Herrenberg-Urteil

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von Gelöschtes Mitglied 11989, 2.Juli.2024.

  1. Gerrie

    Gerrie Strebt nach Höherem

    @JES

    Wenn ich die Zahlen von @ilikestitt anschaue liegt es natürlich auf der Hand warum die Variante Honorarkräfte so "beliebt" ist.

    Bei den Sätzen, deutlich höhere Ausgaben für Miete. Da wundert mich nichts mehr.
    Trotzdem ist das für mich kein Zustand der erhaltenswert ist.

    In meiner Zeit als Betriebs- und Personalrat habe ich sinngemäß oft gehört.
    "Wenn ihr das durchsetzen wollt müssen wir die Produktion verlagern. Dann seid ihr Schuld wenn ........."

    Ich hoffe für die Betroffenen, dass es eine Lösung gibt die an der Situation nachhaltig Verbesserungen erzielt.

    Grüße Gerrie
     
  2. JES

    JES Gehört zum Inventar

    Sorry, vielleicht habe ich das übersehen: gab es eine Rechnung, um wieviel das wirklich teurer wird?
     
  3. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Nur zur Erläuterung.

    Wenn Du als Dienstleistungsunternehmen freie Mitarbeiter beschäftigst kalkulierst Du
    Was teurer wird?

    CzG

    Dreas
     
  4. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Das mit dem durchzahlen habe ich ja in diesem Thread schon ausführlich erklärt. Du bezahlst nicht für Stunden, die du nicht bekommst. An öffentlichen Musikschulen wird allerdings in den Ferien nicht gezahlt an die Lehrer, soweit ich weiss, dafür bekommen sie mehr in den anderen Monaten, wenn ich es richtig verstanden habe.

    Du hast leider recht. Das Problem ist nicht neu und man hat immer wieder was geändert und dann gedacht, jetzt ist aber rechtlich alles ok und plötzlich entsteht da eine Lawine. Das Herrenberg Urteil hat ja nun auch schon 2 Jahre auf dem Buckel, warum jetzt die Panik da ist, kann man nicht verstehen. Anscheinend war vielen das Urteil bis jetzt gar nicht bekannt.
     
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  5. JES

    JES Gehört zum Inventar

    Sorry, deshalb schrieb ich, dass ich nicht weiß, wie es intern verrechnet wird.
    Lt Gebührenordnung heißt es, dass mir 35 (Schul-)Std im schuljahr zustehen und ich 120€ im monat zahle. Das aber 12 monate. Jetzt kann jeder rechnen.

    Eine Rechnung, was eine fest angestellte Teilzeitkraft gegenüber einer stundengebuchten Honorarkraft tatsächlich teurer wird, habe ich hier nicht gesehen.
    Mein laienhaftes Verständnis ist, dass es lediglich um Flexibilität geht. Der AG wird Honorarkräfte bei fehlendem Bedarf leichter los bzw kann Stunden flexibler anpassen.
    SV sollte auch eine Honorarkraft zahlen, aus eigenem Interesse (schon blöd ohne Krankenversicherung, wenn der herzkasper kommt: Geld im Alter braucht man irgendwie auch). ME. ist das dann nur eine Frage der Aufteilung. Gebe ich der honorarkraft 10€ für SV, oder nur 5 und zahle als AG die anderen 5 direkt an die versicherungen.

    @Rick
    Die Nebenerwerbslehrer haben m. E. einen wettbewerbsvorteil. Die sind bereits über ihre AG in der SV und brauchen daher nicht noch Anteile vom stundengeld beiseite legen. Ev, weiß ich nicht, ist das in der Summe auch steuerlich günstiger, so dass vom stundengeld netto mehr übrig bleibt. Ich kann da meinen gitarrero mal fragen, wenn es wirklich interessiert.
    Grundsätzlich, und das müssen wir nicht diskutieren, finde ich, dass im Vergleich zu anderen Berufen (mit akademischem Abschluss) instrumentallehrer eher unterbezahlt sind. Dozenten vom TÜV kosteten für Grundlagenschulungen (da muss man nicht studiert haben für) vor 10 Jahren um 1500€/Tag. Fachschulungen.... deutlich mehr.
     
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  6. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Es wird teurer um alle Sozialversicherungsabgaben, die ein Arbeitgeber zahlen muss:

    gesetzlichen Krankenversicherung,
    Rentenversicherung,
    Arbeitslosenversicherung,
    Pflegeversicherung
    Unfallversicherung
    Lohfortzahlung im Krankheitsfall
    Urlaubsgeld
    eventuell Mutterschaftsgeld und ähnliches

    ich bin sicher es gibt noch mehr.

    Was muss für eine Honorarkraft davon vom Arbeitgeber gezahlt werden? Soweit ich weiss nichts.



    Ja sie sind unterbezahlt, gerade auch wenn sie eine entsprechende Ausbildung haben, denn anders als in anderen Bereichen verdienst du mit Abschluss bei Musik nicht besser als ohne.
    Da die Leute aber wenig zahlen wollen und es immer Jemanden gibt, der bereit ist für sehr wenig Geld zu arbeiten sind höhere Preise kaum durchzusetzen. Ich kann meine Preise bei Schülern nur bei neuen Schülern anheben, selbst wenn die Musikschulen in der Zwischenzeit ihre Preise erhöht haben und über die Preise von einer Musikschule kann ich nicht gehen, wenn ich mit den Musikschulen um Schüler konkurrieren muss. Durch die Subventionierung haben Musikschullehrer dann oft sogar ein kleines bisschen mehr Geld pro Stunde als der Privatlehrer, der mit den Preisen mithalten muss und nicht vom Staat subventioniert wird.
    Ich rate selbst meinem begabtesten Schülern von der Ausbildung zum Musiker und Instrumentalpädagogen ab derzeit, denn das führt derzeit oft in eine finanziell prekäre Zukunft. Ich werde bis an mein Lebensende zumindest arbeiten müssen, Rente kann ich vergessen (und ich zahle freiwillig ein).
     
  7. Livia

    Livia Ist fast schon zuhause hier

    Nur der KSK-Beitrag, der ist aber sehr niedrig (ca. 15 € / Honorarkraft pro Monat).

    Und noch zu der "Geiz ist Geil" - Mentalität von manchen Schülern: Ich würde gar nicht sagen, dass das ein Hauptgrund ist, auch wenn natürlich auch auf den Preis geschaut wird. Die Allermeisten können einfach guten, qualifizierten Unterricht von schlechtem nicht unterscheiden. Den Unterschied merken sie erst, wenn sie einen Vergleich haben, weil sie den Lehrer wechseln.
     
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  8. onomatopoet

    onomatopoet Ist fast schon zuhause hier

    Einige Einzel- und Sammelklagen gab es ja diesbezüglich, die auch zur Folge hatten, dass Musikschullehrkräfte in eine Festanstellung aufgenommen werden mussten; individuell war dann zu entscheiden, ob man willens war, dieses Fass aufzumachen, mit dem Risiko, als "unbequemer" Mitarbeiter potentiell irgendwelche "Sonderaufgaben" oder andere Schikanen in Kauf zu nehmen.
     
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  9. JES

    JES Gehört zum Inventar

    Das ist pauschal falsch.
    Es besteht z.B. eine Pflicht zur Krankenversicherung in Deutschland. Daher ist eine Frage, teilt man das zwischen AG und AN auf, oder setzt man den Stundensatz rauf und überlässt der honorarkraft den kompletten Beitrag.
    Gleiches gilt für die Pflegeversicherung.
    Bei der Rente sieht das anders aus. Nur, auch hier muss/sollte die honorarkraft einen Anteil im Honorar haben, der iwi für die Alterssicherung weggelegt wird. Dieser Anteil entfällt teilweise am bruttolohn bei festanstellung.
    ....
    Wenn du klar alles dem AG anrechnest, dann hast du quasi eine Lohnerhöhung um die AG-Anteile der SV. So einfach ist es nicht...und Zahlen sehe ich keine. Wieviel % oder € sind das wirklich?
     
  10. Rick

    Rick Experte

    Meines Wissens gibt es da keine bundesweite Vergleichstabelle, deshalb wissen wir Unterrichtenden nur das, was wir selbst erlebt haben oder von Kollegen hören.

    Und dann noch die Vielzahl der Geschäftsmodelle von Musikschulen: Städtische, von Vereinen getragene, GmbHs oder ganz private, die von einzelnen Leitern oder Teams gegründet worden waren.

    Alle honorieren unterschiedlich, auch je nach Kassenlage, bei den meisten Modellen gibt es praktisch keine Festanstellungen, sondern ausschließlich Honorarkräfte - nicht, weil sie "böse Ausbeuter" sind, sondern weil sie sich das schlicht nicht leisten können.

    Und bei denen, also den freien Musikschulen ohne jegliche Förderung, die sich einzig über die Unterrichtseinnahmen finanzieren, geht aktuell die Muffe - denn sind sie zur Festanstellung verpflichtet, können sie sofort dicht machen.

    Bei der Freien Musikschule Heidelberg, wo ich gerade u. a. tätig bin, gibt es hohe Kosten für Miete und Heizung.
    In den letzten Jahren hat der Musikschulleiter nicht nur nichts verdient, er hat sogar privat noch Beträge im vierstelligen Bereich drauflegen müssen. Das konnte er nur leisten, weil es für ihn woanders gerade gut lief, sonst wäre die Musikschule schon seit Corona dicht, weil defizitär.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11.Juli.2024
  11. Woliko

    Woliko Strebt nach Höherem

    Ich orientiere mich am Preis einer Golfstunde, den ich, wie ich schon einmal schrieb, für 60 Minuten Sax-Unterricht zahle. Nur ob eine Familie mit 3 Kindern das für die 3 stemmen könnte? Deshalb sollte man m.E. den Zugang zu öffentlich geförderten Musikschulen auf Schulkinder beschränken und die „Erwachsenenbildung“ dem freien Markt überlassen, wo die Qualität den Preis bestimmt. Der kann wohl inzwischen bei 80€ bis 90€ pro Stunde liegen ( https://www.saxophoneacademy.de/unterricht ).
     
  12. Rick

    Rick Experte

    Das "öffentlich gefördert" klingt ja erstmal nach viel Geld, aber zumindest hier, auf dem Land, konkurrieren diese Musikschulen mit anderen kommunalen Projekten, wie Straßeninstandhaltung, öffentlichem Nahverkehr, Flüchtlingsunterkunft usw.
    Der Gemeinderat, der letztlich alles absegnen muss, ist da für Kultur nicht sehr freigiebig.

    Und über die höheren Einnahmen durch Erwachsene bekommt die Schule mehr Geld in die Kasse, das ist also ein wichtiges finanzielles Standbein, um beispielsweise die Verluste durch die Geschwister-Ermäßigungen zu kompensieren.

    Die Lehrkräfte bekommen bei diesem öffentlichen Modell übrigens nicht mehr oder weniger Honorar, die werden ja festangestellt nach Tarif bezahlt.
    Und die flexiblen Honorarkräfte sind ab dem kommenden Schuljahr tabu, wie schon erwähnt.
     
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  13. Woliko

    Woliko Strebt nach Höherem

    Die Preise für Erwachsene sollten dann aber den Preisen der privaten Anbieter entsprechen und nicht auf einer Mischkalkulation ( Raumkosten, Kosten für Leihinstrumente und Notenmaterial, Verwaltungskosten usw.) beruhen.
     
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  14. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    @JES

    Habe mal recherchiert, um einen seriösen Kostenvergleich anzustellen.

    Nach TöD ist ein Musiklehrer in Vollzeit angestellt, wenn er 22,5h/Woche Unterricht gibt. (Rest Verwaltung. 39 Stundenwoche)

    Bei durchschnittlich 4,35 Arbeitswochen je Monat sind das
    97,87 Unterrichtsstunden je Monat.

    Nehmen wir an der Lehrer verdient 4.000,-€ brutto. Inklusive Sozialabgaben zahlt der AG 4.784,-€.

    Das macht Kosten je Unterrichtsstunde von 48,60 Euro.

    Die Honorarkraft bekommt z. B. 35,-€/Stunde.

    D. h. die Musikschule spart rund 28%, wenn sie eine Honorarkraft statt eines angestellten Lehrers beschäftigt.

    CzG

    Dreas
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 11.Juli.2024
  15. Rick

    Rick Experte

    Vielen Dank für Deine Recherche, @Dreas!

    Auch in den Schulferien???

    Also Klassenbetreuung oder Müllsammeln?
    Oder welche "Verwaltung" kommt da in Frage?
    In der Regel hat das Rathaus ja bereits feste Verwaltungsangestellte und die Musikschulen ihr hauptberufliches Sekretariat.
    Der Punkt kommt mir dubios vor.

    Normalerweise 2-3.000,-, soweit ich das höre. Aber die meisten haben sowieso keine Vollzeitstelle.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11.Juli.2024
  16. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Nein. Nur auf die Arbeitszeit gerechnet. Im Urlaub arbeitet er ja nicht.
    Macht ihn noch teurer, da der Honorarlehrer im Urlaub nicht bezahlt wird.

    Nein. Begleitende Tätigkeiten für die Lehrertätigkeit. (sicher auch Auslegungssache. Müllsammeln aber nicht)

    Durchschnittsgehalt in Stuttgart 45.400,- p. a. …. in München 46.100,- p. a. …. Berlin 43.800,- p. a.
    (Quelle: Stepstone. Basis Tarifvertrag)

    CzG

    Dreas
     
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  17. onomatopoet

    onomatopoet Ist fast schon zuhause hier

    Ich bin ja so ein vollzeitfestangestellter Lohnsklave, allerdings Müllsammeln brauchte ich bisher Gottseidank noch nicht ;-)
    Es ist ja Aufgabe der Musikschulleitung, Dich voll auszulasten, falls nicht genügend Schüler da sein sollten. In ganz großen Ausnahmefällen, also wenn ein Kollege wirklich extremst unausgelastet sein sollte (passiert im Moment eh nicht, da die Personaldecke dank Herrenberg an den meisten Musikschulen dünn gestrickt ist), kann er für "der Tarifgruppe entsprechende Tätigkeiten in der Stadt eingesetzt werden". An unserer Musikschule ist das in den letzten 40 Jahren einmal vorgekommen, dass eine Kollegin einige Wochen "Blitzerfotos" auswerten durfte.

    Zu den Stunden: laut Vertrag sind es sogar 32 Stunden a´45 Minuten (zu den 30 Stunden kommt der "Ferienüberhang" dazu, da Musikschullehrer ja mehr Ferientage als die anderen städtischen Angestellten haben), der Rest der Zeit sind die sogenannten "Zusammenhangstätigkeiten", die vertraglich meistens festgelegt sind also: Schülervorspiele, Vorbereitung, Mitwirkung an Veranstaltungen und Konferenzen etc.

    Zu dem monatlichen Brutto käme dann noch Weihnachtsgeld und eine Bonuszahlung ("Leistungsorientierte Bezahlung" - im Falle des Musiklehrers ein wenig messbarer Begriff) hinzu.
     
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  18. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Ich rechne immer mit Jahresgehältern. Da ist alles drin und damit vergleichbar.

    CzG

    Dreas
     
    Rick gefällt das.
  19. onomatopoet

    onomatopoet Ist fast schon zuhause hier

    Ja klar, habe das nur nochmal erwähnt, da viele Kollegen die jährliche "Bewertungsprämie" nicht mitmachen/boykottieren, da dies Prozedere freiwillig ist.
     
  20. JES

    JES Gehört zum Inventar

    @Dreas

    Danke für die Rechnung.
    Eine Anmerkungen: bei 35€ und 98 stunden käme die Honorarkraft nicht auf 4000€ sondern nur auf 34xx. Und muss davon ggf alle Sozialleistungen selbst bezahlen. Da passt also was nicht (Unterschied Theorie und Realität).
    Doch Ausbeutung (?)
     
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