Ruhe sanft

Dieses Thema im Forum "Hinweise und Anregungen" wurde erstellt von mcschmitz, 10.Juli.2024 um 21:44 Uhr.

  1. Jokay10

    Jokay10 Schaut nur mal vorbei

    Oh, wie schade!!!:(
    Ich war ja sehr lange gesperrt und konnte deshalb den Witzefred nicht lesen. Als ich dann wieder Zugang bekam, habe ich vorn angefangen und mit viel Genuss, Lachen und Schmunzeln gelesen. Aber ich bin nur bis Seite 60 gekommen. Und jetzt fehlen mir Tausende von Beiträgen und natürlich Hunderte Witze. Das Leben ist nicht immer gerecht. Aber das wusste ich ja schon:).

    Herzliche Grüße,

    Joe
     
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  2. JES

    JES Gehört zum Inventar

    Kannst du die posts nicht mehr lesen, weil das geht bei mir noch? Schreiben geht halt gerade nicht. Versuch mal. Bis du bei Seite 79x bist hat sich der Rauch verzogen :)
     
  3. tango61

    tango61 Ist fast schon zuhause hier

    Richtig Dreas, mir geht die Streicherei einfach zu weit. Ich merke dass ich das Interesse am Forum verliere. Wenn ich nicht weiß ob meine Beiträge den nächsten Tag überleben, ja dann kann ich es bleiben lassen.
     
  4. Silver

    Silver Strebt nach Höherem

    Ich wüsste nicht, wo jemals Beiträge gestrichen wurden, die nicht übelst unter der Gürtellinie oder auch sonst vollständig inakzeptabel gewesen wären.

    Einzige Ausnahme: ein paar in denen die Auslagerung eines Nebenthemas in einen anderen Faden verabredet wurde und die rein gar nichts sonst beigetragen hätten.

    Ich kann also nicht nachvollziehen, dass es überhaupt „Streicherei“ gibt.

    Die Praxis, eine hitzige Diskussion mal über Nacht an die Boxen zu schicken hat sich aus meiner Sicht durchaus bewährt.
     
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  5. Jokay10

    Jokay10 Schaut nur mal vorbei

    Hm, ich finde den beerdigten Witzefred nicht. Insofern kann ich auch nicht nachvollziehen, dass Du ihn lesen kannst.

    Herzlichen Gruß,

    Joe
     
  6. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

  7. Jokay10

    Jokay10 Schaut nur mal vorbei

    Danke
     
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  8. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Mch dich ruhig drüber lustig. Wäre ich Forumsbetreiber würde ich das Thema durchaus sehr ernst nehmen. Das Thema virtuelles Hausrecht (auch in Verbindung mit Sperrungen) ist mittlerweile schon häufiger in Klagen aufgetreten und für Betreiber für Foren und sozialen Netzwerken immer wichtiger geworden, es gibt auch Urteile bereits zu verschiedenen Fällen. Die Leute sind klagefreudiger geworden (ich kenne mittlerweile Fälle wo Eltern wegen der Schulnoten ihres Kindes gegen Lehrer geklagt haben) Matthias hat damals das Forum betrieben und somit auch das Thema durchaus auf dem Plan gehabt und sich da abzusichern, soweit es denn möglich ist.
     
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  9. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Und was soll das Bringen. Wo sind wir wenn es einen Raum gibt wo sich die Leute dann öffentlich beschimpfen können? Dafür gibt es doch schon die Möglichkeit der PN. Warum sollte das denn öffentlich ausgetragen werden? Dann mischen sich irgendwelche Leute ein und das Resultat ist extreme Polarisierung, die ins ganze Forum rüberschwappt, von da ins reale Leben ist nur noch ein kurzer Weg. Was du erschaffst, ist ein Ort, der den Frust und Hass nur noch mehr schürt und fragwürdigem Umgang miteinander Tür und Tor öffnet, das wäre als wenn du einer Person Benzin gibts und dem anderen Streithammel Streichhölzer.
    Das wäre in meinen Augen eine extrem dumme und destruktive Idee.
     
  10. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Ich denke schon, daß eine temporäre Schliessung wenn ein Thread heiß läuft sinnvoll sein kann. Was mir auffällt ist aber, daß diese temporären Schliessungen nicht temporär bleiben.
     
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  11. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    „Das Amtsgericht Kerpen hat entschieden, dass Forenbetreiber ihre Nutzer nicht ohne triftigen Grund und vorherige Abmahnung sperren dürfen. Die ordentliche Kündigungsfrist eines Internet-Forennutzungsvertrags beträgt sechs Monate.

    Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

    1. Virtuelles Hausrecht: Forenbetreiber haben ein virtuelles Hausrecht, das jedoch durch vertragliche Beziehungen eingeschränkt werden kann.
    2. Kündigungsfrist: Die ordentliche Kündigungsfrist eines Internet-Forennutzungsvertrags beträgt sechs Monate, basierend auf § 624 S. 2 BGB.
    3. Nutzungsbedingungen: Forenbetreiber dürfen Nutzer nicht ohne triftigen Grund sperren. Klauseln, die dies erlauben, sind unzulässig und benachteiligen den Nutzer unangemessen.
    4. Vertragsverhältnis: Ein Vertragsverhältnis entsteht, wenn sich ein Nutzer in einem Forum anmeldet und der Betreiber den Account freischaltet.
    5. Abmahnung: Vor einer Kündigung oder Sperre muss eine erfolglose Abmahnung erfolgen.
    6. Vertragsverletzung: Ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen kann als „wichtiger Grund“ für eine Kündigung gelten, jedoch nur nach erfolgloser Abmahnung.
    7. Rechtsbindungswillen: Das Anbieten eines Forums zur Anmeldung stellt ein Vertragsangebot dar, das durch die Anmeldung des Nutzers angenommen wird.
    8. Rechtsanwaltskosten: Der Forenbetreiber muss die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten des Klägers tragen, wenn er sich im Unrecht befindet.“
    Hätte ich nicht vermutet.
    CzG

    Dreas
     
    Zuletzt bearbeitet: 13.Juli.2024 um 13:09 Uhr
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  12. ppue

    ppue Experte

    Na na, "extrem dumm" ist, sagen wir mal, auf der Gürtellinie.

    Die Idee, Streitereien "auszukoffern", finde ich gut. Gar nicht mal, dass man sich da weiter kloppen soll, sondern einfach, um die Threads sauberer zu halten. Das hat doch auch mal mithilfe des Philosophenthreads funktioniert. Gibts den überhaupt noch?

    Das Gute an einem solchen Thread ist, dass er nicht mehr öffentlich auftaucht und genau das ist absolut konstruktiv.
     
  13. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Ja hatte ich auch schon mal gelesen. Es ist halt in einer Welt wo digital so viel passiert so, daß es auch da rechtlich immer mehr zu Berücksichtigen gilt. Nicht leicht für Forenbetreiber, die das Nebenbei machen.
     
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  14. tango61

    tango61 Ist fast schon zuhause hier

    Es gab einen Strang in dem unteranderem von einigen Forumsmitgliedern über das gendern „ gelästert „ wurde. Meine Bemerkung das unsere Gesellschaft sich ständig wandelt und sich dem entsprechend unsere Sprache ändert, wurde kommentarlos gestrichen,
    Nur ein Beispiel.
    Wenn es darum gehen sollte das Forum Politik frei zu halten, dann darf noch nicht einmal über die finanzielle Situation der Musikschulen gesprochen werden. Letztendlich ist alles politisch
     
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  15. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Gestrichen von wem? Und es war nur deine Bemerkung, keine extra Provokation oder Streit etc.?

    Es ist meiner Ansicht nach nahezu unmöglich ein Forum komplett politisch frei zu halten.
     
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  16. Bernd

    Bernd Gehört zum Inventar

    Ganz ehrlich: bei dem Gezanke und Generve hätte ich - wäre ich der Forenbetreiber - schon lange keine Lust mehr. Nachdem Matthias das Forum übergeben hatte, hatte ich das Gefühl, dass es Einigen hier erst einmal darum ging, die Grenzen auszuchecken. Ab wann und wie wird die neue Rennleitung reagieren?
    Ich finde, wir können anerkennen, dass Admins und Mods bislang mit viel Fingerspitzengefühl agiert haben. Auch ehemals eher „anstrengenden“ und daher gesperrten User*innen wieder eine zweite Chance gegeben haben.
    Lasst uns durch unser Kommunikationsverhalten dazu beitragen, dass den Chefs nicht völlig die Lust vergeht.
     
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  17. Silver

    Silver Strebt nach Höherem

    Jo, @Dreas … eine Quellenangabe für das Zitat wäre halt schön gewesen …

    Die Rechtsauffassung, eine freiwillige, für den Nutzer kosten- und gegenleistungsfreie Leistung als Dienstvertrag zu sehen, passt für mich nicht so richtig zu §611 Satz 1. Kann man (vllt. muss man) aber so machen, weil die §§327ff eine Vergütung zwingend voraussetzen, eine Gegenleistung aber auch in Karmapunkten oder zählbarer Angemeldetheit für Werbeeinnahmen bestehen kann.

    Wenn man es also so auffassen will, würde aber §624 ausschließlich bei Nutzern greifen, die sich auf Lebenszeit oder wenigstens für fünf Jahre verpflichtend (zu was, eigentlich?) angemeldet haben. Oder im Umkehrschluss, sich der Betreiber auf Lebenszeit bzw. für eine feste Dauer größer fünf Jahre verpflichtet, das Forum zu betreiben. Beides wäre eher sonderbar.
    Der referenzierte Satz 2 steht nicht im luftleeren Raum, ist also vom davor stehenden Satz 1 weder als Absatz noch als Ziffer getrennt, somit eigentlich nur bezogen auf den ersten Satz gültig.

    Einschlägig wäre nach meiner Auffassung - wenn man es als Dienstvertrag sieht - §621 Nr. 5 da sich eine nicht vorhandene „Vergütung“ nicht nach Zeitabschnitten einteilen lässt (Nr. 1-4). Man müsste den konkret verhandelten Fall kennen.

    Die Notwendigkeit von Nutzungsbedingungen und damit einer Abmahnung (die nicht formgebunden ist - eine PN von der Rennleitung, sich doch mal zu mäßigen reicht eigentlich - der Bezug zu den Nutzungsbedingungen ergibt sich entweder explizit oder implizit aus dem konkreten Kontext) vor der Sperre ergibt sich und ist eigentlich logisch.

    Warum die Begründungen systematisch derart durcheinander gewürfelt wurden, verstehe ich nicht so recht.
    Üblicherweise wird damit die Bedeutung für den einzelnen Fall reflektiert. Nr. 8 ist „stating the obvious“…

    Wir kennen den konkreten Fall, für den dieses Urteil gesprochen wurde aber nicht und ich wäre eher sehr zögerlich, das Urteil eines Amtsgerichts ohne Weiteres auf jedes Internetforum einfach übertragen zu wollen. Bei einer Revisionsinstanz könnte das evtl. anders zu bewerten sein.

    Außerdem: Wenn einer mit dem Dienstvertrag im Köcher klagt, muss er den ihm durch die Sperre entstandenen Schaden benennen, sonst braucht es kein BGB im Abschnitt der Schuldverhältnisse. Da bin ich wieder bei dem beklagten Rechtstitel, den ich mir schwer ausmalen kann und der Frage, ob ein Gericht die Klage überhaupt zulässt.

    Bemerkenswert ist aber, dass das Hausrecht über allen anderen Punkten steht und bei sorgfältig durchdachten und formulierten Nutzungsbedingungen (auf der Grundlage der als einschlägig zu betrachtenden Gesetze) auch ohne Probleme durchgesetzt werden kann.

    In diesem Zusammenhang verweise ich auf die gültigen Nutzungsbedingungen des Saxophonforum.de, §1 Abs. 1, Satz 2 sowie insbesondere §10 fünfter Aufzählungspunkt i.V.m. §5 Nr. 5.3 und 5.4

    Mit anderen Worten:
    Wer hier stänkert, kann ermahnt und im Wiederholungsfall gesperrt werden.
    Je krasser das Fehlverhalten, desto schneller kommt und länger dauert die Sperre.
    Die Bewertung der Krassheit liegt im Auge des Betreibers, der seine grundsätzliche Sicht in den Nutzungsbedingungen dargelegt hat.

    Dem hat jeder ausdrücklich zugestimmt, als er/sie/es sich angemeldet hat.

    Wer Regeln aufstellt, muss sie aber auch durchsetzen.
    Sonst tanzen einem die User auf der Nase herum (mir fallen da so einige ein…)



    Der obige Text gibt ausschließlich die Meinung und Rechtsauffassung eines Nichtjuristen wieder, wurde nicht zusammenhangslos aus dem Internet kopiert und beruht auch nicht auf redaktionellen Inhalten anderer Medien, die ein Einzelurteil möglicherweise als allgemein gültig hochjazzen. ;)
     
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  18. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Du hast da eine andere Rechtsauffassung, die ich im übrigen teilte.
    Das Amtsgericht kommt offensichtlich zu einem anderen Urteil.

    Urteil:

    Das vorliegende Urteil
    Amtsgericht Kerpen- Az.: 102 C 297/16 – Urteil vom 10.04.2017
    Leitsätze:

    Die Frist der ordentlichen Kündigung eines Internet-Forennutzungsvertrags beträgt in entsprechender Anwendung von § 624 S. 2 BGB sechs Monate.

    Der Beklagte wird verurteilt,

    1. dem Kläger seinen im „l.de“ registrierten Account mit dem Nicknamen „U“ und der dahinterstehenden E-Mail-Adresse U@g…..de vollumfänglich wieder freizuschalten und dem Kläger mit dem vorstehenden Nicknamen wieder sämtliche Rechte, insbesondere das Senden und Empfangen von persönlichen Nachrichten möglich zu machen;

    2. an den Kläger außergerichtliche Kosten in Höhe von 179,27 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.09.2016 zu zahlen.

    Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

    Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1000,00 EUR.

    Nachzulesen inkl. Erläuterung unter:

    https://www.internetrechtsiegen.de/...orum-kuendigungsfrist/#das_vorliegende_urteil

    CzG

    Dreas
     
    Zuletzt bearbeitet: 13.Juli.2024 um 16:56 Uhr
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  19. quax

    quax Gehört zum Inventar

  20. Silver

    Silver Strebt nach Höherem

    Der ist doch seit einiger Zeit kaum noch zu lesen…


    Da ist es schlüssiger Argumentiert und nachvollziehbar: der Betreiber hat offenbar sofort den Hahn komplett zugedreht und insbesondere den Zugriff auf die PN gesperrt.

    Zwischen einer Vollsperre, die einem Rauswurf gleichkommt, und einer temporären Sperre, neue Beiträge zu verfassen (nachdem die Rennleitung mit dieser Konsequenz gewarnt hat) ist ein großer Unterschied.

    Einen Rauswurf kann man mit der Kündigungsfrist im 624 argumentieren, eine temporäre Sperre eher nicht.
     
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