdest du gerne täglich beschallt werden? Wenn Rick als Profi mit einem anderen Profi jammt, ist das eine Sache, wenn ein Hobbysaxophonist übt, eine ganz andere. Wie gut du spielst weiss ich nicht, aber ich weiss, dass meine Übeeinheiten nicht immer für ein Publikum geeignet wären. Der Sohn unserer Nachbarn spielt Schlagzeug, als Schüler auch gerne mal 1,5 - 2 Stunden am Stück. Situation: Nachbarhaus, ca 8 m entfernt, Souterrainkeller, Fenster modern 2-fach verglast geschlossen Unser Haus ist recht gut schalldämmend. Trotzdem wummert es in unser Erdgeschoss durch. 2 Stunden Bassdrum können schon nerven.
    Muss dein Fenster tatsächlich geöffnet sein? Wäre alle 15 min Stosslüften eine Alternative?

    Aerophon
     
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