Muss das Fenster zu?

Dieses Thema im Forum "Saxophon spielen" wurde erstellt von Brille, 11.Juli.2022.

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  1. ufosax

    ufosax Ist fast schon zuhause hier

    Das war natürlich nur ein billiger Witz auf Kosten von Leuten, die das auf der einen Seite provoziert haben und auf der anderen Seite aufgrund ihres sonstigen Auftretens auch mal einstecken können müssen.

    Das ist tatsächlich die reine Lehre in Deutschland, wie sie von den Professoren kundgetan wird.

    Zum Leidwesen der Professoren haben die Praktiker beim Bundesverfassungsgericht und beim Bundesgerichtshof aber schon bald nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes die Lehre von der sog. mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte entwickelt, die in bestimmten Fällen dazu führt, dass sich auch Private gegenüber anderen Privaten direkt auf einen Grundrechtsschutz berufen können.

    Ein für das eingangs beschriebene Szenario relevanter Anwendungsfall ist z.B. das private Nachbarrecht. Gem. § 903 BGB ist Grundstückseigentum rechtlich gegen Immissionen von ausserhalb geschützt, z.B. auch Lärm, der vom Nachbargrundstück eindringt. Dagegen gibt § 1004 BGB im Grundsatz einen Unterlassungsanspruch, der allerdings ausgeschlossen ist, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist. Wann er zur Duldung verpflichtet ist, wird allerdings nicht näher ausgeführt und der Nachbar kann sich dann zur Rechtfertigung des Immissionsausstosses auch auf grundrechtlich geschützte Positionen berufen, z.B. das Recht, ein Musikinstrument zu spielen, das als Teil des direkt aus Art. 2 Abs. 1 GG abgeleiteten allgemeinen Persönlichkeitsrechts angesehen werden könnte.

    Dem kann der Eigentümer dann wiederum seine eigenen Grundrechte entgegenhalten, so dass das alles dann vor einem genervten Richter landet, der in einem Prozess zwischen zwei Subjekten des Privatrechts zu seiner Freude eine umfassende Abwägung aller in Betracht kommenden Grundrechte vorzunehmen hat.

    Und der Professor rauft sich dann die Haare, erzählt seinen Studenten, dass das alles ganz schlimm und falsch sei, was die auch schön brav glauben, bis sie dann selber als Richter dasitzen und feststellen, dass die Praxis wieder einmal über die reine Lehre gesiegt hat ........
     
    Zuletzt bearbeitet: 12.Juli.2022
  2. Aerophon

    Aerophon Ist fast schon zuhause hier

    Gebe ich dir recht, wenn es um Üben geht. Wenn Rick mit einem Pianisten jammt, gehe ich davon aus, dass es da nicht um Tonleitern geht, sondern etwas unterhaltsames, gut hörbares herauskommt.

    Aerophon
     
  3. Rick

    Rick Experte

    Dankeschön, zumindest sah das der nette und freundliche Vermieter damals so. :)

    Aber ich hatte ja auch das Beispiel von der Musikschule, und da argumentierte der Saxofon liebende Hausbesitzer mit dem Sound und der in der Luft liegenden (jazzigen) Musik.
    Ich fragte eindeutig nach, wie das denn mit Quietschern, Tonübungen etc. sei, doch da meinte der seit mehr als 20 Jahren über einer Musikschule wohnende Ruheständler, das störe ihn überhaupt nicht beim Saxofon.
    Schlimmer seien Arien übende Opern-Sopranistinnen (so eine war damals regelmäßig dort, um sich auf die "Königin der Nacht" vorzubereiten) oder gewisse andere Instrumente.

    Er erwähnte nicht ausdrücklich den Dudelsack, aber den würde ICH persönlich als Körperverletzung empfinden (genau wie Mundharmonika und Akkordeon). ;)
     
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  4. giuseppe

    giuseppe Strebt nach Höherem

    Danke für die Ausführung! Art. 2 macht für mich zumindest inhaltlich Sinn, Abs. 1 dafür, dass man musizieren darf und Abs. 2 für das Recht, Gehör und Nerven zu schonen. Die Zuständigkeitsfrage im Privatsektor macht kann ich zumindest inhaltlich nachvollziehen und bin trotzdem froh, dass das Aufwiegen von Grundrechten zwischen zwei empörten Privatpersonen nicht mein Job ist.

    Die Argumentation, dass für alles, was ich machen oder durchsetzen will, "weil ich halt will!", die Würde des Menschen und die Menschenrechte als Argumentationsgrundlage herhalten sollen, stößt mir halt ein klein bisschen auf, weil das so ein beliebtes Argument geworden ist, auch wenn es überhaupt nicht so recht passen will.
    (Und damit meine ich jetzt im Speziellen gar nicht den Thread-Ersteller, der das nur flapsig in der "üblichen Verwendung" dahin gesagt hat, sondern diese Verwendung im Allgemeinen...)
     
  5. Jacqueline

    Jacqueline Strebt nach Höherem

    Das ist Instrumenral-Rassismus! :eek:
     
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  6. hoschi

    hoschi Strebt nach Höherem

    oder einfach DIE wahrheit....
     
  7. Iwivera*

    Iwivera* Ist fast schon zuhause hier

    Weil es zum Thema passt: Ich ziehe ja demnächst um. Die neuen Nachbarn wissen noch nichts von ihrem Glück. Würdet ihr bei der Vorstellung andeuten, dass ihr gelegentlich Saxophon übt, aber selbstverständlich nicht in den Ruhezeiten nach Hausordnung? Oder einfach spielen und abwarten, was passiert?
     
  8. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Ich würde es offen ansprechen und idealerweise eine Vereinbarung über die Zeiten besprechen.

    CzG

    Dreas
     
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  9. Gerrie

    Gerrie Strebt nach Höherem

    Wenn man es ankündigt und mit Witz darauf hinweist das es etwas nervig werden kann ist es meist halb so wild.

    Grüße Gerrie
     
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  10. Longtone

    Longtone Ist fast schon zuhause hier

    Das ist eben Heidelberg - die badische Universitätsstadt. Wo Intelligenz, Geschmack und Toleranz ihre Heimat haben :)
     
    Zuletzt bearbeitet: 13.Juli.2022
  11. JES

    JES Gehört zum Inventar

    Es gibt Badische und Unsymbadische....
     
  12. Stevie

    Stevie Ist fast schon zuhause hier

    @Iwivera*

    ... ich habe es immer offen angesprochen. Das in Kombination mit meiner Tendenz, mich beim Üben zu "verkriechen" hat dann immer dazu geführt, dass es keine Probleme gab.

    Jetzt mit der Übe-Box bin ich ohnehin aus allen Überlegungen raus.

    So long
    Stevie
     
    Rick gefällt das.
  13. Rick

    Rick Experte

    Ähem, lass das lieber keinen Heidelberger hören - die sehen sich nämlich (zu Recht) als Kurpfälzer. ;)

    Badische Universitätsstädte sind hingegen Karlsruhe und Freiburg.

    Da stimme ich Dir gerne zu. :thumbsup:

    Ich bin 1993 nur schweren Herzens von dort weggezogen - habe allerdings nie aufgehört, da zu arbeiten, seit einigen Jahren verbringe ich zumindest fast jede halbe Woche in Heidelberg. :cool:
     
  14. quax

    quax Gehört zum Inventar

    Solltest Du sie allerdings als badisch bezeichnen, .......
    Gibt es Fotos von Dir?
     
  15. JES

    JES Gehört zum Inventar

    Da wir ja einig sind mit den Nachbarn eine einvernehmliche Lösung zu finden...

    Gerade war ein Prüfer des gasnetzbetreibers bei mir, um die Leitung vom Straßenabzweig bis in mein Haus abzuschnuffel. Die Leitung läuft quer durch mein Grundstück, etwa 10m.
    Nun war ich zuhause, er hat geklingelt, alles gut, bis.... er mir eröffnete, dass wenn ich jetzt nicht geöffnet hätte er quer über mein Grundstück gelaufen wäre. Es sei ja kein zaun drum, damit wäre das ok.
    Da habe ich aus 2 Gründen ein Problem :
    1. Ich halte das für hausfriedensbruch. Ich darf die Prüfung nicht verhindern, ich muss ihn aber nicht ohne meine Kenntniss auf mein Grundstück lassen
    2. Die Prüfung der Anlage ist vorgeschrieben. Ich als Nutzer habe da genauso Verantwortung wie der netzbetreiber, der meine Leitung in meinem Auftrag betreibt. Bin ich nicht anwesend habe ich keinerlei Nachweis, ob, wann und mit welchem Ergebnis die Prüfung erfolgt ist. Eine schriftliche Nachricht bekomme ich nicht.
    Wie seht ihr das?
     
  16. quax

    quax Gehört zum Inventar

    Solange das Fenster zu bleibt.
     
  17. GelöschtesMitglied14902

    GelöschtesMitglied14902 Guest

    Eigentlich hat er auf deinem Grundstück ohne Erlaubnis nix zu suchen,aber jeder Postbote läuft doch auch täglich über unsere Grundstücke bis zur Haustür ohne zu fragen
     
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  18. JES

    JES Gehört zum Inventar

    Der Postbote kommt jeden Tag, ungefähr zur gleichen Zeit, ich habe über die eingeworfenen Briefe eine Art Nachweis, er bleibt auf dem "öffentlichen" Teil meines Grundstücks (Einfahrt, da muss jeder Besucher sowieso lang zur Haustür) und rennt nicht im Garten herum.
    Ich könnte theoretisch auf seinen Dienst verzichten, wenn ich über ein Postfach gehe.
    Da sehe ich Unterschiede.
     
    Rick gefällt das.
  19. quax

    quax Gehört zum Inventar

    Hausfriedensbruch setzt doch einmal den Vorsatz voraus. Davon kann man hier ausgehen
    Dann verlangen die meisten Entscheider wohl noch die Andeutung einer Einfriedung oder eine andere Willensäußerung des Grundstücksmenschen.
    In diesem Fall könnte er vielleicht argumentieren, dass Du zur Kontrolle eh verpflichtet bist, es also in Deinem Interesse liegt, dass er den Garten betritt und misst und er Dein Einverständnis voraussetzen kann.
    Empfehlung: Demnächst ein dicker fetter Kreidestrich.
     
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  20. SaxPistol

    SaxPistol Strebt nach Höherem

    Oooch Leute, lasst mal die Kirche im Dorf.
    Der Junge will bloß seinen Job machen, dass er tagsüber öfters mal jemanden nicht antrifft, wird leider öfters vorkommen. Er will auch _halbwegs_ pünktlich Feierabend machen.
    Hier sind pragmatische Lösungen gefragt und keine juristische Korinthen:poop:erei.
     
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