Plattformen-Steuertransparenzgesetz - PStTG

Dieses Thema im Forum "Hilfe zum Forum" wurde erstellt von Saxjoggl, 5.Januar.2023.

  1. Gelöschtes Mitglied 13399

    Gelöschtes Mitglied 13399 Guest

    Gilt trotzdem der Steuerfreibetrag von 9-Tausend-Schlagmichtot Euro im Monat für dem Arbeitsmarkt Fernbleibende wie mich?
     
  2. Werner

    Werner Strebt nach Höherem

    Du meinst wohl die jährliche Freibetragsgrenze, unterhalb der man steuerfrei bleibt?
     
  3. Gelöschtes Mitglied 13399

    Gelöschtes Mitglied 13399 Guest

    Ja. Die gilt ja weiterhin, nicht?
     
  4. Werner

    Werner Strebt nach Höherem

    Könnte gut sein
     
  5. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    2023:
    Für Singles: 10.908,-€ p.a.
    Für Paare: 21.816,-€ p.a.

    CzG

    Dreas
     
  6. saxfax

    saxfax Strebt nach Höherem

    Ja. Steht oben irgendwo schonmal. Das Steuertransparenzgesetz ändert nichts an den eigentlichen Steuerregeln. Also keine Panik.

    Ansonsten empfiehlt es sich nach wie vor, die relevanten Belege aufzubewahren. Also Quittungen, Rechnungen, Fahrtkosten zum Gig etc. ab in die Tüte. Ich staune immer wieder, wieviel Leute diese einfachen Grundregeln vernachlässigen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20.September.2023
    Bereckis, quax und Dreas gefällt das.
  7. mcschmitz

    mcschmitz Strebt nach Höherem

    Dein Beispiel ist keine Doppelbesteuerung:
    Die Zinsen werden versteuert, weil sie eine zusätzliche Einkunft darstellen. Das zugrundeliegende Kapital, das bereits versteuert wurde, bleibt unangetastet
     
  8. Iwivera*

    Iwivera* Ist fast schon zuhause hier

    Nach § 3 Abs. 2 PStTG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 PStTG gilt das Gesetz nur für Plattformbetreiber in Form einer juristischen Person, Personenvereinigung oder Vermögensmasse. Es gilt also nicht für natürliche Personen, dürfte hier also wohl gar nicht anwendbar sein.

    Genaueres (sorry, da kommt die Juristin durch, ;)


    Das Bundeszentralamt für Steuern sagt unter den FAQ in Bezug auf Foren folgendes:

    1.1. Foren / digitales „Schwarzes Brett“

    Ich betreibe ein Forum/eine Gruppe o.ä. in einem sozialen
    Netzwerk/Kommunikationsdienst und biete ein digitales „Schwarzes Brett“ für den
    Verkauf von Waren an. Betreibe ich eine Plattform?

    Es können gemäß § 3 Absatz 2 PStTG nur Rechtsträger wie juristische Personen,
    Personenvereinigungen oder Vermögensmassen (vgl. § 6 Absatz 1 PStTG) als
    Plattformbetreiber tätig werden.

    Die Prüfung, ob eine Plattform vorliegt, kann darüber hinaus stets nur für den Einzelfall
    erfolgen. Eine pauschale Aussage zum (Nicht -) Vorliegen einer Meldepflicht ist daher nicht
    möglich. Sofern Ihrerseits Zweifelsfragen zum Vorliegen der Voraussetzungen für eine
    Plattform oder eine relevante Tätigkeit bestehen, kann ein Antrag nach § 10 PStTG beim
    Bundeszentralamt für Steuern gestellt werden.

    Eine der Voraussetzungen für das Vorliegen einer Plattform ist die Möglichkeit für den
    Abschluss eines Rechtsgeschäfts auf der Plattform. Die Anforderung an den Abschluss eines
    Rechtsgeschäfts stellt sicher, dass rein potentielle Geschäftsvorfälle keiner Meldung an das
    Bundeszentralamt für Steuern unterworfen werden. So soll die bloße Vermittlung von
    Möglichkeiten zu einem Geschäftsabschluss, wie beispielsweise in Form eines digitalen
    „schwärzen Bretts“, bei dem däs mäßgebliche Rechtsgeschäft äußerhälb der
    Plattforminfrastruktur als Bargeschäft oder anderweitig elektronisch zustande kommt, nicht
    erfasst sein (vgl. auch Gesetzesbegründung zu § 3 Absatz 1 PStTG).

    Für das Vorliegen einer Plattform im Sinne des PStTG ist des Weiteren Voraussetzung, dass
    der Plattformbetreiber die Höhe der Vergütung, die für eine sog. relevante Tätigkeit (§ 5
    Absatz 1 PStTG) gezahlt oder gutgeschrieben wird, kennt oder kennen muss (vgl. § 5 Absatz
    2 Satz 2 PStTG).
     
    quax, saxfax und jabosax gefällt das.
  9. saxfax

    saxfax Strebt nach Höherem

    Danke @Iwivera* ,
    das ist ja doch ziemlich eindeutig. Ein Rechtsgeschäft auf der Plattform geht nicht, der Plattformbetreiber @matThiaS kennt die gezahlte Vergütung nicht.
    Alles gut.
     
    Bereckis und Dreas gefällt das.
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