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Lehrer gesucht

Dieses Thema im Forum "Bands suchen Musiker und umgekehrt" wurde erstellt von EspressoJunkie, 18.Januar.2022.

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  1. JES

    JES Gehört zum Inventar

    @Silver

    Das klingt wie sea gull management.
    Erleuchte uns dumme doch mal....
     
  2. Silver

    Silver Strebt nach Höherem

    Da haste beim BS-Bingo aber fein aufgepasst und bestimmt eine Büroklammer oder einen Keks gewonnen.
    Weisst Du sogar etwa auch, was "Seagull Management" ist?

    Als "Dumm" bezeichnest Du Dich gerade selbst.
    Ich habe das nie so formuliert und auch nicht gemeint.

    Übrigens: Erleuchtung gibt's bei mir leider nicht.
    Such' Dir einen Guru, der macht sowas - dann spammst Du auch nicht jeden Faden mit Deiner ewigen, stänkerigen Haarspalterei.
     
    Koks gefällt das.
  3. JES

    JES Gehört zum Inventar

    @Silver

    Also ist dein Auftritt nur heiße Luft von jemandem, der sich genau darüber aufregt. Alles klar.
     
  4. JES

    JES Gehört zum Inventar

    Grundsätzlich entscheidet deine Unternehmensform darüber, welche Steuern du zahlen musst.

    "Als Einzelunternehmer*in oder Personengesellschaft, wie die GbR oder OHG, fallen für dich die Einkommensteuer (eventuell inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer), die Gewerbesteuer (Anm. nur, wenn ein Gewerbe angemeldet wird, als Freiberufler zahlst du die nicht) und die Umsatzsteuer an.... "

    " Mit der Einkommensteuer werden deine betrieblichen Einnahmen besteuert. Wichtig: Dabei zählt für dich als Selbstständige*r nicht der reine Gewinn, sondern der Gewinn minus Sonderausgaben und abzugsfähiger Betriebsausgaben. Dazu zählen beispielsweise Ausgaben für deine (private) Krankenversicherung, Spenden, private Altersvorsorge aber eventuell auch Fahrtkosten, Ausgaben für Personal und Einkauf von Waren und Dienstleistungen, usw. (Anm. Raummiete, Reparatur,etc..)... "

    " Außerdem gibt es verschiedene Freibeträge, wie etwa für Alleinerziehende, Kinderfreibeträge, Freibeträge durch die Zahlung der Gewerbesteuer und den sogenannten Grundfreibetrag: Erwirtschaftest du weniger als 9.408 EUR Gewinn, muss dieser nicht versteuert werden – für Verheiratete liegt der gemeinsame Grundfreibetrag bei 18.816 EUR.
    Die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer hängt von deinen Umsätzen bzw. deinem Gewinn ab: Je mehr du verdienst, desto höher ist auch der Steuersatz. Die Untergrenze liegt bei 14 Prozent, der Spitzensteuersatz bei 42 Prozent. Ab einem Einkommen von über 270.500 EUR im Jahr zahlst du sogar gleichbleibend 45 Prozent Steuern.... "

    (Anm. Zweite Steuer, Gewerbesteuer lasse ich mal weg und gehe von Freiberufler aus)

    " Die dritte wichtige Steuer für Selbstständige und Personengesellschaften ist die Umsatzsteuer. Sofern du kein*e Kleinunternehmer*in mit einem Umsatz von unter 22.000 EUR bist, musst du die Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen angeben – mit 7 oder 19 Prozent, je nach angebotener Leistung oder Ware. "
    https://gruenderplattform.de/unternehmen-gruenden/steuern-fuer-selbststaendige

    " Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für versicherungspflichtige Beschäftigte werden grundsätzlich vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer je zur Hälfte getragen." Als Selbständiger muss ich den AG-Anteil selbst übernehmen, also zusätzliche 7,3% (14,6 insg) für Krankenkasse und 9,3% für die Rentenversicherung. (Anm. Arbeitslosenversicherung kenne ich nur bei Angestellten..), Pflegeversicherung sind insg. 3,5%.

    Soli und Kirchensteuer lasse ich mal weg.

    So jetzt viel Spaß beim nachrechnen.
    Ach so, wäre unser Musikus vollbeschäftigt, dann hat er zwischen 1600 und 2000 stunden im Jahr, je nachdem ob er sich weiterbildet, krank ist...
    Meine Beobachtung ist, dass sie nicht einmal 50% Auslastung durch Unterricht erreichen. Also weniger als 40.000€ Umsatz, wenn wir 40€ pro zeitstunde ansetzen.
    Zum Vergleich, das einstiegsgehalt eines angestellten Ingenieurs liegt bei 45.000€ im median, das Jahresgehalt im median nach 10 Jahren bei 66.000€
    https://www.academics.de/ratgeber/i...fahrene,Ingenieurgehalt sogar auf 80.000 Euro.
    Regelungen speziell für Künstler kenne ich nicht, durften bei Einkünften aus Lehrtätigkeiten nicht anwendbar sein. Vielleicht auf Einnahmen aus Auftritten..

    @Silver
    Ich weiß, alles quatsch, keine Ahnung.... daher brauchst du das nicht wiederholen.
     
    Rick gefällt das.
  5. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    @JES

    Einiges richtig, einiges halbrichtig, einiges falsch.

    Wir häufig in Deinen Beiträgen.

    Werde mich aber nicht weiter dazu äußern.

    CzG

    Dreas
     
    hoschi gefällt das.
  6. Claus

    Claus Mod Emeritus

    Wenn ich das richtig lese, hat @EspressoJunkie einen Lehrer gefunden.

    Dann dürfte der thread ja erledigt sein.
     
    scenarnick, Gerrie, hoschi und 7 anderen gefällt das.
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