Schönen Guten Tach zusammen, hat jemand eine Ahnung, wo man zu guten Konditionen gebrauchte Hörner loswerden kann? Habe ein feines silbernes Conn Ladyface Altsax, für das ich merkwürdigerweise keinen Abnehmer finde.
Hallo ChriCo, sowas sollte doch zu verkaufen sein, kommt halt auch auf den Preis an... Kannst es ja mal hier bei den Kleinanzeigen einzustellen. Gruss und willkommen im Forum, Martin
Ich denke auch the martin hat das Problem genannt, oft werden die zu erzielenden Preise für alte Amis in Deutschland überschätzt, auf dem US-Markt erzielen sie viel höhere Preise als Hierzulande. Ich denke die Amis zahlen freiwilig einen gewissen Patriotenzuschlag, den hier die wenigsten bereit sind zu zahlen. Du kannst es mal in den Kleinanzeigen versuchen, wenn du das nicht schon versucht hast. Allgemein ist der Zeitpunkt zum verkaufen momentan schlecht, die Preise liegen so niedrig wie lange nicht mehr. Ist es das welches in den Kleinanzeigen steht für 2100€? Wenn ja, ich denke das ist ein bissl viel, bei Thomann ist mal eines aus dem besten Jahrgang mit Garantie für 1399€ weggegangen...
jo, hab´s schon länger da stehen - für unter 2000 würde ich´s aber nie abgeben. ich habe selber 2400 dafür bezahlt - in einem laden nahe amsterdam. da hat man es mir nur ungern abgegeben, weil es quasi deren liebling unter den alten Hörnern war und tadellos in schuß ist. mike duchstein würde mir dafür 1400 geben, was wohl heißt, dass er es für +/- 2000 weiterverkaufen würde. für ein conn muss man bei ihm insgesamt scheinbar auch soviel auf den tisch legen - seine anderen liegen auch so in dem bereich.
Naja, er muss ja auch eine Garantie dafür geben, deswegen macht er ja schon einen Aufschlag. In deinem Fall würde ich dir dann dazu raten es selbst zu behalten, vielleicht verzeichnet sich ja in näherer Zukunft auch eine Preissteigerung bei den alten Hörnern, so dass sich dann ein Preis in deiner Erwartungshaltung ergibt. Ich wünsche dir jedenfalls viel Erfolg bei der Suche nach einem Liebhaber...
Hi, ich verfolge die Preise sowohl im Internet bei Händlern und eBay, als auch in Marktplätzen oder in der Zeitung. Ein Ladyface lässt sich im Moment unmöglich für 2000,- loswerden. Je nach Zustand sind im Moment 1000-1600 realistisch. Hier in München steht schon seit einem Jahr eines für 1600,- in so ziemlich jedem Anzeiger und auch in Online Marktplätzen. Mag keiner... Im Moment kann es sich einfach keiner Leisten, Geld für einen Namen auszugeben. Wenn man bedenkt, was man für bereits sehr wenig Geld bekommen kann Viele Grüße Chris
@ChriCo: Dann rechne mal von den 2000.- 16% MwSt. runter die der Händler abführt, dann bist Du bei 1680.- die übrig bleiben. Ich denke, dass Du Dein Horn sicher noch eine Weile behalten wirst. Trotzdem viel Glück beim Verkauf. Gruß Markus
@mgsax Die MWST ist für den Kaufmann der eine Firma führt ein durchlaufender Posten. Wenn er vor 1400 incl. Vorsteuer bezahlt, dann kann man das verrechnen. Er muss also nur die MWST Zahllast an das Finanzamt bezahlen, die monatlich erfolgen muss. Übrigens 2000 incl. USt. das sind netto 1724,14 für den Händler und nicht 1680. Die Zahllast bei einem Einkaufspreis 1400 incl. MWST und Verkauspreis 2000 incl. Mwst wären 275,86 Umsatzseteuer - 193,103 Vorsteuer = 82,76 Euro die der Händler dann an das Finanzamt abdrücken muss. Er hätte einen Gewinn vor ESt an dem Sax von 517,24 Euro. Diese gehen dann in die Gewinn und Verlustrechnung, wo Aufwendungen und Erlöse verrechnet werden. Die GuV. unteliegt dann der Est. oder Gewerbesteuer , je nachdem was für einen Firmentyp gewählt wurde. ----------------------------------------------------------- Und wenn man dann als Privatmann ein Sax für 1400 verkauft, so müsste man dies auch entsprechend in der Steuererklärung angeben. Ist ja ein Veräußerungsgewinn. da gibt es auch nichts mit Vorsteuer (da kein Handel) ------------------------------ Für die Beurteilung der Steuerpflicht von Veräußerungsgeschäften gelten grundsätzlich die allgemeinen steuerlichen Regelungen. Für An- und Verkäufe im Internet (z. B. ebay) gelten insoweit keine Besonderheiten. Einkommensteuerpflichtig ist danach in der Regel die Veräußerung von anderen Wirtschaftsgütern als Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als ein Jahr beträgt (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Hiervon ausgenommen ist allerdings die Veräußerung von Wirtschaftsgütern, deren Verbrauch (Wertverzehr) typischerweise der privaten Lebensführung zuzurechnen ist. Hierbei handelt es sich also um Wirtschaftsgüter des "täglichen Gebrauchs" (Gebrauchsgegenstände), die zunächst zur Verwendung im Rahmen der privaten Lebensführung angeschafft wurden (z. B. Kleidung, Einrichtungsgegenstände, PKW). Eine Steuerpflicht tritt überdies grundsätzlich erst ein, wenn der Gewinn aus allen Veräußerungsgeschäften eines Jahres zusammengerechnet mehr als 511 Euro beträgt. Der Gewinn ist dabei der Differenzbetrag zwischen den Anschaffungskosten des Gegenstands und dem bei dessen Veräußerung erzielten Erlös. Zusätzlich können die Veräußerungskosten ebenfalls abgezogen werden. Wenn Sie allerdings wiederholt An- und Verkäufe tätigen und daraus Gewinne erzielen, kann schon ab dem ersten An- oder Verkaufsgeschäft auch eine gewerbliche Betätigung vorliegen. In diesem Fall sind die erzielten Gewinne steuerpflichtig unabhängig davon, wie lange der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung ist. Außerdem entfällt die Freigrenze von 511 Euro, so dass Sie -ggf.- auch niedrigere Gewinne versteuern müssten. Darüber hinaus können die An- und Verkäufe auch zur Umsatzsteuerpflicht führen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie die Gegenstände nicht zum eigenen persönlichen Bedarf, sondern zum Zwecke des baldigen Verkaufs anschaffen. In diesem Fall verhalten Sie sich wie ein Händler am Markt und bereits wenige Verkaufsgeschäfte machen Sie zum Unternehmer. Umsatzsteuer wird dann in der Regel allerdings nur anfallen, wenn Ihre Einnahmen aus den Verkäufen und ggf. weiteren unternehmerischen Betätigungen die Kleinunternehmergrenze des § 19 Abs. 1 UStG von 17.500 Euro jährlich überschreiten. Die Frage, ab welchem Umfang Veräußerungsgeschäfte als eine gewerbliche Betätigung zu beurteilen ist, kann nur im Einzelfall und nicht generell beantwortet werden. Sollten hierzu weitere Fragen bestehen, wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt oder einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe.
Hallo Carlos, da hast Du sicherlich Recht und offensichtlich mehr Ahnung als ich. Was ich grundsätzlich damit sagen wollte ist, dass sich bei einem Privatverkauf üblicherweise nicht dieselben Preise erzielen lassen wie die, die beim Händler gezahlt werden. Die privaten liegen meist drunter, manchmal sogar deutlich. Gruß Markus
Hi carlos, deine Argumentation klingt druchaus plausibel und logisch Dennoch wird dir jemand, nur weil du ihm das erklärst nicht mehr Geld bezahlen Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis, da hilft es auch nix, dass du Anung vom Finanzsystem hast! Viele Grüße Chris
was man nicht alles machen müsste.... Unsere Regierung "müsste" erst mal eines lernen: Sparen bedeutet: weniger ausgeben - und NICHT: mehr einnehmen! 30 Milliarden Euro (30.000.000.000,00 €) Steuerverschwendung "müssten" auch nicht sein. mal wieder nachdenklich...martin
Ein Kumpel von mir hat einpaar Saxophone aus den USA gekauft und wollte die dann hier etwas teuerer verkaufen. Er hat hier dann einige abgesetzt und am Jahresende bekam er dann einen Brief vom Finanzamt, er solle doch dern Veräußerungsgewinn angeben.Auch der einzelne Verbraucher kann schnell zum Unternehmer werden, wenn er gewerblich, sozusagen nebenbei Verkäufe tätigt. Dies lässt sich relativ gut aus den Bewertungen des einzelnen Verkäufers ablesen. Anhaltspunkte für eine Unternehmereigenschaft liegen immer dann vor, wenn in kurzer Zeit sehr viele, insbesondere gleichartige Verkäufe vorgenommen werden. Auf die Gewinnerzielung kommt es nicht an. Auch die nebenberufliche unternehmerische Tätigkeit fällt unter § 14 BGB. Es ist darauf hinzuweisen, dass für die Zuordnung zum privaten oder unternehmerischen Bereich entscheident nicht der innere Wille der Handelnden, sondern objektiv die Auslegung des Inhaltes des Geschäftes und dessen Begleitumstände. So agumentiert dann auch das Finanzamt.
...na, wenn die vom FA nichts besseres zu tun haben als bei ebay zu spionieren, dann hilft wohl nur noch "privatauktion"....in diesm Fall verzichtet man doch gerne auf die Bewertung....
also, leute... ihr könnt mir getz nix mehr erzählen - habe heute von einem fachmann nochmal erfahren, dass ein preis von 2400 euro gerechtfertigt ist - für dieses Instrument jedenfalls. ist halt nicht ein "gewöhliches" ladyface - hat mich gefreut, das zu erfahren. dauert´s halt noch, bis ich´s loswerde...
Jaja, ein "Fachmann" der einen Preis für gerechtfertigt hält, aber das Gesetz von Angebot und Nachfrage verstanden hat... leider gibts davon sehr viele, wie man immer wieder in eBay Auktionen lesen kann Ich würde dir aber auch dazu raten, das Sax noch zu behalten! Bevor du es jetzt weggibst und es dann später bereust und dem Sax noch nachtrauerst! Viele Grüße Chris
Das hilft Dir nur nicht viel, wenn keiner bereit ist, diesen Preis zu zahlen. Ich hab' mal eins (guter Zustand) bei Ebay verkauft für 900 Euro. Tut mir heute noch leid, wenn ich dran denke...
...ist kein problem, das horn noch zu behalten, und ebay ist garantiert keine option - das wären perlen vor die säue. früher oder später wird sich schon jemand finden, der ´ne geile vintagekanne haben will.