Herrenberg-Urteil

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von last, 2.Juli.2024.

  1. JES

    JES Gehört zum Inventar

    Vielleicht. Wenn dich dein AG dann "motiviert" doch 12 Stunden zu machen,...
    Und, auf was du unterrichtest und wen, da hast du ggf keinen Einfluß drauf. Das gibt dir der AG vor, da er letztlich gegenüber dem Kunden verantwortlich ist.

    Du bist jetzt bei einer Bewertung. Um die ging es mir nicht, sondern lediglich um die Nennung der Möglichkeiten.
    Freiheit, also Entscheidungen selbst treffen zu können, geht IMMER einher mit Verantwortung für Konsequenzen. Die Freiheit bspw einen Schüler abzulehnen hat die Konsequenz, ich bekomme zunächst einmal weniger Geld. Das führt mich zur nächsten Entscheidung, kann ich damit leben, suche ich mir ev einen passenderen Schüler, oder nutze ich die gewonnene Zeit ev für einen anderen Job, der das verlorene Geld einbringt.
    Im Angestelltenverhältnis, zumindest vollzeit, muss ich ev meinen AG fragen, wenn ich ev. Nebenerwerbstätigkeiten vorhabe. War bei mir in der Industrie zumindest so.
    Ja, beides hat Vor-und Nachteile. Was besser ist muss jeder für sich selbst entscheiden. Ich kann Rick durchaus verstehen. Für mich wäre das nichts, weniger wegen der Art der Tätigkeit, sondern der büroarbeit dahinter.

    Aber mal zu der urteilsbegründung.
    Da wird herangezogen, dass der Lehrer auf honorarbasis die Räumlichkeit, das Equipment (werkzeug, also konkret ein Klavier) der Schule nutzt, den Stundenplan von der Schule vorgegeben bekommen hat und quasi auch den lehrplan.
    Wenn wir früher einen Trainer eingekauft haben war das aber ähnlich, seminar in unseren Räumen, unser Beamer, unsere zeitvorgaben und unser Thema. Das war nie ein Problem. Fehlt da nicht was?
    Ich kenne da eigentlich, dass man nicht mehr als x-prozent seiner Arbeitszeit bzw seines Jahreseinkommens von einem AG bekommen darf, sonst wäre man scheinselbstständig. Dann müsste man ggf als Musiklehrer zusätzlich noch musizieren oder an einer zweiten Schule /bildungseinrichtung tätig sein (oder ganz was anderes tun, um Geld zu verdienen).
    Verstehe ich da was nicht oder ist die Rechtssprechung schon weiter als ich?
     
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  2. Analysis Paralysis

    Analysis Paralysis Kann einfach nicht wegbleiben

    Lassen wir bitte diese Diskussion. Ich nehme an Du kennst unser System hier überhaupt nicht, und es ist auch nicht das Thema dieses Threads.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2.Juli.2024
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  3. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Doch, er muss das überprüfen und sicher stellen, dass er keinen „Scheinselbständigen“ anstellt.

    Wenn die bezahlten Auftritte einen nennenswerten Umsatz generieren nicht (habe die Prozentzahl nicht im Kopf, aber wenn der Lebensunterhalt im wesentlichen durch das eine Honorar verdient wird, ist es Scheinselbständigkeit.)

    CzG

    Dreas
     
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  4. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Das gilt immer noch. Hast Du mehrere Kunden, Einnahmequellen, einigermaßen gleichverteilt, bist Du nicht
    scheinselbständig.

    Auch das. Da AG immer wieder Lücken im Gesetz gefunden haben, hat die Rechtssprechung ständig nachjustiert.

    Ein wichtiges weiteres Kriterium ist z. B. , dass Du frei in Deiner Arbeitszeitgestaltung bist und nicht weisungsgebunden, in die Orga Deines Auftraggebers eingebunden bist.

    CzG

    Dreas
     
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  5. Gerrie

    Gerrie Strebt nach Höherem

    Das hört sich für mich etwas widersprüchlich an.

    Auf der einen Seite heißt es Musiker müssen schlecht bezahlte Gigs annehmen weil die Konkurrenz groß ist.......

    Dann lese ich man kann es sich aussuchen.

    Ich vermute es wird wie in jedem Job sein. Wenn die Euros rüber kommen sollen wird es auch Kompromisse erfordern.

    Vor zwei Jahren gab es Baufirmen die haben nur Angebote für Projekte erstellt die Ihnen gefallen haben.
    Momentan rennen sie jeder Gartenhütte hinterher.

    Grüße Gerrie
     
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  6. Rick

    Rick Experte

    Eben, das sehe ich genauso.
    Meine Frau hat ja auch schon immer Privatschüler, eigene Auftritte sowie gemeinsam mit mir, deshalb sah ich sie an der Städtischen Musikschule auch nie als scheinselbstständig - der Schulleiter allerdings doch, der ihr ohne Rückfragen einfach das Messer auf die Brust gesetzt hat: Entweder Festanstellung oder kein Unterricht mehr an der Musikschule.

    Anscheinend war das eine Vorgabe von der Stadt, dass es ÜBERHAUPT KEINE Honorarkräfte mehr an der Musikschule geben darf, aus Angst vor den Strafen.
    Naja, so sind sie halt hier, die obrigkeitshörigen Untertanen des ehemaligen Fürstentums...
     
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  7. Sohn der Alpen

    Sohn der Alpen Ist fast schon zuhause hier

    Es ging immer um diese ominöse "Neuregelung", die angeblich dafür gesorgt hat, dass der Saxophonist gekündigt wurde. Du kennst keine, jeder andere hier auch nicht und ich gehe davon aus, dass der Herr einfach ein bisschen auf die Tränendrüse drücken wollte.
     
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  8. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Ich kann mich nur wiederholen: Solche Regelungen gibt es nicht, kann es nicht geben, sofern es sich um eine Festanstellung handelt.

    Und noch ein Hinweis. Hat der Musiklehrer ein befristetes Arbeitsverhältnis kann dieses gar nicht gekündigt werden. (Eine außerordentliche Kündigung geht natürlich, falls der AN z. B.
    Noten klaut.)

    CzG

    Dreas
     
    Zuletzt bearbeitet: 2.Juli.2024
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  9. Sohn der Alpen

    Sohn der Alpen Ist fast schon zuhause hier

    Ja, hab ich mitbekommen. Danke.
     
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  10. JES

    JES Gehört zum Inventar

    Da sollte es reichen vor Abschluss eines i.d.R. befristeten honorarvertrags den Kandidaten unterschreiben zu lassen, dass er bestätigt mit der Arbeit durch den honorarvertrag nicht über x% seiner gesamten Arbeitszeit zu kommen.
     
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  11. Rick

    Rick Experte

    Das Thema war für mich schon immer problematisch, da ich kaum Musiker kenne, die ausschließlich für eine einzige Musikschule arbeiten.
    Die Regel in meinem Umkreis: Mehrere (zumeist private) Musikschulen, Privatunterricht, Auftritte, weitere Jobs wie Arrangement, Komposition, Produktion.

    Meine Kollegen an der Freien Musikschule Heidelberg pflegen ALLE umfangreiche Konzerttätigkeit, dazu Tourneen außerhalb der Ferien - wie soll das mit Festanstellung funktionieren?

    Das gängige Bezahlmodell an der FMH ist die Pre-Paid-Card, wo die Kunden 10 Unterrichtseinheiten im Voraus buchen, die dann nach Terminlage abgearbeitet werden.
    Urlaub außerhalb der Ferien? Kein Problem, kein finanzieller Verlust.
    Heute hatte ich eine Schülerin da (Ü 50), die aufgrund einer Krebserkrankung zwei Jahre pausieren musste - kein Thema, wir haben danach einfach mit der Zehnerkarte weiter gemacht.

    Nur etwa ein Viertel meiner Schüler sind Schulkinder, alle anderen "Spätis" - die interessieren sich nicht für Schulferien, also greift das althergebrachte Durchzahlen nicht.
    Und ich muss auch nichts nachholen, wenn ich mal an einem Unterrichtstag terminlich verhindert bin. :)
     
  12. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Das reicht nicht.

    CzG

    Dreas
     
  13. giuseppe

    giuseppe Strebt nach Höherem

    Da sehe ich einen krassen Widerspruch bzgl. der kulturellen Vielfalt. Aus meinem Blickwinkel geht der Bildungsverdruss mit einem erschreckenden Rückgang der kulturellen Vielfalt einher. Ich würde mich aber freuen, wenn ich mich da täusche.

    Was die Spießigkeit betrifft, kenne ich mich nicht so gut aus. ;)
     
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  14. last

    last Strebt nach Höherem

    Was denn nun? Entscheide Dich mal.

    Doch - ich und andere hier haben ja nun mehrfach versucht, es Dir verständlich zu machen.

    Ja - wenn Du bisher einen Honorarvertrag hattest, kann Dir auch eine Kündigung drohen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2.Juli.2024
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  15. ilikewoods

    ilikewoods Ist fast schon zuhause hier

    Ich sehe das wie du, versuche es nur positiv zu sehen und nicht zu engstirnig darauf zu blicken :oops:
     
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  16. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Bei Honorarkräften fallen für den Arbeitgeber soweit ich weiss keine Kosten für die Sozialversicherung an (Krankenkasse etc.). Das ist nicht unerheblich von der Summe für einen Arbeitgeber. Und bei öffentlichen Musikschulen habe ich noch nie gehört, daß Honorarkräfte einen höheren Stundensatz bekommen als Festangestellte.
     
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  17. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    und es geht soweit daß sie sogar in den Knast wandern könnten bis zu 5 Jahre.
     
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  18. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Ist an vielen Örtlichkeiten immer noch so und nach dem Urteil unklar ob sich da was ändern wird (denn das muss sich eine Stadt oder Kommune erstmal leisten können).

    Das hängt stark von der Gegend ab. In Großstädten besteht das Problem eher nicht. Da gab es auf eine freie Stelle an der Musikschule zig Bewerber und die Stellen waren schneller weg als man glauben mag (gelegentlich hatte das dann auch ein gewisses Geschmäckle).

    Bis vor ein paar Jahren war das an den Unis anders, da gab es höhere Bewerberzahlen. Finanziell nachhaltig war es kaum und ist es immer noch nicht, entsprechend wählen sogar Personen, die ohne Probleme die Aufnahmeprüfung bestehen würden lieber andere Studiengänge, wo ein auskömliches Einkommen wahrscheinlicher ist. Von den letzten 5 Schülern von mir, die locker Musik hätten studieren können wollte es keiner, da sie deutlich mitbekommen hatten daß der Job kein Zuckerschlecken ist und finanziell schwierig sein kann.
    Ich kenne mehr Instrumentallehrer, die keine Schüler finden als andersrum.
    Es lernen immer weniger Kinder Instrumente. In den Gymnasien mit denen ich zusammenarbeite können die AG's (Big Band und Orchester) Instrumente wie Posaune, Trompete, Kontrabass, Klarinette, Oboe, Fagott etc. nicht besetzen, weil es zu wenig Schüler gibt, die diese Instrumente lernen. Ein Basskollege, der immer viele Schüler hatte, hat in den letzten 2 Jahren nicht einen Schüler allein schon nur für Schnupperkurse bekommen. Das "viele" Üben "müssen" schreckt Kinder immer mehr ab, ist mein Eindruck.
     
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  19. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Unter den Späteinsteigern sind Viele, die es ohne Lehrer versuchen.
    Warum Späteinsteiger weniger pädagogisch hochausgebildete Kräfte brauchen und wissen sollen wie man lernt, ist mir ein Rätsel. Musik lernen funktioniert etwas anders als andere Dinge zu lernen.
     
  20. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Er wird bestraft, weil die Honorarkraft scheinselbstständig war und die Sozialabgaben abgeführt hätten werden müssen.
    Das hat auch damit zu tun wie viel du als Honorarkraft bei diesem Arbeitgeber arbeitest und verdienst über einen längeren Zeitraum. Wenn du über 5 Jahre bei einem Arbeitgeber jede Woche 20 Stunden Schüler unterrichtest, ist die Wahrscheinlichkeit gering, daß du dann noch Zeit für weitere Schüler woanders hast. Du bist dann in punkto Unterrichten nur bei einem einzigen Arbeitgeber und das sieht der Gesetzgeber dann kritisch. Wie es genau funktioniert kann dir aber nur ein Fachanwalt erklären.
     
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