Herrenberg-Urteil

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von Gelöschtes Mitglied 11989, 2.Juli.2024.

  1. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    So wie du es siehst führt es dazu, daß man kommunale Musikschulen entweder schliesst oder
    eine Musikschule nur Lehrer festanstellen kann, was finanziell schwierig ist und zu weniger Lehrangebot oder steigeneden Preisen führen würde.
    Als Lehrer an einer Musikschule kann es schwierig werden nicht abhängig von einer Musikschule zu sein, denn du wirst mit Schülern eventuell versorgt und dann ist da zeitlich kein Platz für weitere Musikschulen bzw. dafür muss es erstmal auch ausreichend Musikschullehrerplätze geben (was nicht der Fall ist) und da hast du dann das Problem wenn das alles kommunale Musikschulen sind wurde nichts gewonnen. Zusätzlich ist die Vergütung dann an privaten Musikschulen noch mal anders, so daß da Lehrer oft gar nicht hin wollen (weniger Geld für die Lehrer selbst wenn die Kosten für Schüler höher sind) aber auch da gibt es oft gar keinen Platz und das Scheinselbstständigkeitsproblem wird auch da noch ein Problem werden. Die Idee, daß Lehrer an diversen Musikschulen tätig sind, ist zumindest für Großstädte unrealistisch.
    Du kannst es natürlich wie ich oder Rick machen und arbeitest gar nicht an einer Musikschule, dann ist der Aufwand Schüler zu bekommen aber höher.
     
  2. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Da würde ich mir keine Sorgen machen. Wenn die braune Suppe erstmal weit genug verbreitet ist politisch (so wie der Trend es weltweit gerade zeigt), regelt sich das mit der Kultur von selbst, hatten wir ja schon mal.
     
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  3. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Hier mal der komplexe Sachverhalt sehr gut dargestellt:

    https://www.vgsd.de/statusfeststell...ndigkeit-fuer-auftraggeber-und-auftragnehmer/

    Dazu zu den Folgen für den Auftragnehmer (Scheinselbständiger):

    „Der oder die Scheinselbstständige hat keine Strafen und unmittelbar finanziell wenig zu fürchten. Die Scheinselbstständigkeit ist vor allem das Problem des Auftraggebers. Dennoch sind die Folgen für Auftragnehmer erheblich. Dazu gleich mehr.“

    CzG

    Dreas
     
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  4. Livia

    Livia Ist fast schon zuhause hier

    Das stimmt so nicht. Es ist gängige Praxis, auch in Berlin, dass Musikschullehrer an mehreren Musikschulen tätig sind. Die Schulen achten darauf, dass man eben nicht wirtschaftlich abhängig ist von ihnen. D. h., dass man in der Regel maximal 2 lange oder 3 kurze Tage an einer Schule tätig ist. Deswegen sind Lehrer, die nicht angestellt sind und ihren weiteren Lebensunterhalt nicht hauptsächlich aus anderen Jobs bestreiten, an mindestens zwei Musikschulen tätig.
    Wenn eine Musikschule Lehrer für beispielsweise vier Nachmittage sucht, dann ist es immer eine Festanstellung.
     
  5. Silver

    Silver Strebt nach Höherem

    Ja, genau.
    Deshalb bestanden meine Auftraggeber auch immer auf dem Passus, von den finanziellen Auswirkungen einer Scheinselbständigkeit freigestellt zu werden.
    Ich hatte also wenig zu fürchten, so lange ich dafür gesorgt habe, nicht Scheinselbständig zu sein.
    Kein solcher Passus, kein Projekt. So einfach ist das.


    Die SV-Beiträge, die ein AN zu bezahlen gehabt hätte, muss der Scheinselbständig eingestufte trotzdem nachzahlen. Arbeitslos ohne Bezugsgehalt fürs ALG ist er dann auch gleich noch.
    „Finanziell wenig zu fürchten“ ist also ein ziemlich bitterer Euphemismus für „praktisch ruiniert“
     
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  6. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Rückwirkend für drei Monate. Sch…ist es insgesamt natürlich für den Auftragnehmer.

    Hast Du den Artikel gelesen?

    CzG

    Dreas
     
  7. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Das Problem hatte man vor Jahren schon mal gesehen und gehandelt (zumindest in Berlin). Die dachten nur, sie hätten einen Weg gefunden, der so rechtlich ok wäre und mussten jetzt feststellen, daß dies nicht der Fall ist und es nicht reicht was gemacht wurde, sondern das ganze Konzept Honorarkräfte an kommunalen Einrichtungen noch genauer durchdacht sein muss. Die haben sich auch rechtlich damals mit Sicherheit beraten lassen aber wie es so ist mit Anwälten und Steuerberatern: frag 3 und du bekommst 3 verschiedene Antworten. Es sind ja nicht nur die Musikschulen betroffen, sondern auch viele Lehrkräfte an den Musikhochschulen, denn auch da sind die meisten Lehrer Honorarkräfte und nicht festangestellt (ausser den Profs).
     
  8. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    So unterschiedlich ist die Wahrnehmung. In meinem Umfeld sind alle Instrumentallehrer meist nur an einer einzigen Musikschule tätig und nicht an mehreren. Und die Anzahl der Jobangebote von Musikschulen ist, soweit ich es mitbekomme, eher gering.
     
  9. Silver

    Silver Strebt nach Höherem

    Nein, habe ich nicht gelesen.

    Ich kenne die Realität aus dem unmittelbaren Kollegenkreis. Artikel von irgendwelchen Verbänden sind da irrelevant.

    Die Sozialkassen schätzen. Großzügig. Sehr großzügig. Und dann ist die Zahlung fällig.
    Einsprüche und andere Rechtsmittel haben nämlich im Sozialversicherungsrecht keine aufschiebende Wirkung: Der Kollege hatte kein Geld mehr für einen Anwalt.
    Ich habe dem Kollegen die Anwaltskosten vorgestreckt, weil er keine Rechtschutzversicherung mit Deckung für Arbeitsrecht hatte. Braucht man als Selbstständiger ja eigentlich auch nie…
     
  10. onomatopoet

    onomatopoet Ist fast schon zuhause hier

    Momentan gibt es da glücklicherweise einen - je nach Region - gegenläufigen Trend, siehe die VDM-Stellenangebote.
     
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  11. onomatopoet

    onomatopoet Ist fast schon zuhause hier

    Genau, so etwas ist auch immer abhängig davon, wie die Musikschulleitung agiert, bzw. hinter den Angestellten steht; ansonsten empfehle ich für solche "Angebote" den Gang zum Personalrat/Personalamt der Stadt.
     
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  12. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Dann wohne ich in der falschen Region.
     
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  13. onomatopoet

    onomatopoet Ist fast schon zuhause hier

    Und in einer Teilzeit-Festanstellung ist man auch nicht unbegrenzt weisungsgebunden: wenn meine Unterrichtstage bspw. Montag und Dienstag sind, kann der AG an den anderen Tagen nicht über mich verfügen, da ich ja die Möglichkeit erhalten muss, für einen anderen Arbeitgeber tätig zu sein, um ein Auskommen generieren zu können
     
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  14. Gerrie

    Gerrie Strebt nach Höherem

    Jo,

    Dann hat man eben die Sache nicht nachhaltig bearbeitet.

    Der erste Schritt ist, man macht sich schlau erarbeitet eine Lösung und lässt die vom Juristen absegnegnen.

    Nur den Juristen fragen reicht nicht.

    Mir ist es zu einfach wie hier dem TV der schwarze Peter zugeschoben wird. Ist halt einfacher als ehrlich zu sagen ich habe es verpasst.....

    Wir haben es auch hin bekommen. Glaube nicht dass wir schlauer sind als Andere.

    Grüße Gerrie
     
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  15. Gelöschtes Mitglied 15706

    Gelöschtes Mitglied 15706 Guest

    Wir können eigentlich alle entspannen: In einem Jahr bekommen wir Kanzler Söder, Finanzminister Lindner und Kulturstaatsminister Björn Höcke. Dann werden die Musikschulen und -hochschulen mit Geld zugeschmissen, dass es nur so saust, und für jeden Lehrer ist dank der Subventionen eine Festanstellung zu 50.000€ netto drin.
     
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  16. Gerrie

    Gerrie Strebt nach Höherem

    D
    Dann hast Du wohl das richtige Pferd gesattelt. :D
     
  17. Gelöschtes Mitglied 15706

    Gelöschtes Mitglied 15706 Guest

    Natürlich habe ich das richtige Pferd gesattelt. Man kann sich nur an der Mähne nicht so gut festhalten und es stinkt aus dem Maul, aber jedes Pferd hat eben so seine Schwächen
     
  18. Silver

    Silver Strebt nach Höherem

    Wenn dann dort nur deutsches (baairrrisch-frrrengggisches) Liedgut gelehrt wird, vielleicht.

    Mit unserer linksgrün versifften Hottentottenmusik für Woke dürften wir eher alt aussehen.
    Naja, sind wir ja auch. Also alt. Also die meisten hier…

    Das mit der Währung könnte auch noch ein Thema werden. „Neue Reichsmark“? Wechselkurs 50:1 … dann kommen auch die 50k hin.
     
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  19. Werner

    Werner Strebt nach Höherem

    Ganz Aktuell:
    https://www.berlin.de/ba-neukoelln/aktuelles/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1462215.php


    Bezirksamt Neukölln / Berlin

    Angebote der Musikschule und Volkshochschule in Neukölln gesichert

    Pressemitteilung vom 02.07.2024

    Das Bezirksamt Neukölln hat heute beschlossen, die bestehenden
    Vertragsstrukturen an der Neuköllner Musikschule und der Volkshochschule
    fortzuführen. Zuvor hatte das Bezirksamt intensiv geprüft, ob eine
    Neustrukturierung der Verträge die arbeitsrechtliche Situation der
    Lehrkräfte verbessern könnte. Im Ergebnis hat das Bezirksamt sich für
    ein berlinweit einheitliches Vorgehen entschieden und zugleich
    Mitarbeitende des Bezirksamtes von möglichen Haftungsansprüchen befreit.

    Eine Entscheidung war nötig geworden, nachdem durch das sog.
    Herrenberg-Urteil aus dem Jahr 2022 derzeit Honorarverträge an
    Musikschulen in ganz Deutschland in Frage gestellt werden. Durch das
    Urteil muss grundsätzlich geklärt werden, in welchen Fällen
    Musiklehrer:innen als Honorarkräfte beauftragt oder fest angestellt
    werden müssen. Kurz vor dem Beschluss des Bezirksamtes hatte der Senat
    mit der Deutschen Rentenversicherung Bund ein Moratorium ausgehandelt,
    wonach bis zum 15. Oktober 2024 keine sog. Statusfeststellungsverfahren
    durchgeführt werden. Bereits im März hatte der Senat gegenüber den
    Bezirken eine Unterstützung zugesichert, sollte es zu Nachforderungen
    der Sozialversicherungsträger kommen.

    Bezirksstadträtin Karin Korte: „Wir brauchen eine Perspektive für die
    Musikschule, für die Lehrkräfte genauso wie für die vielen Kinder und
    Jugendlichen in Neukölln, die die vielfältigen Angebote der Musikschule
    wahrnehmen wollen. Im Ergebnis müssen wir im Land Berlin einheitlich
    vorangehen, weshalb wir uns dem Weg der anderen Bezirke anschließen.

    Mit dem Moratorium haben wir in Berlin Zeit gewonnen, aber eine
    Neuregelung ist dennoch dringend nötig. Der Senat steht jetzt unter
    Zugzwang, bis zum Oktober Vorschläge für ein einheitliches Vorgehen in
    Berlin zu ermöglichen. Die Hängepartie muss endlich aufhören, damit
    Lehrkräfte und Schüler:innen sich auf das Musikmachen konzentrieren
    können. Wir haben in Neukölln in den letzten Wochen ganz konkrete
    Vorschläge erarbeitet, die wir gerne in den Prozess einfließen lassen.“

    Im Anschluss an den Beschluss werden nun die einzelnen Lehraufträge für
    die Honorarkräfte zum anstehenden Schuljahr vergeben. Auch die
    bestehenden Verträge mit Schüler:innen können damit fortgeführt werden.

    An der Neuköllner Musikschule Paul Hindemith sind 26 festangestellte
    Musiklehrer:innen und 180 Honorarkräfte tätig. Sie unterrichten über
    5.000 Schüler:innen in Schulen und Kitas, in zahlreichen Ensembles sowie
    in über 1.150 Einzelverträgen. An der Volkshochschule Neukölln
    unterrichten bis zu 400 Honorarkräfte; jährlich nehmen etwa 23.000
    Teilnehmende an den Kursen teil, die damit als siebtgrößte Einrichtung
    ihrer Art in Deutschland gilt.
    Bezirksamt Neukölln

    Karl-Marx-Str. 83
     
    Rick, Livia, jabosax und 3 anderen gefällt das.
  20. Katzenmusiker

    Katzenmusiker Admin Mod

    -- mea culpa --
     
    Zuletzt bearbeitet: 4.Juli.2024
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