Umsatzsteuerpflicht für qualifizierten Musikunterricht

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von Woliko, 6.September.2024.

  1. Woliko

    Woliko Strebt nach Höherem

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  2. Gisheber

    Gisheber Ist fast schon zuhause hier

    .. und wer kassiert die voreingstellte Spende?

    Klar, man kann auch auf 'nicht spenden' klicken, aber das ist nicht als Schaltfläche dargestellt. Ein Schelm ...
     
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  3. SaxPistol

    SaxPistol Strebt nach Höherem

    Die OpenPetition gGmbh , welche in dieser Rechtsform Spenden empfangen darf und diese zweckgebunden verausgaben muss.
    Über Sinn oder Unsinn von Online-Petitionen im Allgemeinen kann man sicher sehr ausufernd diskutieren.
    Hier sollte es aber eher um konkret diese Petition gehen.
    Meine Meinung.
     
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  4. Woliko

    Woliko Strebt nach Höherem

    Tut mir Leid, den „Spendenknopf“ hatte ich übersehen. Mir geht es um den Inhalt der Petition.
     
    Rick gefällt das.
  5. Gisheber

    Gisheber Ist fast schon zuhause hier

    Ich finde das Anliegen auch gut und wir werden das unterstützen, aber das mit der Spendenfalle schadet dem edlen Zweck. Ich sehe keine Notwendigkeit die Petition mit einer Spende zu verknüpfen. Und die Frage ist, wieviele potentiellen Unterstützer unterschreiben die Petition deshalb nicht weil sie bei der Spende den Vorgang abbrechen.

    Die Petition finde ich gut, die Spendengeschichte nicht.
     
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  6. ppue

    ppue Mod Experte

    Gute Petition. Ich habe keinen Spendenknopf gesehen.
     
  7. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Ich denke Du bist gegen Lobbyismus?….:duck:

    CzG

    Dreas
     
  8. ppue

    ppue Mod Experte

    Was hat direkte Demokratie mit Lobbyismus zu tun?

    Ich, du willst nur spielen (-:
     
  9. SaxPistol

    SaxPistol Strebt nach Höherem

    Einfach mal lesen.
    OP.jpg

    Niemand wird gezwungen, eine Spende an OpenPetition zu entrichten.
     
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  10. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Interessengruppen organisieren eine Petition….klassische Lobbyarbeit.

    Aber lassen wir das. Gehört hier nicht hin.

    CzG

    Dreas
     
  11. giuseppe

    giuseppe Strebt nach Höherem

    Ich denke @ppue lehnt mit seiner Idee von Lobbying eher die Visite im Ministerium ab, bei der der Minister zu einem üppig honorierten Fachvortrag bei einer geschlossenen Versammlung von Branchenvertretern geladen wird, inkl. 5-Gänge-Menü, individueller Austausch, Hotel und Flug Business-Class.

    Und damit sind wir wieder bei den Spenden. Wenn die üppig genug ausfallen, gibt’s vielleicht eine Einladung für den entsprechenden Minister mit allen hier anwesenden Musiklehrern bei @Dreas im Garten zu speisen und dort eine üppig bezahlte Darbietung auf der Blockflöte zu geben. :)
     
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  12. Silver

    Silver Strebt nach Höherem

    :ironie:

    Wenn ich — als einer letzten FDP-Wähler — daran denke, dass meine Polo-Ponies mit 7% MWSt belegt werden (und da brauche ich so zwei bis drei neue pro Saison) kommt mir bei dem Gejammer über Steuerbefreiung oder nicht der ebenfalls mit 7% belegte Trüffel hoch!
    Die sollen lieber mal meinen Golf-Pro von der Mehrwertsteuer befreien. Ich habe seit drei Jahren das gleiche Handicap. Der Kerl hat also keinen Mehrwert!

    Ironie aus.


    Sachlich auseinander dividiert geht es hier doch um private Musikschulen, die angestellte oder freiberufliche Musiklehrer haben und von der „Fröhlichen Blockflöte“ über „Selbstverwirklichender Ausdruck durch Trommeln“ vor allem jungen Menschen in Gewinnerzielungsabsicht ein Instrument nahebringen wollen. Die Vorbereitung auf ein Musikstudium oder sogar das Training eines Starpianisten vor einer Tournee dürften da eher die Ausnahme sein.

    Es geht nicht um öffentlich-rechtliche oder gemeinnützige Musikschulen (Stadt, Gemeinde, Feuerwehr usw.) sowie eingetragene Musikvereine, die sind nicht mehrwertsteuerpflichtig.

    Und es geht auch nicht um Freiberufler, die nebenbei Unterrichten und damit unter den aktuell 25.000€ Nettoumsatz liegen, der bis 31.12.2024 „nicht erhoben wird“ (ein Gnadentitel) und ab 1.1.2025 von der Mehrwertsteuer befreit wird (dank der EU nun ein Rechtstitel).

    Wenn ich mir die Diskussionen der letzten Monate und Jahre zum Thema Entgelt für Musiklehrer ins Gedächtnis rufe, betrifft es nur eine eher kleine Gruppe von selbstständigen Musikpädagogen, die nahezu ausschließlich auf eigene Rechnung unterrichten und damit über die 25.000€ Nettoumsatz überschreiten (der von den Finanzämtern i.d.R. auch als Überschuss akzeptiert wird).

    Die im NMZ beklagte Bürokratisierung ist auf keinen Fall exklusiv für Musiklehrende.
    Das trifft ausnahmslos alle in Deutschland, zumindest alle Selbstständigen oder Unternehmer.

    Damit haben wir es hier mit sehr eindeutigem Lobbyismus zu tun, der dieses Mal den hehren Zweck der musikalischen Bildung haben soll.

    Zurück zur Ironie:
    Polo-Ponies und Rennpferde sind, genau wie Austern, Trüffel und Kaviar oder die historischen Mercedes SL von 1959 und 1964 echtes Kulturgut. Da bestehe ich auf Gleichbehandlung und fordere vehement eine Mehrwertsteuerbefreiung! Auch für die Werkstatt, die ständig an der Pagode rumschrauben muss! :evil:
     
  13. Bernd

    Bernd Gehört zum Inventar

    :ironie:
    Das macht die KI. Der Spendenknopf erscheint nur bei den Besserverdienenden.
     
  14. altoSaxo

    altoSaxo Ist fast schon zuhause hier

    Ich habe gerade überlegt, ob ich die Petition unterstützen sollte oder nicht und mir kamen folgende Gedanken.

    Ich bin grundsätzlich für möglichst einfache und wenige Gesetzte sowie für unbürokratische Verfahren. Steuerbefreiung für bestimmte Leistungen erfordern zusätzliche gesetzliche Regelungen.

    Ob Unterricht allgemein, Musikunterricht im speziellen oder ganz speziell die Vorbereitung auf eine Aufnahmeprüfung an einer Hochschule dadurch steuerlich gefördert werden, sollte, dass er von der Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer befreit sein soll, da gibt es Gründe dafür und dagegen.

    Zunächst ist die Kleinunternehmerregelung zu beachten: Wer nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz erzielt, braucht keine Umsatzsteuer anzuführen und für diejenigen spielt die geplante Regelung keine Rolle.

    Für die anderen ist unklar, wie sich das geplante Gesetz auswirken würde, weil nicht klar ist, wie ohne das wegfallende Bescheinigungsverfahren beurteilt wird, ob der Unterricht auf eine Aufnahmeprüfung vorbereitet.

    Nach meinem Eindruck aus den Beiträgen mehrerer Instrumentenforen dient Instrumentalunterricht faktisch in den allermeisten Fällen nicht der Vorbereitung auf eine Aufnahmeprüfung, zumindest nicht klar zielgerichtet und die meisten Schüler werden auch keine Aufnahmeprüfung machen. Insofern kann man sich fragen, inwieweit das geplante Gesetz überhaupt relevant ist. Wenn man rein abstrakt sagt, ein Schüler könnte ja potenziell später mal Musik studieren wollen, wäre die Betrachtung natürlich anders. Ich weiß nicht, was da im Bescheinigungsverfahren im Detail vorausgesetzt oder geprüft wird. Ich bezweifle aber, dass dafür ein Bescheinigungsverfahren notwendig ist. Hier könnte eine Verordnung regeln, dass Musikunterricht immer oder unter bestimmten Voraussetzungen wie etwa eine Altersbeschränkung auf eine Aufnahmeprüfung vorbereitet und so ein Bescheinigungsverfahren ersetzen und Bürokratie einsparen.

    Gleichwohl halte ich es gesellschaftlich für sinnvoll und nützlich, wenn sich Menschen in der Freizeit weiterbilden. Insofern könnte man überlegen, ob man Unterricht generell von der Umsatzsteuer befreien sollte. Damit erübrigte sich auch jede Prüfung, ob der Unterricht auf etwas vorbereitet oder nicht.

    Das wäre dann aber eine Initiative für eine Gesetzesänderung, die über die von der Petition betroffene Fragestellung hinausgeht.

    Auch müsste sich die Gesellschaft im klaren sein, dass eine solche Steuerbefreiung gegenfinanziert werden muss.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6.September.2024
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  15. Silver

    Silver Strebt nach Höherem

    Toller Deutsh…

    es sollte natürlich heißen: 25.000€ Nettoumsatz liegen, auf den bis 31.12.2024 die Mehrwertsteuer „nicht erhoben wird“ (ein Gnadentitel)


    Falls es unklar ist: Ich bin sehr dafür, alles, was mit Bildung zu tun hat, generell von der Mehrwertsteuer zu befreien.

    Im Gegenzug muss man sich als Anbieter schon die Frage gefallen lassen, ob bestimmte Kurse nicht doch eher der Freizeitgestaltung dienen.
    Schwieriges Terrain. Ist der esoterische Klangschalen-Ausdruckstanzkurs für Mensch*Innen ab 50 noch Bildung oder schon Freizeit?
     
  16. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Ich unterstütze die Petition nicht.

    Dass eine Reform und Vereinfachung der MwSt. überfällig ist, steht außer Frage.

    Dies hat aber nichts mit der Petition zu tun. Da geht es tatsächlich um Klientelpolitik.

    CzG

    Dreas
     
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  17. giuseppe

    giuseppe Strebt nach Höherem

    Das ist Therapie. Wie sich das steuerlich auswirkt, kann ich aber nicht sagen. :duck:
     
  18. giuseppe

    giuseppe Strebt nach Höherem

    Ich kenne den ganzen gesetzlichen Rahmen hier nicht.

    Aber wenn ich lese, dass eine neue Nachweispflicht mit darauf folgender Einzelfallprüfung eingeführt wird, dann wäre auch in Unkenntnis der Details mein prompter Impuls, das Gesetz mit aller Macht zu verhindern.
    Zum einen erschafft das weitere ineffiziente und unbezahlte Dokumentationspflichten bei den Arbeitenden und erhöht indirekt den Bedarf an Verwaltern zum überprüfen der Anträge. Das kann doch nicht sein, dass permanent Gesetze geschaffen werden, die in der Konsequenz die Schaffung neuer Jobs zur Ausarbeitung der Bürokratie erfordern werden. Und man bekommt manchmal den Eindruck, dass dies der Plan hinter vielen Gesetzen ist. Dass die öffentliche Hand dann am Ende aber genauso pleite ist wie vorher, wenn sie das Geld in den eigenen Betrieb pumpt, scheint nachrangig?
    Oder verstehe ich das nur nicht richtig?
     
  19. SaxPistol

    SaxPistol Strebt nach Höherem

    Es bedarf einer ärztlichen Verordnung, um von der USt befreit zu sein.
    Ergo: Findest Du einen Arzt (ja, oder eine Ärztin), der/die dir eine Verordnung zur Klangschalen-Ausdruckstanztherapie ausstellt, dann sparste Dir die USt.
     
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  20. altoSaxo

    altoSaxo Ist fast schon zuhause hier

    Es ist nicht so, dass die Finanzämter alles bis zum Nachweis überprüfen müssen, im Gegenteil. Oft wird auf die Plausibilität und Richtigkeit der Angaben vertraut.
     
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