Herrenberg-Urteil

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von last, 2.Juli.2024.

  1. Werner

    Werner Strebt nach Höherem

    Was nichts an der prinzipiellen Situation ändert.

    Du scheinst dich auf Feinheiten elaborierter steuerlicher Inhalte inkl. Fachausdrücke zurückzuziehen (ohne diese zu erklären)..Wie auch immer, all das aber ändert doch nichts am Prinzip!

    Gewinn ist vom Prinzip her Einnahmen minus Ausgaben. Umsatzsteuer wird von bestimmten Musikern erhoben, ist für diese also eine Einnahme,
    diese Einnahme muß aber nur teilweise ans FA zurückgezahlt werden, da sie schon durch Einkäufe, also Vorsteuerbeträge ausgeben wurde.
    Ergibt also einen Einnahmeüberschuss, also einen Gewinn, da die gleichen Einkaufe ohne Vorsteuerabzug teurer gewesen wären (was im
    Übrigen ganz nette Ersparnissümmchen ergeben kann). Im Übrigen - off topic - Das Nehmen von Umsatzsteuer ist gilt in manchen Kreisen (Agenturen und anderen) als Qualitätsmerkmal off topic Ende.
    . .

    Mein lieber Dreas, ich kann in Deiner Argumentation, sorry, keine Argumente erkennen. Vielleicht ist das ja mein Problem.
    Ich lerne nun gern dazu. Vielleicht bringst du es ja auf die Reihe, auch für einen einfachen Praktiker wie mich deine Sichtweise nachvollziehbar zu nachen - würde mich freuen.
     
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  2. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Keine Feinheiten. Kaufmännische Grundlagen, die jeder Selbständige beherrschen sollte, um nicht in Teufels Küche zu kommen. Diese Fachausdrücke sollte man verstehen. Diese hier zu erläutern würde komplett den Thread sprengen.

    Nein. Sorry, es bleibt falsch.

    CzG

    Dreas
     
  3. Werner

    Werner Strebt nach Höherem

    Aha :)
     
  4. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Ich versuche es nochmal. (Welchen kaufmännischen Hintergrund hast Du eigentlich? Reine Interessensfrage)

    Zur Gewinnermittlung, welcher dann mittels Einkommenssteuer zu versteuern ist, MUSS IMMER sowohl Vorsteuer als auch Umsatzsteuer raus gerechnet werden.

    Es werden immer nur die Nettobeträge berücksichtigt.

    Die Mehrwertsteuer ist ein durchlaufender Posten, die keine Ergebnisrelevanz hat. Niemals. Never ever.

    Das ist keine Behauptung meinerseits sondern betriebswirtschaftliche
    Kalkulationsbasis.

    Sollte jeder Kaufmann wissen!


    CzG

    Dreas
     
    Zuletzt bearbeitet: 15.Juli.2024
  5. rbur

    rbur Administrator

    Och Leude!
     
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  6. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Ich sag ja schon nix mehr….

    CzG

    Dreas
     
  7. last

    last Strebt nach Höherem

    Hat jemand Bock, meine Steuererklärung zu machen? :writing:
     
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  8. Gelöschtes Mitglied 15706

    Gelöschtes Mitglied 15706 Guest

    Aber du hast doch gar nicht Musik storniert...
     
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  9. last

    last Strebt nach Höherem

    Eben - deswegen verdiene ich ja auch einen Haufen Geld und muss eine entsprechende Steuererklärung machen.:wink:
     
    Matthias Wendt und Dreas gefällt das.
  10. Rick

    Rick Experte

    Ein Musiker ist aber kein Kaufmann. ;)

    Natürlich gibt es auch Mehrwertsteuer-Betrug, alla cum-ex, aber in der Praxis bringt einem Musiker, der ja nicht mit Warenumschlag, sondern mit Dienstleistungen sein Geld verdient, nicht viel - und ständig Equipment anzuschaffen, um die Vorsteuer erstattet zu bekommen, ist mir persönlich fremd.

    Mag sein, dass einen manche Kaufleute so etwas ernster nehmen, weil für sie damit die Professionalität bewiesen ist - sonst wäre man in ihren Augen "bloß" ein Amateur.

    Und manche Firmen wollen den Musikern sogar bei Veranstaltungen die Mehrwertsteuer geradezu aufdrängen, einfach weil ihr Buchhaltungssystem keine Ausnahmen vorsieht. Für so ein System kann aber doch der Musiker nichts!

    Das ist eine ähnliche Crux wie bei den Steuerberatern:
    Sie sind es gewohnt, mit der Umsatzsteuer zu rechnen, deshalb raten sie den Musikern automatisch dazu.
    Da hatte ich schon viele Fälle von Falschberatung im Bekanntenkreis, weil sich die "Fachleute" einfach nicht mit Freischaffenden Künstlern auskennen.
    Wenn man nur einen Hammer hat, ist nicht zwangsläufig alles ein Nagel...
     
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  11. Rick

    Rick Experte

    Was für ein Gewerbe hast Du?
    Mit Vermietungen und anderen Nebeneinkünften?
    Könnte Dir helfen, mache sowieso inzwischen die Steuerklärungen für mich, meine Frau und meinen Sohn.
    Ist eigentlich eine nette, einfache Tätigkeit neben dem RICHTIGEN Beruf. :-D
     
  12. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Das wird von verschiedenen Finanzämtern und Steuerberatern unterschiedlich gehandhabt.

    Das grosse Problem ist, daß die Gesetze zur Umsatzsteuer, wie fast alle Dinge, die Steuern betreffen in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich ausgelegt werden, sogar in unterschiedlichen Finanzämtern gibt es unterschiedliche Interpretationen. Das kann dann echt nervig und bei Problemen sehr aufwendig sein(das Thema habe ich ausführlich lernen dürfen). Nimm 10 Steuerberater und Steuerfachanwälte und du bekommst ganz unterschiedliche Antworten. Leider kennen sich viele Steuerberater beim Thema Musiker nicht aus, auch nicht wann 7% Ust. oder die volle Summe anfällt etc.
     
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  13. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Er liegt nicht ganz falsch. Es gibt die Möglichkeit es als zwei Jobs zu erfassen. Aber dafür brauchst du einen guten Steuerberater.
     
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  14. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Ich dachte es wäre klar, daß ich nur für Berlin rede und nicht wie es in Castrop-Rauxel oder Büsum ist.
    Und wenn du deine Stadt kennst und schon länger in dem Business tätig bist, kannst du schon realistisch einschätzen was da kommen wird (an deinem Wohnort).
     
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  15. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Musikschulen bieten auch Einzelunterricht. Das hebt dich nicht ab. In einer Stadt wie Berlin sind entsprechende Fahrwege normal und die Leute dran gewöhnt.
    Unterricht zu Hause beim Schüler, führt dazu, daß du als Lehrer deutlich weniger Schüler unterbekommst, oder sämtliche Schüler des Tages in direkter Nähe zueinander haben musst, sonst verbrauchst du mit den Fahrwegen so viel Zeit, daß du nicht genug Schüler unterrichten kannst und/oder dann den Preis extrem erhöhen musst.
     
    Rick gefällt das.
  16. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Das ist gar nicht so einfach. Als Musiker kannst du dich von der Umsatzsteuer für kommerzielle Veranstaltungen gar nicht befreien. Das geht nur für feste Ensembles, am besten als GbR, wo Auftritte nicht im Rahmen einer Veranstaltung stattfinden, sondern das Konzert komplett im Vordergrund steht, die Leute eigentlich nur wegen dem Konzert kommen. Das fällt dann unter Umsatzsteuerbefreiung wegen Gleichstellung mit öffentlichen Orchestern. Das sind die Auftritte für die man sonst normalerweise den verminderten Ust.Satz nehmen kann. Findet das ganze aber schon in einem Restaurant statt und nicht in einem Konzertsaal sieht das Finanzamt das nicht mehr als etwas wo das Konzert im Vordergrund steht und der volle Ust. Satz wird fällig.
    Spielst du in einer Hotelbar oder auf einer Veranstaltung einer Firma etc. fällt (auch nach Befreiung) nach wie vor der volle Ust. Satz an (wenn du als Ensemble Ust. pflichtig bist) denn davon kann man sich nicht Ust. befreien lassen. Finanzämter diskutieren da auch dann gerne mal welcher Auftritt was war.
    Eine meiner Bands hatte so eine Befreiung und das Thema war die Hölle. 4 Steuerberater, 2 Steuerfachanwälte durfte wir zu dem Thema konsultieren, inklusive Sören Bischof (Autor von "Der Musiker im Steuerrecht").

    Bei Unterricht musstest du bisher (weiss nicht ob sich das geändert hat aber als ich meine Befreiung beantragte war das noch so) eine Befreiung bekommen, wenn du einen entsprechenden Ausbildungsnachweis bringen (Diplom Instrumentalpädgogik) konntest und einen Antrag gestellt hattest bei dem man sein Unterrichtskonzept für das Instrument auführlich vorstellt mit einem Lehrplan, der darstellt was du über die Jahre in welchen Phasen wie vermittelst. Das kostete auch nochmal ein Batzen Geld.

    Mittlerweile sollen das die Finanzämter übernehmen (vielleicht ist der Antrag so simpler geworden, das weiss ich nicht) und die können es dir da auch schnell mal wieder aberkennen (zumindest war das damals die Angst vieler Instrumentallehrer und Grund für Demos, wo ich auch bei war).
     
  17. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Das glauben viele am Anfang und wundern sich, wenn das Finanzamt ihnen eine reinwürgt. Wenn du mehr Ust. versuchst rauszuziehen als du eingenommen hast, wird das Finanzamt schnell hellhörig. Das kennen sie schon, denn das haben schon genug Leute probiert und das erkennen sie dann oft nicht an. Das kann richtig Ärger geben, vor dem Manöver hat mich mehr als ein Steuerberater gewarnt.
     
    _Eb und Rick gefällt das.
  18. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Und setzt dann komplett 1190,- Euro ab.
    Du gewinnst bei dem Spiel nichts, ausser daß dir auf kurz oder lang das Finanzamt auf die Finger haut, wenn du mehr ziehst als du eingenommen hast. Gefährlich, daß durften schon ein paar Musiker erleben und haben sich ein blaues Auge geholt.
     
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  19. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Schüler kannst du jetzt schon ablehnen, Räume von Musikschulen werden jetzt schon oft nicht genutzt (weil zu wenig). Als Honorarkraft musst du auch nicht an allen Veranstaltungen teilnehmen und deinen Unterricht kannst du als Honorarkraft derzeit auch frei gestalten.
    Interessant ist doch eher, wie die Musikschule jetzt zu ihrer Gebühr kommt.........

    Das ist schön wenn du davon ausgehst aber wenn du das als Laie glaubst hat das für mich als Jemand aus der Branche wenig Bedeutung. Vielleicht klappt das auch für den kleinen Ort wo du lebst, in Großstädten wird es ganz anders ablaufen.......
     
  20. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Wie viele Saxofone hast du? Garantiert zu wenig!:cool:
    Wenn du Geld hast, brauchst du auch eine grosse Sammlung oder was besonderes.........
     
    last und Rick gefällt das.
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